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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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künftigen Ausführungsverordnung zum Berggesetze eine Vor schrift folgenden Inhalts einverleibt werde: „Bei den zum Fabrikbergbau gehörigen Gruben ist zu Erhaltung einer con- stantenBelegung derselben möglichst daraufRücksicht zu neh men, daß zu keiner Zeit mehr Products gefördert werden, als hiervon kurz nachher zur hüttenmännischen oder gewerblichen Verwerthung geeignet gemacht werden können." Wollen Sie den Antrag des Abg. Wieland unterstützen? — Nicht ausreichend unterstützt. Abg. Funkhäncl: Wir stehen doch noch bei §.76? Der Wieland'fche Antrag hat mich auf die Meinung gebracht, daß wir bei §. 78 ständen. Es handelt sich also noch um §.76. Der Punkto, aber in §.76 scheint mir geeignet zu sein, Bedenken zu erregen. Es ist da nicht nur die Bestim mung getroffen, daß der Grubeneigcnthümer verbunden sein solle, „für Dauer und Nachhalt eines im obigen Sinne vor- theilhaften Betriebes zu sorgen, und zu solchem BehufeAlles, was dessen Fortsetzung wesentlich erschwert und die Wahr nehmbarkeit der Anbrüche gefährdet, zu vermeiden," sondern er soll auch verbünden sein, „das Grubenfcld, so weit es begründete Aussicht auf Uebertragung der darauf zu verwendenden Kosten gewährt, durch Vcrsuchsbauein Zeiten gehörig aufzuschließen." Es heißt hier, die Grubeneigcnthümer sollen zu solchen Ver suchsbauen verbunden sein, „insoweit begründete Aussicht auf Uebertragung der darauf zu verwendenden Kosten vor handen ist." Das scheint mir nun aber eine sehr mißliche Sache zu sein, im Voraus zu bestimmen, ob eine solche Aus sicht mit Grund angenommen werden könne. Wenn gleich zeitig die Zusage gegeben wäre, daß, falls die Aussicht trügen sollte, der Staat dem Privatunternehmer dafür einstehen werde, daß er zu seinen Kosten wieder gelange, so hätte ich durchaus nicht das geringste Bedenken. Man könnte nun, um möglichst einer Gefährdung der Interessen der Bergbau unternehmer zuvorzukommen, einen Antrag darauf richten, daß dem Privatunternehmer, falls er zu seinen Kosten nach solchen Versuchsbauen, die er auf Anordnung der Bergbe hörde angestellt hat, nicht gelangen sollte, der Regreß an den Staat Vorbehalten bleiben solle. Aber ich sehe auch das Miß liche eines solchen Vorschlags ein. Bei dieser Sachlage kann ich nicht umhin, zu besorgen, daß an dem zweiten Theile der Bestimmungen von Punkt o. in §. 76 der Fortbestand gar mancher Grube scheitern, daß derselbe, je nachdem sein Sinn ausgebeutet würde, möglicher Weife das Eingehen gar man cher Grube zur Folge haben könnte. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, daß aus dem Satze unter v. zuerst die Worte: „nicht nur", und dann ferner die Worte: „sondern auch" u. s. w. bis mit: „aufzuschließen" in Wegfall gebracht werden. Präsident Cuno: Durch die Sonderung der Frage würde ich dem Wunsche des geehrten Abgeordneten nicht ent sprechen können; es ist wohl zweckmäßiger, daß sein Wunsch II. K. (S. Abonnement.) als besonderer Antrag angesehen und zur Unterstützung ge bracht werde. Der Abg. Funkhänel wünscht, daß aus Punkt e. des §. 76 auf der zweiten Zeile die Worte: „nicht nur", und dann auf der vierten, fünften und sechsten Zeile die Worte: „sondern auch das Grubenfeld" u. s. w. bis mit: „aufzuschlie ßen" ausfallen mögen. Wird dieser Antrag unterstützt? — Sehr zahlreich. Abg. Kalb: Meine Herren! Ich habe den Funkhänel- schen Antrag unterstützt, weil ich wünsche, daß nicht blos der Punkt e. aus dem §. 76 wegfalle, sondern auch der ganze §.76 als überflüssig und als gemeinschadlkch abgeworfen werde. Was der kunstmäßige Bau des Bergwerks sei, das scheint mir eine Frage zu sein, die einer wissenschaftlichen Lösung be darf. Darüber können nun aber sehr verschiedene Meinungen bei den Theoretikern sowohl, als bei den Practikern obwalten. Es wird insofern der individuellen Freiheit zu nahe getreten durch diesen Paragraphen, inwiefern der Bergbauunterneh mer der etwaigen Willkür derBehörden und möglichen Chika- nen ausgesetzt wird, und ich werde darum für den Wegfall des ganzen Paragraphen stimmen. Wenn dem Interesse der Un ternehmer zu viel Schwierigkeiten und Hindernisse entgegen gestellt werden, so wird Niemand mehrJnteresse an Bergbau unternehmungen haben und neue Unternehmungen versuchen. Dies wäre ein größerer Schaden für den Bergbau, als eine etwa nicht vollständige Ausbeutung der Gruben. Abg. Hark ort: Ich gestehe, daß ich mich freue, daß der Abg. Kalb diesen Antrag gestellt Hal, und werde mich ihm auch anschließen. Ich bin sehr für die Förderung des Bergbaues gestimmt, aber eben weil ich es bin, glaube ich es zweckmäßig, daß dem Bergbaue möglichste Freiheit gewährt werde. Nur dadurch, daß Sie dem Bergbau freie Hand geben, werden Sie veranlassen, daß man sich ihm in größerer Betheiligung zu wendet, und umsomehr werden Privatunternehmer darauf eingchen, jemehr Freiheit in das Gesetz kommt. Wenn es aber in das Ermessen der Behörde gestellt fein soll, den Berg bauunternehmer zu Fortsetzung eines Bergbaues zu zwingen, von dem er selbst keine gute Meinung gefaßt hat und hat fassen können, so kann dies für Unternehmer eben nicht eine besondere Aufforderung sein, einen solchen zu beginnen und überhaupt sich angelegentlich und auf die Dauer mit dem Bergbaue zu beschäftigen. Aus diesem Grunde werde ich ge gen den Paragraphen stimmen. Abg. Ziesler: Ich muß mich ebenfalls ganz in dem Sinne, wie die Abgg. Kalb und Harkort, aussprechen, und werde um so gewisser gegen den §. 76 stimmen, als ich in dem Gesetze selbst kein Präjudiz ausgesprochen finde, welches dann eintreten würde, wenn der Grubencigenthümer den in §. 76 ihm auferlegten Verpflichtungen nicht nachkommen sollte. Regierungscommiffar Freiesleben: Was zunächst das vermißte Präjudiz anlangt, fo ist darüber in §. 84 Alles, was man erwarten kann, enthalten; dort ist vorgeschrieben, daß die Grubeneigenthümer der Bergbehörde dafür verantwort- Z
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