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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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jedem Grubeneigenthümer nm angenehm sein kann, wenn Organe vorhanden sind, welche zur Revision solcher Rechnun gen geeignet und mit den Einrichtungen des Betriebes ver traut sind. Sollte es von einzelnen Grubenbesitzern nicht wünschenswerth erachtet werden, sich dieser Organe zu be dienen, so wäre an sich nichts dagegen einzuwenden, wenn sie sich nur ihrer eigenen Organe bedienen wollten. Abg. Rosenhauer: Der Abg. Harkort würde sich vielleicht damit einverstanden erklären, wenn in der ersten Zeile des zweiten Satzes das Wörtchen „ist" mit „kann" ver wechselt würde; dann bliebe es den Grubeneigenthümern an heim gegeben, ob sie ihre Rechnungen von den angestellten Rechnungsrevisoren prüfen lassen wollen oder nicht. Abg. Harkort: Dagegen habe ich nichts, wenn es blos fakultativ gestellt wird. Präsident Cuno : Jedenfalls müßte ich, um eine solche Aenderung in der Fassung vornehmen zu können, einen be- sondern Antrag erwarten, denn es würde sich nicht blos um die Aenderung des Wörtchens „ist" handeln. Abg. Rosenhauer: Es würde dann am Ende des Satzes heißen müssen: „Die Prüfung und Defectur der Rech nungen kann, insoweit sie rc. bewirkt werden." Regierungscommissar Freiesleben: Wenn der Satz so gestümmelt werden sollte, so mache ich darauf aufmerksam, daß dann dennoch besondere Revisoren angestellt sein müßten; da es dann aber unbestimmt sein würde, wie viele Gruben besitzer sich ihrer bedienen würden und wie viele nicht, so würde es schwer halten, sie ordentlich und gehörig zu salariren. Präsident Cuno: Ich habe also diese Form der Fassung für einen Antrag des Abg. Rosenhauer anzusehen? Abg. Rosenhauer: Nach dem, was der Herr Rcgie- rungscommissar eben erklärt hat, lasse ich meinen Antrag fallen. Präsident Cuno: Einer Zurücknahme des Antragsj be darf es nicht, weil er nicht unterstützt worden ist. Abg. Hei sterb ergk: Ich möchte Ihnen doch rathen, daß sie den ersten Satz des Paragraphen stehen lassen, wie er hier aufgeführt ist, denn er ist wohl im Interesse der Ge werkschaft selbst, die nicht eine einzelne Person ist. Der Grubenvvrstand hat vielleicht das beste Zutrauen zu seinem Rechnungsführer, aber eine Gewerkschaft besteht vielleicht aus Hunderten, und es ist daher zur Rechtfertigung fürdenCassen- führer und den Grubenvorstand gut, wenn von allgemein an gestellten Rechnungsrevisoren die Rechnungen geprüft werden. Präsident Cuno: Wenn ich nun zur Abstimmung des ß. 88 übergehen darf, so stelle ich die erste Frage auf Annahme des ersten Satzes: „Die Grubenrechnungen haben die von den Grubeneigenthümern hierzu be stellten Officianten (§.90) in der vonderBerg- behörde unter Zustimmung des Revierausschus- ses (§.144) allgemein vorzuschreibenden Form und in den bestimmten Terminen abzulegen." Wollen Sie diesen Satz annehmen? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wollen Sie ferner den zweiten Satz, dessen Wegfall der Abg. Harkort wünscht: „die Prüfung und Defectur der Rechnungen ist, insoweit sie den Zweck hat, die Treue der Administration und die Richtigkeit der Rechnungsablegung im Interesse der Grubeneigenthümer zu überwa chen, durch die für die Revier angestellten Rechnungsrevisoren (§. 163) zu bewirken" eben falls annehmen? — Gegen 7 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Wollen Sie endlich auch den dritten Satz in §. 88: „die Bergbehörde und resp. der Revierausschuß sind aber befugt, zu jederZeit Einsicht von den Grubenrechnungen, Büchern und Belegen zu nehmen und solche in Rücksicht auf das einschlagende Interesse des Staates und beziehentlich der Revieranstalten zu prü fen" ebenfalls annehmen, vorbehältlich der künftigen Be schlußfassung über die Revierausschüsse? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Verlangt Jemand über §.89 zu sprechen? Abg. Hark ort: Obschon ich mit meinen Anträgen auf Wegfall von Bestimmungen des Gesetzentwurfes nicht glück lich bin, so kann ich mich doch bei dem Princip, welches ich ver folge, möglichste Freiheit des Eigenthums, auch für diesen Pa ragraphen nicht erklären, sondern nur den Wegfall desselben beantragen. Regierungscommissar Freiesleben: Ich muß mich auch für die Beibehaltung dieses Paragraphen erklären; es ist das, was dieser Paragraph von einer Grube fordert, das Mindeste, was gefordert werden kann, im Gegentheile möchte man sagen: wenn eine Grube in so bedrängten Umstanden ist, daß sie neben den vcrhältnißmäßig wenigen Thalern Ausbeute, um deren Bertheilung es sich gewöhnlich handelt, nicht für den allernächsten Betrieb noch durch andere Mittel gedeckt ist, so ist sie schon in ihrer Existenz gefährdet. Es hätte' eigentlich nahe gelegen, im Gesetze mehr zu fordern; man hat dies aber deshalb nichtgethan, weil es hier, wo es sich schließ lich immer um Zahlen handelt, sehr schwer sein würde, das Rechte für alle Fälle herauszusinden; aber den Paragraphen zu streichen möchte theils im Interesse des Bergbaues über haupt, thcils insbesondere auch aus dem Grunde nicht anzu empfehlen sein, weil es auch den Grubenvorständen sehr wün schenswerth sein wird, wenn sie im Interesse der Grube sich mit Bestimmtheit gegen etwaiges zu heftiges Andrangen ein zelner Gewerken auf stärkere Ueberschußvertheilung schützen können. Präsident Cuno: Der Ausschuß hat uns angerathen,
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