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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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anders aufrecht erhalten werden können, als wenn sie gesetz liche Geltung haben. Uebrigens habe ich noch auf die letzte Bemerkung des Herrn Präsidenten zu erwidern, daß am Schlüsse des Ausschußberichtes sich auch eine besondere Be richterstattung über das Regulativ^., den Geschäftskreis und die Dienstverhältnisse der Schichtmeister und Steiger betref fend, befindet, in welchem mehrere Anträge gestellt sind. Auch der Bericht über die Verhältnisse der Bergarbeiter schließt sich fast lediglich an das Regulativ ö. an und würde ganz zwecklos werden, wenn nicht die Bestimmungen dieses Regulativs ebenso behandelt werden sollten, wie die Paragra phen des Gesetzes selbst. Präsident Cuno: Ich habe dem, was der Abg. Leon hardt so eben bemerkte, einzuhalten, daß Erörterungen und Begutachtungen des Ausschusses über die einzelnen Bestim mungen des Regulativs gänzlich fehlen. Es giebt eine ein zige Bemerkung in dieserBeziehung, und zwar eine ganz all gemein gehaltene, auf S. 615 und 616. Wollen wir die Regulative als Gesetze behandeln, dann werden wir, meine ich, vom Ausschüsse besonderen Bericht darüber zu erwarten haben. Ich habe von keiner andern Ansicht ausgehen kön nen, als daß die Regulative, wie sie vom Ausschüsse behandelt worden sind, lediglich als Ausführungsverordnung angesehen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird nichts Anders übrig bleiben, als den Bericht zur weiteren Begutachtung der Re gulative an den Ausschuß zurückzugebcn, denn jetzt findet sich das Präsidium außer Stand, darüber weiter berathen und abstimmen zu lassen. Abg. Evans: Die Sache ist sd wichtig, daß ich aller dings auch die Meinung des Herrn Präsidenten theilc, daß nämlich der Ausschuß hierüber noch besonders Bericht erstat ten müsse. Für jetzt aber würde ich beantragen, einstweilen in der weitern Berathung des Berggesetzes fortzufahrcn und die Beschlußfassung über die Regulative für später vorzube halten, inmittelst aber den Ausschuß zu beauftragen, die Be richterstattung über die Regulative, soweit er solche für nöthig hält, zu bewerkstelligen. Berichterstatter Abg. Herold: Der Ausschuß hat sich allerdings der Prüfung der Regulative ä., 6.,v. unterzogen und dasjenige, was in Beziehung daraufzu erinnern gewesen ist, auf Seite 615 und 616 des Berichts gesagt. Zu weiteren Erinnerungen hatder Ausschuß keineVeranlassung gefunden. Was das Regulativ 8. betrifft, so hat sich der Abg. Leonhardt in dem darüber erstatteten Sonderberichte ausgesprochen. Die Rückgabe dieser Regulative zur nochmaligen Berichter stattung an den Ausschuß würde eine überflüssige Maaßregel sein. Denn mit Ausnahme dessen, was der Ausschuß in den beiden Berichten darüber gesagt hat, hat er gegen sämmtliche Regulative nichts weiter zu erinnern gefunden. Weil nun aber dieselben dem Gesetze beigedruckt sind, so hat man sich auch erst am Schlüsse des Berichts darüber ausgesprochen. Der Sonderbericht des Abg. Leonhardt bezieht sich, wie schon gesagt, hauptsächlich auf das Regulativ L. Abg. 0. Schwarze: Ich trete der Ansicht des Herrn Präsidenten vollständig bei. Auch mir ist nicht der mindeste Zweifel beigegangen darüber, daß diese Regulative als admi nistrative Norm zu betrachten seien, welche den Kammern zur Einstchtsnahme vorgelegt worden sind, daß man aber weit da von entfernt gewesen, denselben Gesetzeskraft beizulegen. Durch die Erklärung des Herrn Regierungscommissars wird aber der Stand der Sache so wesentlich alterirt, daß nunmehr eine andere Weise der Berathung eintrcten muß. Ich würde mich also mit dem Herrn Präsidenten insofern einverstanden erklären, daß der Ausschuß mit anderweiter Berathung und Berichterstattung über die Regulative 6., ü. beauftragt würde, da mir das auf Seite 615 und 616 darüber vom Aus schüsse Gesagte an sich nicht ausreichend zu sein scheint, um eine vollkommen erschöpfende Berathung stattsinden lassen zu können. Gegenwärtig hören wir aber vom Berichterstatter, daß derAusschuß uns nichts Anderes sagen könne, als was er bereits gesagt hat, und demnach wird nichts Anderes übrig bleiben, als mit der Berathung fortzufahren, von weiterer Berichterstattung abzufehen und sich mit dem Wenigen zu be gnügen, was der Ausschuß auf Seite 615 und 616 gegeben hat. Vicepräsident v. Held: Ich habe allerdings bei der Ge setzgebung immer dasjenige, was als Gesetz der Genehmigung der Kammern bedarf, und dasjenige, was als nur reglemen- tair in einer bloßen Ausführung des Gesetzes bestehr, unter scheiden zu müssen geglaubt. Denn nicht alle Reglements können von den Kammern berathen werden, es wäre nicht einmal gut, wenn in dieserBeziehung die Hand dtr Staars- regierung durch die Kammern gebunden würde. Auch in Be ziehung auf dieses Gesetz bin ich der Ueberzeugung gewesen, daß das Gesetz das Princip über die Rechte und Pflichten der bei dem Bergbau beschäftigten Personen bezeichne, von wel chem die Staatsregierung bei der Ausführungsverordnung und bei -Bestimmung des Reglemenlairen auszttgehen habe, und habe daher auch gemeint, daß aus diesem Grunde die Re gulative dem Gesetze selbst entnommen und nur in der Bei lage beigefügt worden feien, damit die Kammerdarauser sehe, wie das Gesetz von der Staatsregierung werde ausgc^ führt werden, und damit der Kammer Gelegenheit gegeben werde, rücksichtlich der von ihr nicht gebilligten Auffassung Aendcrungsanträge zu stellen. So wird es Vielen in der Kammer gegangen sein, und man wird daher die Regulative nicht allenthalben von dem Standpunkte aus geprüft Haden, von welchem aus sie zu prüfen geweseü sein würden, wenn sie als Gesetz betrachtet werden sollten. Auch würde ich vom Ausschüsse, wenn er die Regulative als ein'eü Theil des Ge setzes angesehen hätte, erwartet haben, daß er jeden einzelnen Punkt derselben durchgegangen uüd specielle Anträge darüber an die Kammer gestellt hätte. Denn eineÄerathung üu All gemeinen, wie sie durch die Begutachtung des Ausschusses nicht einmal geboten ist, scheint mir gar nicht der parlamenta rischen Ordnung zu entsprechen. Darum stimme ich dafür,
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