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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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haß der Ausschuß nunmehr, nachdem die Staatsregierung die Regulative für Theile des Gesetzes erklärt hat, was ich nicht erwartet hätte, auch über dieselben Punkt für Punkt, wie über das Gesetz selbst, Bericht zu erstatten von der Kammer ange wiesen werde. Vicepräsident Haberkorn: Wenn nach der Erklärung des Herrn Regierungscommissars die Regulative bis 0. einen Theil des Gesetzes bilden sollen, so muß uns das eher erfreuen, als erschrecken, denn häufig hört man Klagen über das unbeschränkte administrative Ermessen; diese erledigen sich aber sofort, wenn die Bestimmungen solcher Regulative, insbesondere auch derer, welche den Geschäftskreis und die Dienstverhältnisse der Beamten betreffen, in der Kammer berathen werden und Gesetzeskraft erlangen. Ich kann es daher auch nur gutheißen, wenn die Regierung die uns hier vorliegenden Regulative für Gesetzesbestandthcil erklärt und ansieht. Ist dies aber der Fall, so sind wir gegenwärtig auch nicht im Stande, über §. 97 zu berathen, denn es scheint, als ob der Ausschuß nicht speciell darauf Rücksicht genommen habe, daß das Regulativ eben einen Theil des Gesetzes bilden soll. Ich würde daher — da Lis jetzt allerdings von einem Anträge gesprochen, ein solcher aber ausdrücklich noch nicht gestellt worden ist — den Antrag einbringen: „die Be- rathung und Beschlußfassung über §. 97 auszusetzen, den Ausschuß mit anderweiter Berichterstattung über das Regu lativ zu beauftragen und nach beendigter Berathung über das Gesetz die über das Regulativ wieder aufzunehmen." Ich werde mir erlauben, diesen Antrag noch insofern zu ver vollständigen, als sich die Berichterstattung gleichzeitig auch noch auf die Regulative 6. und v. erstrecken soll, denn ge schieht dies nicht, dann würden wir später genöthigt sein, einen besondern ähnlichen Antrag wieder darauf zu stellen; so aber wäre die Sache auf einmal abgemacht, und die Be rathung könnte der Reihe nach und ohne Unterbrechung über alle drei Regulative zusammen dann vorgenommen werden, wenn die Berathung über das ganze Gesetz beendigt sein wird. Präsident Cuno: Der Antrag des Abg. Haberkorn geht dahin: „Die Berathung und Beschlußfassung über §. 97 einstweilen auszusetzen, den Ausschuß zur speciellen Bericht erstattung über die Regulative ^., 6,0. zu beauftragen und dann die Berathung fortzusetzen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Zahlreich. Regierungscommissar Freiesleben: Ich habe nur das Bedauern auszusprechen, daß die Staatsregierung durch den eingeschlagenen Weg offenbar zu einem Mißverständnisse Veranlassung gegeben hat. Ich glaube aber, daß die Re gierung gerechtfertigt dastehen wird, wenn ich Ihnen nur zweierlei in die Erinnerung zurückrufe. Die Regulative sind dadurch in die Categorie des Gesetzes gestellt, daß sie in den betreffenden Gesetzparagraphen citirt worden. Das, was in die Categorie der Ausführungsverordnung gehört, wird wohl in der Regel in dem Gesetze nicht citirt, und es ist daher wohl auch aus der Citation der Regulative im Berggesetze abzu nehmen, daß die citirten Regulative Theile des Berggesetzes sind. Das, was von dem Herrn Vicepräsidenten Held als in das Bereich des Reglementairen gehörend bezeichnet worden ist, ist in der zu dem Berggesetze gehörigen „Ausführungs verordnung" zusammengefaßt und auch der Entwurf dieser Verordnung der Kammer vorgelegt worden. Wenn in dem königl. Decret, mittelst dessen das Berggesetz an die Volks vertretung gebracht worden ist, der Regulative keine Er wähnung geschieht, so ist man dabei von der Ansicht aus gegangen, daß durch die Anziehung der Regulative im Gesetze diese ohne Weiteres als Theile des Berggesetzes sich dar stellen. Nur der Ausführungsverordnung ist in dem aller höchsten Decrcte nebenbei und beiläufig gedacht worden, und hiermit hat man geglaubt, daß zugleich negativ angedeutet sei, daß die Regulative nicht in das Bereich der Ausführungs verordnung gehören. In Bezug auf den Inhalt der Regu lative bemerke ich, daß darin sehr wichtige Satze über Rechtere, niederlegt sind, welche in eine Ausführungsverordnung nicht ausgenommen werden können, sondern aus den Gründen, welche der Herr Viceprasident Haberkorn entwickelt hat, als gesetzliche Bestimmungen behandelt werden müssen. Präsident Cuno: Ich finde mich veranlaßt, zur Recht fertigung der Ansicht, welche ich vorhin ausgesprochen, der Staatsregierung, dem Berichterstatter und dem Ausschüsse gegenüber noch einmal zu erwähnen, wie ich sowohl nach der Fassung des Decrets, als nach der Fassung des Berichts — und ich glaube, es wird wohl der Mehrzahl der Kammermit glieder so ergangen sein — nicht habe annehmen können, daß die Regulative als Theile des Gesetzes zu betrachten seien. Die hier und da im Berggesetze selbst erfolgte Bezugnahme auf die Regulative macht die letzter» gewiß noch nicht zu einem Theile des Gesetzes, zumal wir gewohnt sind, in unfern Gesetzen auch die Ausführungsverordnungen angezogen zu sehen, wie ich mir das durch viele Beispiele nachzuweisen getraue. Eben sowenig hat mir die negative Andeutung, daß, weil zwar die Ausführungsverordnung, aber nicht die Regulative im De crete erwähnt seien, letztere sich auf anderm Standpunkte be fänden, zum Anhalt dienen und zu dem Schlüsse führen können, daß die Regulative wirkliche substanzielle Theile des Gesetzes sein sollen. Hat mich nunmehr die Mittheilung des Regierungscommissars eines Andern überzeugt, so bin ich da durch nicht, wie der Vicepräsident Haberkorn meinte, erschreckt worden, wie ich denn überhaupt nicht so schreckhafter Natur bin, sondern halte vielmehr dieses Verfahren für einen wesent lichen Vortheil. Nur rechtfertigt sich meine Ansicht, daß wir einen besondern Ausschußbcricht über die Regulative nicht entbehren können, und ich bin der Meinung, daß es in der Pflicht des Direktoriums liegt, die Berathung über das Ge setz selbst nicht eher fortstellen zu lassen, als bis dieser Bericht eingegangen ist. Zunächst wird über den Antrag des Vice präsidenten Haberkorn zu berathen und abzustimmen sein.
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