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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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scher betrachtet werden sollen. Dahin will ich meinen An trag der geehrten Kammer zur Annahme empfohlen haben. Abg. Leonhardt: Ich halte es nicht für überflüssig, bei diesem Paragraphen ein Bedenken zur Sprache zu bringen, welches im Ausschuß mehrfach erwogen worden, im Berichte aber, jedenfalls deshalb, weil es zu einem besonder« Anträge nicht führen konnte, unerwähnt geblieben ist; es betrifft das Verhältniß der Schichtmeister und Steiger zu einander, ins besondere der auf größcrn Gruben vorhandenen Obersteiger. Nach der dermaligen Bcrgwerksverfassung ist den Schicht meistern vorzugsweise der Grubenhaushalt und die Rechnungs führung übertragen, wahrend es sich so gestaltet, daß der Obersteiger der eigentlich technische Vorsteher oder Dirigent der Grubengebäude war, jedoch unter Aufsicht der Bergämter. Das hat die Folge gehabt, daß eine Anzahl dieser Steiger sich zu sehr tüchtigen practischen Technikern ausgebildet haben, so daß siederLeitung des Betriebs einer Grube mit sehr gutem Erfolge vorzustehen im Stande sind, wozu bei manchem auch noch sehr schätzbare theoretische Kenntnisse hknzukommen. Die Schichtmeister haben dagegen in ihrem bisherigen Ge- schäftskreiseweniger Veranlassung gefunden, sich mit dem prac- tisch-technischen Betriebe naher vertraut zu machen. In Folge dieses Verhältnisses ist mehrfach das Bedenken ausgesprochen worden, ob nicht die Unterordnung der Obersteiger unter die Schichtmeister auch in Beziehung auf den technischenBetrieb der Gruben sowohl der Stellung und Befähigung der Obersteiger weniger angemessen, als auch vielleicht für die Gruben selbst nicht sehr vortheilhaft sein möchte; womit man indeß nicht hat in Abrede stellen wollen, daß unter den vor handenen Schichtmeistern sich ebenfalls tüchtige Techniker be finden. Der Ausschuß hat dieses Bedenken nicht zu verkennen vermocht, aber auf nichts Anderes am Ende kommen können, als was schon der tz. 90, der von Ihnen bereits angenommen worden ist, in dem letzten Satze enthält, daß es der Bestim mung derGrubeneigenthümerüberlassen bleibt, ob und welche Ofsicianten und Aufseher sie außerdem noch annehmen wollen. Es wird also den Besitzern der Gruben, der größer» nament lich, unbenommen bleiben, außer dem mit dem Haushalte und Rechnungswesen beauftragten Schichtmeister auch noch einen Betriebsschichtmeister oder Betriebsdirigenten, wie man es nun nennen will, anzustellen und diesem dann eine unab hängigere Stellung, dem Schichtmeister gegenüber, zuzuwei sen, als der Gesetzentwurf im Allgemeinen hier voraussetzt. Das angedeutet zu haben, wird, glaube ich, hinreichen, um den bei den Mitgliedern dieser Kammer oder außerhalb derselben in dieser Hinsicht etwa vorhandenen Bedenklichkeiten zu begegnen. Regierungscommissar Freiesleben: Wenn der Abg. Braun bei dem zu §. 93 gestellten Anträge ausgesprochner- maaßen die Absicht hat, der Claffe der Obersteiger eine äußere Auszeichnung in bestimmter Weise zuzuwenden, so kann ich über die Erreichung einer solchen Absicht mich nur freuen, aus dem Grunde, weil sich, wie auch von dem Abg. Leonhardt erwähnt ward, unter den Steigern eine große Zahl der brauch barsten, anerkennungswerthcsten, zuverlässigsten Personen befindet und ihnen wichtige Geschäfte anvertraut sind. Ob sie bisher, wie von dem Abg. Braun behauptet wurde, nicht zu den Ofsicianten gehörten oder, wie der Abg. Wagner meinte, dazu gezählt wurden, darüber vermag ich keine be stimmte Erklärung abzugeben. Es war das Eine, wie das An dere mehr Sache des Sprachgebrauchs und der geselligen Gewohnheit. Ob aber in §. 93 ein geeigneter Ort sek, die fragliche Stellung der Obersteiger zu reguliren, habe ich Ihrer Beschlußfassung anhcimzugebcn und bemerke nur für den Fall, daß man auf den Braun'schen Antrag eingehen sollte, daß es dann wünschenswerth sein wird, den zweiten Theil etwas anders zu formuliren. Da war, wenn ich nicht irre, gesagt worden: „die Aufseher, worunter die Unterstekger zu ver stehen"; das würde etwas zu eng gefaßt sein. Ich glaube, in Bezug auf die Aufseher würde es am Besten sein, einen Zu satz gar nicht zu machen. Es gehören dazu auch noch man cherlei andere Dicnstcategorien. Eventuell würde ich daher bitten, diesen zweiten Satz besonders zur Frage zu stellen. Präsident Cuno: Der Braun'sche Antrag ist so gefaßt: „Die Grubenofsicianten, zu welchen die Schichtmeister und Obersteiger gehören, ferner die Aufseher, unter welchen die Unterstciger zu verstehen, sind vom Bergamte zu verpflichten." Regierungscommissar Freiesleben: Die Worte: „worunter die Untersteiger zu verstehen", waren es, die ich weggelassen wünschte. Abg. Braun: Ich bin mit der etwas veränderten Re daction desHerrnRegierungscommissars beziehentlich meines Antrags einverstanden, und will die Worte: „unter welchen die Untcrsteiger zu verstehen sind" beidemselben fallen lassen. Präsident Cuno: Wie würde dann der Antrag lauten? Soll der ganze Satz: „unter welchen die Untersteiger zu ver stehen sind", ausfallen? Abg.Braun: Ja. Präsident Cuno: Also würde es nur heißen: „ferner Vie Aufseher sind vom Bergamte zu verpflichten." Will die Kammer gestatten, daß der Abg. Braun diesen Theil seines Antrags fallen lasse? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Wünscht noch Jemand über die §§.92 bis mit98 zu sprechen?— Zunächst habe ich in Bezug auf die zu §. 92 bis mit98 gestellten Anträge zwei besondere Fragen zu richten. Die ersteFrage betrifft den Antrag des Abg. Cramer, welcher dahin geht, daß in §.92 aufder zweiten Zeile das Wort „inländischen" ausfallen solle. Wollen Sie diesem An träge des Abg. Cramer Ihre Zustimmung crtheilen? — Ge nehmigt gegen 6 Stimmen. Präsident Cuno: Ferner richte ich eine andere, die zweite Frage darauf, ob Sie dem §. 93 die vom Abg. Braun
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