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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Dfsicianten dastehen; von diesen 400 Thlr. müssen nun aber auch die Zimmerungen, Mauerungen und Fahrten, kurz Alles, was das Bergwerk als Eigenthum besitzt und zu seinem Betrieb bedarf, noch angeschafft werden: wie gering ist also nun der Ueberschuß, der eigentlich auf die Remuneration verwendet werden kann. Berechnen Sie nun, daß ein solcher Gruben vorstand 12 Thlr. jährlich, was wohl gewiß nicht zu viel ist, als Remuneration erhalten soll, und daß dazu noch hin und wieder auch Ausgaben für einen Protocollanten kommen werden, da ich nicht überzeugt bin, daßdieseGrubenvorstände auch jederzeit fähig sein werden, ein Protokoll zu führen, was doch nach dem Gesetze verlangt wird; berechnen Sie, daß die Vertretung bei den sehr oft entfernt liegenden Bergämtern dazu kommt, die Wegegebühren dafür, und daß noch manche Verlage und außerordentliche Ausgaben sichtbar werden: so geht so viel mindestens der Grube verloren, als ein Berg mann im ganzen Jahre Lohn erhalt. Wenn man nun dar auf Rücksicht nimmt, daß die Gewerken vertreten sein sollen, so kann ich mich auch noch nicht vollständig von dieser Noth- wendigkeit überzeugen. Ein Gewerke hat nach dem gewöhn lichen Herkommen jährlich 2 bis 6 Thlr. Beitrag oder Zubuße zu zahlen, es wird also der mittlere Bestand mit4Lhlr. be rechnet werden können; sollte nun ein solcher Gewerke ver langen können, den achten Theil seiner Zubußen an 4 Lhlr. auch noch an den Grubenvorstand abzugeben? würde er dar auf so festbcstehcn können, für seine Paar Ehaler eine beson dere Vertretung zu verlangen? Ich glaube schwerlich. Nur Eins will ich zugeben, daß in solchen Fällen, wo die Gruben keine Zubußgruben mehr sind, sondern wo die Verläge wie der erstattet werden, oder wo wenigstens die Zubußen aufhü- ren oder gar wohl Ausbeute gegeben wird, eine Mchraufsicht im Interesse der Gewerken liegen könnte. Bei den Zubuße gruben aber finde ich dieseVertretung durch Grubenvorstände nicht allein überflüssig, sondern offenbar dem Bergbau nach theilig. Ich weiß nicht, ob der Gewerke nicht einen größeren Gewinn daran hat, wenn Jahr aus Jahr ein ein Bergmann mehr seine Schicht verfahren kann, als wenn er einen Gru benvorstand besolden muß, dessen Nutzen noch sehr zweifelhaft ist. Ich bitte also, meine Herren, daß Sie wohl erwägen, welche Uebelstände besonders den Zubußgruben dadurch kom men, wenn diese Grubenvorstande ihnen aufgedrungen wer den, und wie es gewiß zum Nachtheile des Bergbaues dient, nicht zu dessen Segen und Vortheil, wenn man fest darauf beharren will, und ich bitte Sie deshalb, mit mir die 118 bis 135 aus dem Gesetze zu streichen, worauf ich einen aus drücklichen Antrag gestellt haben will. Viccpräsident v. Held: Ich muß dem Äbg. Wagner aus Marienberg darauf erwidern, daß ich nicht recht einsehe, wie ich seinen Antrag zur Unterstützung bringen soll, er ist nichts weiter als eine Negative gegen Z§. 118 bis 135. Der Abgeordnete hat seine Ansicht darüber ausgesprochen, und wenn wirzu den Paragraphen kommen werden, wird es der -Kammer überlassen bleiben, ob sie diese Paragraphen anneh ¬ men will oder nicht. Einen besonder» Antrag auf die Nega tive, daß im Voraus die Paragraphen abgelehnt werden sol len, halte ich für unzulässig. Äbg. F.unkhänel: Ich habe allerdings auch einige Be denken gegen die Bestimmungen des vorliegenden Capitels über dieGrubenvorstande; ich halte einen großen Theil dessen, was der Abg. Wagner aus Marienberg ausgesprochen hat, allerdings als begründet und beachtenswerth. Ich gelange aber durch die Anerkennung der Nichtigkeit so mancher Aeuße- rungen dieses Sprechers nicht zu dem Ergebnisse, daß die Grubenvorstände ganz zu beseitigen seien, sondern nur dazu, daß man nur darauf Bedacht nehmen müsse, möglichst die Uebelstände zu vermeiden, welche mit diesen Bestimmungen des Gesetzes verbunden sein dürften. Das Capitel!V. in Verbindung mit Capitel VI. des jetzigen Abschnitts gehören ohne Zweifel zu denjenigen Theilcn des Gesetzes, welche die sem den Ruf einer großen Liberalität verschafft haben. Diese Liberalität erkenne ich hier darin, daß der Staat Namens sei- nerBergbehörden auf einen großenKheil derBevormundung Verzicht leistet, welche er bisher über die Gewerkschaften aus geübt hat, und dieSelbstverwaltung und die Selbstvertretung der Gewerkschaften in möglichst ausgedehntem Maaße ge währt. Diese liberalen Bestimmungen des Gesetzes möchte ich nun nicht aufgehoben sehen, wie es der Fall sein würde, wenn die Kammer so abstimmte, wie es der Abg. Wagner vorgeschlagen hat. —Wenn ich sagte, daß ein großer Theil der Uebelstände, die der Abg. Wagner aufstcllte, wirklich be gründetsei, so muß ich ihm zuerst insofern Recht geben, als auch ich bezweifle, daß es werde möglich sein, nach den Be stimmungen des vorliegenden Gesetzes eine ausreichende An zahl Personen in jedem Revier zu finden, welche befähigt wä ren , die Function der Grubenvorstände zu verwalten. Die Grubenvorstände sollen über die Schichtmeister, Dbersteiger u.s. w. zunächst gesetzt sein, und es muß deshalb auch die Anfor derung an ihre Mitglieder gestellt werden, daß sie mindestens dieselbe Befähigung haben, wie die Schichtmeister u. s. w., ja sogar, daß sic eine noch größere Befähigung haben, weil sie ja diese beaufsichtigen und leiten sollen. Ferner: wenn es ja möglich sein sollte, die entsprechende Anzahl solcher befähigter Personen, namentlich in den ärmeren Bergrevieren und in den kleinen Orten dieser Reviere, aufzusinden, so wird man die Remuneration, die diese Mitglieder der Grubenvorstande zu beanspruchen hatten, in entsprechendem Maaße festzustel len haben. Nach dem Umfange ihrer Geschäfte, den das Re gulativ aufstcllt, würde man muthmaaßlich mindestens eine solche Remuneration für die Mitglieder der Grubenvorstände bestimmen müssen, wie die Schichtmeister erhalten, - - -und die Löhne der Schichtmeister bei den einzelnen Gruben sind namentlich in den ärmeren Revieren an sich sehr unbedeutend Nun kann man aber gewiß mit Rechtfr.agey : wozu beruft denn die Gewerkschaft überhaupt noch einen Schichtmeister? Der Schichtmeister soll den technischen Betrieb der Grube leiten, die Arbeiter beaufsichtigen, das Oeconomische verwalten
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