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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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für die Grubeneigenthümcr erreicht werden sollen und ob sie geneigt sind, das Geld herzugeben, das dazu gefordert wird. Der Abg. Wagner hat ferner die Stellung der Schichtmeister als eine wohl auch für die Arbeiter, sowie für die Gruben überhaupt sehr wohlthätige geschildert. Ich will den vor handenen Schichtmeistern durchaus nicht zu nahe treten, sondern ich erkenne in vielen derselben Männer, die sich große Verdienste um einzelne Gruben erworben haben und es auch wohl mit den Arbeitern recht gut und freundlich meinen. Aber ich befürchte auch keineswegs, daß ihnen durch die Stellung, die ihnen das Gesetz anweist, die Lust vergehen werde, das zu thun, was sie bisher gethan haben. Die Stellung der Schichtmeister wird offenbar durch das Gesetz einflußreicher, als sie bisher gewesen ist, und wenn sie einer seits von den Bergbautreibcnden, den Eigenthümern der Grube, mehr abhängig wird, als bisher, so wird sie dadurch auf der andern Seite weit unabhängiger von den Berg ämtern, unter deren Einfluß sie bisher so völlig gestanden haben, daß sie fast nur noch Rcchnungsführer der Grube waren. Was ferner den Schaden betrifft, den die Arbeiter dadurch erleiden könnten, daß die Schichtmeister nicht mehr ihre wohlwollenden Freunde und Berather wären, so darf man den Schichtmeistern doch wohl zutrauen, daß sie gewiß nicht durch gekrankte Eigenliebe sich werden abhalten lassen, das Beste der Arbeiter zum Gegenstände ihrer Sorge zu machen. — Es wurde ferner gesagt, daß die Befahrung der Gruben, die den Grubenvorständen zur Pflicht gemacht werde, ohne technische Kenntnisse nicht von Nutzen sein könne. Ich kann das durchaus nicht in dem Umfange zu geben, wie es behauptet worden ist. Ein Grubenvorstand, wenn er eine Grube befährt, wird sehen, ob die Baue, die haben ausgeführt werden sollen, wirklich unternommen worden sind; und überhaupt muß die Befähigung, über die Ausführung eines solchen Werks zu urtheilen, nicht so ganz von technischen Kenntnissen abhängig gemacht werden, als hierbei vorausgesetzt worden ist. Sowie man, ohne Architekt von Profession zu sein, sagen kann, ob ein Haus schön und zu dem Zwecke, zu dem es dienen soll, bequem eingerichtet ist, so wird es auch den künftigen Grubenvorständen möglich sein, ein sachkundiges Urthekl zu fällen, ob der Betrieb der Grube so geführt worden ist, wie es das Beste der Grube erfordert. Äebrigens erlaube ich wir auch darauf hinzuweisen, daß nach K. so der Vorlage die Bergämter angewiesen sind, den Gru- beneigenthümern, also zunächst den Grubenvorstanden, mit sachverständigem Rathe allenthalben behülflich zu sein. Wenn also der Grubenvorstand seinen eignen Wahrnehmungen nicht genug traut, die er bei Befahrung einer Grube gemacht hat, so bleibt es ihm unbenommen- einen tüchtigen Techniker hurch das Bergamt herbeizuzkehen. Was den Muth betrifft, der dazu gehört, in die dunklen Tiefen der Erde herabzustei- gen, so versteht es sich von selbst, daß, wenn ein Grvbenvor- siand angestellt wird, such don Seiten derer, die ihn anstellen, man sich vorher vergewissern muß, ob er auch den Muth habe/ anzufahren; und daß es gewiß Männer geben wird, die im Interesse der ihnen obliegenden Verpflichtung diese Gefahr nicht scheuen, hoffe ich um so zuversichtlicher, da ja bekannt lich nicht selten sogar Damen, blos um ihre Wißbegierde zu befriedigen, Gruben befahren. Was den Kostenpunkt an langt, so wird mitunter allerdings die Remuneration der Gru benvorstände eine bedeutende Ausgabe verursachen, aber diese letztere wird auch mit dem Umfange des Geschäfts jederzeit in entsprechendem Verhältnisse stehen. Bei größer» Gruben, die mit 100,000 Thalern jährlich wirthschaften, wie es deren im Lande giebt, kann auch der Grubenvorstand eine ansehn liche Besoldung bekommen und wird sie bekommen müssen, weil er genöthigt ist, einen großen Theil seiner Zeit auf seine Obliegenheit als Grubenvorstand zu verwenden. Bei solchen kleinen Gruben aber, die jährlich nur 400 Thaler Einkommen haben, da werden auch die Obliegenheiten des Grubenvor standes so wenig umfassend sein, daß der Grubenvorstand sich wohl mit der Ehre, die ihm die Gewerken mit seiner Wahl erwiesen haben, für das Wenige, was er zu thun hat, belohnt fühlen wird. Uebrigens gewährt die Vorlage den kleinen Gruben alle mögliche Erleichterung, die sie sich nur wünschen können. Nach §. 106 ist ihnen nachgelassen, in Bezug auf die Vertretung mit Zustimmung der Mehrheit der Gewerken abweichende Bestimmungen zu treffen. Nach §. 109 können Insinuationen eben sowohl durch Patente, wie durch Ge- Werkeversammlungen stattfinden. Nach Z. 118 können mehrere kleine Gruben gemeinschaftlich einen Grubenvorstand einsetzen, und es ist mit Bestimmtheit zu erwarten, daß von dieser Be- fugniß sehr häufig wird Gebrauch gemacht werden. Unter diesen Umständen kann ich den Bedenken nicht beitreten, welche gegen die Grundsätze, von denen man in Betreff der Vertre tung der Gruben ausgegangen ist, geltend gemacht worden sind. Was den Wunsch des Abg. Funkhänel betrifft, daß man lieber das Institut der Schichtmeister mehr ausbilden und diese zur Vertretung der Gewerken beigeben möge, so glaube ich, daß sich das in der Praxis eben von selbst so machen wird, denn der Grubenvorstand kann, obwohl ihm die Verantwortlichkeit zusteht, doch einen möglichst großen Theil seiner Befugnisse dem Schichtmeister übertragen, und es wird dann hier sehr oft der Satz gelten, daß das, was Einer durch einen Andern thun läßt, dafür angesehen wird, als hätte er es selbst gethan. Abg. Rosenhauer: Abg. Leonhardt hat den Ausschuß so ausführlich zu rechtfertigen gesucht, daß mir nur noch eine kleine Nachlese übrig bleibt. Ich verkenne keineswegs die erheblichen Bedenken, die Abg. Wagner gegen die Gruben vorstände vorgebracht hat, ich glaube aber, daß er vorzugs weise das, was die Abgg. Leonhardt und Funkhänel dagegen geäußert haben, schärfer ins Auge hätte fassen sollen, nämlich daß der liberale Gesetzentwurf alle die Beschwerden beseitigt, welche nicht erst in neuerer Zeit, sondern seit lange von dey
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