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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Becgbautreibenden gegen die Bevormundung von Seiten der Bergbehörden, ich will es dahin gestellt sein lassen, mit Recht oder mit Unrecht, erhoben worden sind. Gehe ich auf die Be hauptung des Abg. Wagner über, die Grubenvorstande seien unausführbar, weil es an dazu geeigneten Männern fehlen würde, so kann ich ihm wiederum nichtbeistimmen. DieBerg- acadömie in Freiberg hat so tüchtige theoretisch und praktisch gebildete Bergleute erzogen, die jetzt im ganzen Vaterlands zerstreut sind, daß nicht allein bei Eisenhüttenwerken derglei chen Personen angestellt, sondern sie aüch schon in solcher Ueber- zahl vorhanden sind, daß sie sich genöthigt gesehen haben, mit untergeordneten Posten, z. B. dem eines Unter- undDber- steigers, vorlieb zu nehmen. Solche Manner können recht gut in den Grubenvorstand gewählt werden. Das Gleiche gilt auch von den Schichtmeistern. Abg. Wagner hat bemerk lich gemacht, daß sie blos innerhalb ihres Dienstbereichs nicht in den Grubenvorstand gewählt werden können, deshalb kön nen sie recht gut außerhalb desselben diese Function überneh men. Der Grubenvorstand soll eine Art von Direktorium bilden, wie wir es bei den Eisenbahnen haben. Ich denke mir die Sache einfach so: er wird dann und wann eine sogenannte Directorialsitzung abhalten, Beschlüsse fassen, diese Beschlüsse aber nicht selbst ausführen, sondern diese Ausführung dem Be triebs- und Aufsichtspersonale überweisen. Daher kann auch die Remuneration, welche ihm dafür zu Theil werden soll, keine sehr beträchtliche Höhe erreichen, ausgenommen in den Fallen, wo der Grubenbetrieb ein sehr umfangsreicher ist, und da werden auch die für den Grubenvorstand erforderlichen Mittel recht leicht aufgebracht werden können. Daß die Gru benvorstände die Betriebspläne in der Regel nicht selbst anzu fertigen haben, ist schon vom Abg. Leonhardt hervorgehoben worden; sie werden diese Arbeit entweder den Schichtmeistern übertragen, oder wenn diese nicht Zeit dazu haben sollten, die Bergämter um Anfertigung der Pläne ersuchen. Daß die Grubenvorstände die Aufsicht über die Grubenofficianten zu führen haben, ist sehr wünschenswerth, denn es werden eine Menge Verwickelungen und Zerwürfnisse, selbst wenn der Schichtmeister, wie Abg. Wagner bemerkte, der Grubenvater inzwischen diesem Grubenvater und den Bergleuten, wie zeit- her, auch künftighin vorkommen, da der Vater nicht immer ein liebevoller ist und nicht in steter Eintracht mit seinen Kin dern lebt, und die Grubenvorstände werden am besten geeig net sein, Frieden zwischen beiden streitenden Parteien zu stif ten. Daß bei kleineren Gruben sich die eiNschlagoNdeN Ver hältnisse ganz anders gestalten werden, dies ist bereits von meinem Herrn Nachbar so ausführlich erörtert worden, daß ich nicht weiter darauf einzugehen habe. Solchen Gruben gönnt der Gesetzentwurf alle mögliche Erleichterung, und sie werden dieselbe jedenfalls auch zu benutzen wissen. Das wäre das Wenige, was ich dem bereits von vielen Seiten her Her vorgehobenen noch beizufügen hatte. Abg. Magnet (ausMarienberg): NurEinshabeich zu M. K. bemerken gegen die Sprecher, die gegen mich aufgetreten sind. Abg. Rosenhauer hat darauf hingewiescn, daß die Gruben vorstände ja aus den Bergleuten anderer Gruben genommen werden könnten. Das ist wohl möglich; ich setze aber den Fall, es wird jetzt der Steiger einer Grube zum Grubenvor stand einer andern Grube gemacht. Derselbe Steiger steht aber unter dem Schichtmeister, der mehrere Gruben hat, und er wird nun der Vorsteher seines eignen Schichtmeisters, der im andern Falle wieder sein Vorstand ist. Das würde wohl Unzuträglichkeiten herbeiführen, die gewiß nichtzu empfehlen sind. Es hat dann Abg. Leonhardt darauf hingewiesen, daß die Grubenvorstände gewiß verstehen würden, was gebaut worden und ob es gut sei; das möchte ich jedoch noch stark in Zweifel ziehen. Man kann wohl einen Bau zu Tage nach seiner Schönheit richtig beurtheilen, aberden innern Gruben bau gewiß nicht so leicht. Es kann ein Fremder wohl sehen, ob die Zimmerung fest, eine Mauer gerade aufgcführt ist, aber ob alle die Zufälligkeiten berücksichtigt sind, die dem Berg werke zum Vortheile gereichen können, das ist damit noch nicht ausgesprochen, es gehört dazu eine wirkliche technische Kenntniß, und man würde zeithcr nicht von einer andern Seite her von Generalbefahrungen gehört haben, wenn es eben nicht schwierig wäre, ein solches Urtheil zu fällen. Dann hat man darauf hingewiescn, wenn die Grubenvorstände nicht selbst arbeiten könnten, so müßten es die Schichtmeister machen. Das ist eben die Klage, die ich habe. Wenn ihnen eine Arbeit zugemuthet wird, so mögen sie sie selWmachen und sich nicht mit fremden Federn schmücken. Es wurde darauf hingewie sen, daß fremde Techniker im Nothfalle herbeigcholt werden könnten. Ich habe vorzüglich auf den Kostenpunkt hingewie sen, und Fremde werden nie umsonst arbeiten, es wird dann die Unzuträglichkeit eine doppelte sein. Man hat sich ferner berufen auf die Einrichtung der Grubenvorstände bei dem Stockwerke in Altenberg; es ist aber da ein ganz anderes Ver- hältniß; erstens ist dort Zinnbergbau und das Zinn ist mehr ein Gegenstand des gewöhnlichen Handels, bei dem Silber bergbau ist es aber gattz anders. Nun ist auch noch im Ge setze die Schwierigkeit festgestellt, daß diese Wahlen alle Jahre nach der Ausscheidung eines Mitgliedes wiederholt werden müssen, und daß wenigstens alle drei Jahre neue Wahlen statt- sinden. Wie viele Kosten und Weitläufigkeiten das wieder verursachen wird, gebe ich zu bedenken. Selbst wenn der Zu- bußcassirer hinausgeht und die Abstimmungen schriftlich ein fordert, so kostet doch jede Insinuation -13 Pfennige, und das macht schon ein Erkleckliches, wenn es oft wiederkehrt, der Kostenaufwand wird dadurch immer bedeutend sein. Ich hübe schon darauf hingewiesen, daß es allerdings Wohl gut sein Mag, wenn bei Ausbeütegruben Grübenvotstände statt- sinden; deßhälb werde ich mir darauf zu §.'118 einen beson- detn Antrag erlauben für den Fall, daß mein Antrag auf gänz liche Abweisung Nicht durchdinge, UNd zwar eventuell, daß blos solche Gruben verpflichtet werden füllten, Grubknvor- stände zu halten, welche Zubußen aNNehmen. 8-»
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