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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Vicepräsident D. Held: Ich weiß nicht, ob der Abge ordnete gegenwärtig einen Antrag stellen oder sich ihn nur Vorbehalten will? Vicepräsident Haberkorn: Es geht die ganze Tendenz des Gesetzes und also auch dieses Capitels dahin, den Gewerk schaften die Selbstregierung zu verschaffen, und man sieht es dem Gesetze wohl an, daß es allerwärts die beste Absicht geleitet hat. Nun sind aber auf der andern Seite durchaus nicht die Gründe zu verkennen, welche insbesondere von dem Abg. Wagner angeführt wurden, und welche es wenigstens bedenk lich erscheinen lassen, für alle Falle und alle Gewerkschaften ein bestimmtes Muß für Bestellung von Grubenvorständen eintreten zu lassen; denn der Nutzen, der im Allgemeinen aus der Bestellung von Grubenvorstanden entstehen könnte, kann oft von dem Schaden, der daraus entsteht, ausgewogen werden. Bei dieser allgemeinen Berathungerlaube ich mir daher, einen Vorschlag anzukündigen. Ich glaube nämlich, daß es, um dem Schaden, der aus der Zwangsverbindlichkeit für alle Ge werkschaften entstehen könnte, vorzubeugen, ohne dem Rechte der Selbstverwaltung der Gewerken, welches das Gesetz beab sichtigt, entgegenzutreten, entsprechend sein dürfte, anstatt des „Muß" ein „Kann" zu setzen, und deshalb §. 118 im ersten Satze so zu fassen: „Jede Gewerkschaft kann einen Gruben vorstand aus ihrem Mittel bestellen." Es würden dann alle Bestimmungen des Gesetzes stehen bleiben können und es von der Entschließung der Gewerkschaften allein abhängen, ob sie von demNechteGebrauch machen wollen oder nicht. Insofern bei der allgemeinen Debatte dieser Vorschlag nicht zulässig sein sollte, behalte ich mir vor, bei §. 118 den angekündigten Antrag ausdrücklich zu stellen und zu wiederholen. Vicepräsident v. Held: Was den vom Vicepräsidenten gestellten Antrag anlangt, so werde ich kein Bedenken tragen, ihn gegenwärtig bei der allgemeinen Debatte zur Unterstützung zu bringen, allein, wenn er auch unterstützt werden wird, doch deshalb, weil er sich auf einen bestimmten Paragraphen bezieht, erst bei §. 118 darüber abstimmen lassen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Vicepräsident v. Held: VicepräsidentHaberkorn schlägt also vor, daß in §. 118 statt der Worte: „Jede Gewerkschaft hat einen Grubenvorstand aus ihrem Mittel zu bestellen" die Worte gesetzt werden: „Jede Gewerkschaft kann einen Gruben vorstand aus ihrem Mittel bestellen." Findet dieser Antrag Unterstützung in der Kammer? Ausreichend. Abg. Harkort: Schon bei den frühem Berathungen habe ich mich dahin ausgesprochen, daß ich das Gedeihen des Bergbaues hauptsächlich in seiner Freiheit, in der Befreiung von den Fesseln und überhaupt von der Vormundschaft erblicke, in der er sich zeither befunden hat, und mehrere Aeußerungen bei der heutigen Berathung haben mich in dieser Ansicht nur bestärkt. Wenn ich das Gesetz ansehe, wie es vor uns liegt, so verkenne auch ich die gute Absicht nicht, die dabei vorge waltet hat, ich fürchte aber, daß die Sorgfalt, die man diesem Kinde, dem Bergbau, widmet, so groß ist, daß es unter dieser Sorgfalt ersticken wird. Ich sehe nirgends, wohin ich auch blicke, ein anderes Gewerbe, bei dem so specielle Vorschriften über den Betrieb gegeben wären, wie bei dem Bergbau, ich würde auch zweifelhaft sein, ob irgend wer Lust haben möchte, ein anderes Gewerbe unter ähnlichen Beschränkungen zu treiben. Nun wird man mir zwar einhalten, es sei der Berg bau allerdings auch ein eigenthümliches Gewerbe, bei dem namentlich wegen der Qualifikation und Befähigung der Be theiligten nöthig fei, Anleitungen zum richtigen Betriebe zu geben, und daß dafür auch das Gesetz zu sorgen habe. Wenn man aber diese Anleitungen auch geben will, so weiß ich doch nicht, warum sie präceptiv und nicht blos facultativ gegeben werden. In dieser Beziehung kann man auch der Liberalität des Gesetzes etwas nachhelfen, man kann noch liberaler sein, als es ist, und namentlich die in Rede stehenden Bestimmun gen davon abhängen lassen, ob diejenigen, für die sie getroffen sind, auch für angemessen halten, davon Gebrauch zu machen. Daß der Grubenvorstand in vielen Fällen seinen Nutzen haben kann, namentlich bei großen Unternehmungen, davon bin auch ich lebhaft überzeugt, aber ebenso lebhaft davon, was schon der Abg. Wagner hervorhob, daß kleine Unternehmungen gar nicht im Stande sein werden, alle diese Umständlichkeiten, die man ihnen aufbürdet, zu überstehen, und ich hatte mir deshalb ebenfalls vorgenommen, genau denselben Antrag zu stellen, den der Herr Vicepräsident Haberkorn gestellt hat, das Pra- ceptivc in ein Fakultatives zu verwandeln und in §. 118 das „hat" in „kann" zu übersetzen. Ich bedauere, daß der Herr Vicepräsident mir diesen Antrag vorweggenommcn hat, werde aber auf das Bereitwilligste dafür stimmen. Regierungscommissar Freiesleben: Ich kann zunächst den Vorwurf, der dem ganzen vierten Capitel dieses Abschnit tes gemacht worden ist, daß es nämlich eine unnöthigeBevor mundung der Bergbautreibenden enthalte, deshalb nicht be gründet finden, weil das ganze Capitel aus keinem andern Grunde ausgenommen worden ist, als aus dem, weil wir kein allgemeines Gesetz fürActiengesellschaften besitzen; hätten wir dies, so würden unbezweifelt in diesem ähnliche Bestimmun gen über die Aktiengesellschaften stehen, und es würde nicht nothwendig gewesen sein, in das Berggesetz derartige Spe- cialitäten aufzunehmen. In Ermangelung eines solchen allgemeinen Gesetzes aber wurde es hier nothwendig, und nur diese Nothwendigkeit, nicht aber die Sucht, den Bergbau zu bevormunden, hat dem Capitel das Leben gegeben. Um nur auf das Institut der Grubenvorstände einzuge hen, worüber in der Hauptsache die allgemeine Debatte sich verbreitet hat, so ist eine wesentliche Abänderung dessen, was das Gesetz über die GruLenvorstände vorschreibt, dadurch in Vorschlag gebracht worden, daß man in §. 118 das Wörtchen „hat" in „kann" verwandeln wollte. Es wird dieser Antrag zwar bei dem betreffenden Paragraphen zur Sprache kommen,
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