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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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-sie dm Beschlüssen der Versammlung beirreten oder nicht. Dem hatte ich noch beizufügen, daß §. 113 noch besonders für diejenigen sorgt, die in den Versammlungen zu erscheinen be hindert find, indem ihnen dort nachgelassen ist, sich durch Be vollmächtigte vertreten zu lassen, so daß also der Gesetzent wurf eben dahin führt, wohin vielleicht der Antrag des Herrn Abgeordneten führen sollte. Es ist dieser Antrag zwar noch nicht unterstützt, ich glaubte aber dies gleich hier eventuell be merken zu müssen. Vicepräsident v. Held: Halt der Abg. Wagner aus Marienberg seinen Antrag jetzt noch für nüthig? Abg. Wagner (aus Marienberg):-Ich will mich bei der vom Herrn Regierungscommissar gegebenen Erklärung beruhigen. Vicepräsident v. Held: Begehrt noch Jemand zu spre chen? Es ist nicht der Fall; die Debatte ist geschlossen. Will die Kammer §. 111 in unverä nderter Fassung an- nehmen? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Herold: 8. 112. Einladung zu Gewerkenversammlungcn. Die Einladung zu einer Gewerkenversammlung erfolgt unter allgemeiner Angabe der Berathungsgegenstande durch zweimaliges Einrücken in die Leipziger Zeitung oder durch schriftliche Ladung der sämmtlichen Mitglieder, je nach der von der Gewerkschaft dafür im Voraus getroffenen Bestim mung. Die Einladung durch die Leipziger Zeitung ist das erste Mal mindestens vier Wochen vor dem Termine zu erlassen. Die Einladung erfolgt durch den Grubenvorstand oder durch das Bergamt, je nachdem ersterer oder letzteres die Versamm lung anberaumt. (§. 111.) Der Grubenvorstand hat dem Bergamte von der beab sichtigten Anberaumung einer Gewerkenversammlung Anzeige zu machen. Im Bericht heißt es: hält der Ausschuß für angemessen, daß auf der dritten Zeile nach den Worten „Leipziger Zeitung" die Worte: „und in einem Localblatte (§. 130)" eingeschaltet werden, und empfiehlt mit dieser Einschaltung der Kammer die Annahme des §. 112. Abg. Wagner (aus Dresden): Der Ausschuß hat hier den Antrag gestellt, daß die Einladung außer in der Leipziger Zeitung auch, noch in einem Localblatte bekannt gemacht werde. Ich stimme diesem Zusätze durchaus bei, allein ich finde es nicht ganz.angemessen, daß-hieraufH 130 hingewie sen wird, in welchem näher präcisirt ist, was unter Lokalblatt zu verstehen sei. Ich wünsche daher, daß jene Bestimmung aus §. 130 in diesen Paragraphen herübergenommen werde, II. A. und stelle daher den Antrag, hinter dem Worte „Localblatt" zu setzen: „welches da, wo das Bergamt seinen Sitz hat, oder an einem benachbarten Orte erscheint". Es scheint mir näm lich passend zu sein, daß an derjenigen Stelle, wo von dem Localblatte zum erstenmal die Rede ist,' auch die nähere Be stimmung desselben aufgestellt wird; späterhin kann mau sich auf diese Stelle zurückbeziehen. Vicepräsident v. Held: Vom Abg. Wagner aus Dres den ist der Antrag gestellt worden, hinter dem vom Ausschüsse vorgeschlagenen Worte „Localblatt" zu setzen: „welches da, wo das Bergamt seinen Sitz hat, oder an einem benachbarten Orte erscheint". Es ist dies ein eventueller Antrag, unter stützen Sie ihn? — Zahlreich. Abg. Wagner (aus Marienberg): Ich wollte mir bei §. 130 allerdings auch einen kleinen Zusatzantrag in derselben Richtung erlauben. Da aber jene Bestimmung bereits zu- §. 112 vorgenommen worden ist, so möchte ich jenen Antrag jetzt schon zur Sprache bringen. Ich wünsche nämlich, daß noch hinzugefügt werde: „oder der Grubenvorstand", sodaß dies hinter dem Worte „Bergamt" zu stehen käme; denn es ist von hoher Wichtigkeit, daß diese Bekanntmachung gerade in der Gegend erfolge, wo der Grubenvorstand seinen Sitz hat. Das Bergamt ist oft weit entfernt von der Grube, es würden daher die Bekanntmachungen oft gerade deshalb an den Orten nicht gelesen, wo die Grubenofsicianten wohnen; deshalb wünschte ich, daß jene Bestimmung noch mit ausge nommen würde. Vicepräsident v. H e ld: Der Abg. Wagner aus Marien berg hat zu dem Amendement des Abg. Wagner aus Dresden den Antrag gestellt, daß hinter.dem -Worte „Bergamt" im Anträge Wagners aus Dresden die Worte eingeschaltet wer den : „oder der Grubenvorstand". Findet dieser Antrag Un terstützung? — Ausreichend. Abg.Rosenhauer: Ich habe den Antrag des Abg. Wagner aus Marienberg deshalb unterstützt, um ihn auf eine darin enthaltene Inkonsequenz aufmerksam zu machen. Der Herr Abgeordnete will die Grubenvorstande abgeworfen ha ben, und jetzt beantragt er, daß die öffentlichen Bekannt machungen an dem Sitze derselben erfolgen sollen. Das scheint mir denn doch ein kleiner Widerspruch zusein. Abg. Wagner (aus Marienberg): Ich.mußmir aller- dings dagegen zu bemerken erlauben, daß ich durchaus nicht vollständig, sondern nur eventuell auf Streichung der Gru benvorstände angetragen und meinen Antrag dahinmodificirt habe, hauptsächlich nur bei Zubußgruben denselben fallen zu lassen. Insofern liegt wohl in meinem jetzigen Anträge kein Widerspruch. Abg. Funkhänel: Ichwillmirmur'eine sehr einfache- Bemerkung erlauben-, nämlich! daß ich^den Antrag desiAbgr Wagner ausMarjenberg nur: eventuell!' sind "rwrhenr>Smne - unterstützt habe und dafür stimmen werde, daß er meint, 9*
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