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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. u. K««lmex. M 3 Dresden, am 24. November 184S Vorbereitende Sitzung der zweiten Kammer am 21. November 1849. Dritte vorbereitende Sitzung der zweiten Kam mer am 21. November 1849. Inhalt: Mü.wucker Borrrag ree Abgg. Schwedler und Cuno, die Wah len der Abgg. Koch, Sommer und Biedermann betreffend. — Besprechung darüber und Beschluß der Kammer, die Wahlen der Abgg. Koch , Sommer und Biedermann für unbeanstandet z-, erklären. — Wahl dos Direktoriums. Die Sitzung eröffnet 20 Minuten nach 10 Uhr Alterspräsident Harkort: Ich habe zunächst, meine Herren, die Herren Secretaire zu bitten, zu constatiren, ob die Kammer in beschlußfähiger Anzahl versammelt ist. (Dies geschieht.) Es sind 50 Abgeordnete anwesend. Es würde also zur Bor lesung des Protokolls zu verschrotten fein, und ich bitte den Herrn Secretair, dasselbe vorzutragen. (Dies geschieht durch Secretair Prüfer.) Ist eine Erinnerung gegen das Protoeoll zu machen? (Es erfolgt keine.) Das Protokoll ist also genehmigt; ich würde nun die Abgg. Böttger und Braun zu ersuchen haben, dasselbe mit zu vollziehen. (Es geschieht.) Auf der Registrande ist als eingegangen durchaus nichts ver zeichnet, wir können daher sogleich zu den Gegenständen über gehen, welche in der gestrigen Sitzung, als auf die heutige Tagesordnung kommend, bezeichnet worden sind; zuvörderst die Fortsetzung der Wahlprüfungen, und in der Reihenfolge zunächst die der Wahl des Abg. Koch, in Bezug auf welche der Abg. Schwedler sich noch nähere Einsicht in die betref fenden Acten Vorbehalten hat. Ich würde also den Abg. Schwedler zu ersuchen haben, der Kammer mitzutheilen, ob und was er in dieser Hinsicht noch zu erinnern hat. L K. (1. Tbomettrent.) Abg. Schwedler. Wie Ihnen gestern bereits mrt- getheilt worden ist, haben bei der Wahl des Abg. Koch einige Unregelmäßigkeiten sich eingefunden, die der Minorität der Abtheilung bedeutend genug erschienen sind, um sie der Kam mer zur weitern Entscheidung anheimzugeben. Es sind kn der Wahlabtheilung Leipzig drei Stimmzettel nicht angenom men worden, weil die Nummern in der Ecke des Zettels abge rissen waren. Die Minorität war aber der Ansicht, daß durch diesen Umstand die Zurückweisung der Stimmberechtigten bei der Abgabe der Stimmzettel nicht hinreichend gerechtfertigt sei; im Gegentheil war sie der Ansicht, daß die Stimmzettel, trotzdem daß die Nummern abgerissen waren, hätten gelten sollen. Derselbe Fall ist in der AbtheilungMahrm vorge kommen, daß ein Stimmzettel zurückgewiesen worden ist, weil die Nummer abgerissen war. Ebenso ist in der Abtheilung Wahren ein Zettel zurückgelegt worden, weil er mit zwei Namen bezeichnet war, aber nach der Ansicht der Minorität hätte der erste Name als gültig angesehen werden müssen, wenn er nicht aus irgend einem andern Grunde als ungültig zu betrachten war; da dies nicht der Fall gewesen ist, so hätte der Stimmzettel als vollkommen gültig angesehen werden müssen. Es ist zweitens in dieser Abtheilung der Ritterguts pachter Karl Klotz als nichtstimmberechtigt zurückgewiesen worden, weil er nicht zu dieser Gemeinde gehöre. Er ist nicht nur von der Ausübung der Wahlberechtigung zurückgewiesen worden, sondern er ist auch als Mitglied des Wahlausschusscs, in welchen ihn das Vertrauen der Gemeinde berufen hatte, aus demselben Grunde ausgeschlossen worden. Nach §. 4 des Wahlgesetzes sind aber die Rittergüter dem Gemeindebe zirke zugewiesen worden, kn welchem sie liegen, und die Mino rität der Abtheilung glaubt daher nicht, daß ein Grund vor liegt, dem Rittergutspachter Karl Klotz die Ausübung des Wahlrechts zu verkümmern. Es hat zwar der Ritterguts pachter Karl Klotz einen förmlichen Protest gegen diese Zu rückweisung nicht eingelegt, aber die Minorität glaubt, daß auch trotzdem die Zurückweisung ungültig sei und derselbe von der Stimmberechtigung nicht ausgeschlossen werden dürfe. Es sind ferner in der Wahlabtheilung Lindenau acht Personen als nichtstimmberechtigt zurückgewiesen worden, weil sie nicht zur Gemeinde gehörten. Es scheint, daß die Wahlausschüsse ein zu großes Gewicht auf eine Stelle in der E
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