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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-02-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
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das Ministerium ein derartiges Gesuch genehmigen werde. Um so nöthiger ist es darauf hinzuweisen, daß diePressejeden- falls das Recht hat, für die Flüchtlinge um Unterstützung nachzusuchen, und ich verwahre der Presse ausdrücklich dieses ihr gebührende Recht. Staatsminister v. Friesen: Solche Sachen aufzuneh- mcn und drucken zu lassen, wird der Presse, da keine Censur mehr besteht, nicht bestritten. Aber sie unterwirft sich dabei, wenn sie es thut, den gesetzlichen Bestimmungen. Nach der Armenordnung besteht das Verbot noch und in dem Preßge setze von 1848 ist ausdrücklich hervorgehoben: „Die in der Her stellung und Veröffentlichung eines Preßcrzeugnisses etwa enthaltene Uebertrctung von polizeilichen oder anderen Ver waltungsvorschriften wird von den Verwaltungsbehörden geahndet." Also einer Untersuchung und Bestrafung auf Grund dieser Bestimmungen wird sich ein Redacteur aller dings aussetzen, wenn er einen solchen Aufruf ohne Erlaubniß aufnimmt. Im Voraus kann dies natürlich nicht gehindert werden, da wir keine Censur mehr haben. Präsident Cuno: Der Antrag des Abg. Richter, um ihn noch einmal der Kammer ins Gedächtniß zurückzurufen, lau tet wörtlich: „DieKammer wolleimVereinemitder ersten Kamm er die Staatsregierung ersuchen, das im vorigen Jahre erlassene Verbot der Samm lung von Unterstützungen für politische Flücht linge und deren Angehörige zurückzunehmen." Stimmen Sie diesem Anträge bei? — (Es erheben sich nur wenig Mitglieder dagegen.) Abg. v. Schwarze: War denn die Debatte geschlossen, Herr Präsident? Präsident Cuno: Ich habe den Schluß der Debatte an nehmen müssen, da sich Niemand weiter zum Worte gemeldet hat. Es ist nicht an mir, zum Sprechen aufzufordern. Ich hätte nicht geglaubt, irgend in Verlegenheit kommen zu können, da ich mich vorher überall umgeschcn, ob noch Leinand sich um das Wort melde, ehe ich zur Fragstellung geschritten bin. Abg. Hähnel: Würde cs nicht wenigstens noch ge stattetsein, darauf anzutragen, die Frage zu trennen, rück sichtlich der Flüchtlinge selbst und der Angehörigen derselben? ASg. Dammann: Ich glaube, das Präsidium ist in seinem vollkommenen Rechte; die Abstimmung und die Frage darauf ist vom Präsidenten vorgetragen worden, es hat sich Niemand dagegen erhoben, folglich hat das Präsidium auch das Recht, zu verlangen, daß der gefaßte Beschluß als gültig angesehen wird. Präsident Cuno: Dank der zuvorkommenden Ver- theidigung des Abg. Dammann werde ich nun wohl der Kammer gegenüber gerechtfertigt sein. Ich kann versichern, daß ich mich vor der, Fragstellung überall umgesehen und daß II. K. Niemand sich zum Sprechen erhoben hat. Eine ausdrück liche Frage habe ich darauf allerdings nicht gestellt, bitte Sie aber, sich der bisherigen Uebung der Kammer in dieser Be ziehung zu erinnern. Eine ausdrückliche Frage auf den Schluß der Debatte wird häufig nicht gestellt. Ich glaube, daß nunmehr auch eine Trennung der Frage nicht mehr statt finden kann; da aber das Resultat der Abstimmung zweifel haft schien, so werde ich die Abstimmung selbst wiederholen. Abg. Ziesler: Ich bitte ums Wort. Dagegen müßte ich mich doch erklären. Nach meiner Ansicht kann das- Resultat der Abstimmung gar nicht zweifelhaft sein, diese ist erfolgt und das Resultat geht dahin, daß der Richter'sche Antrag von der Kammer angenommen worden ist. Präsident Cuno: Durch wiederholte Abstimmung wird schwerlich ein anderes Ergebniß in der Hauptsache erlangt werden. Das.Directorium hat aber bei der ersten gestörten Abstimmung nicht genau nachzählcn können, wie viel Stimmen für und wie viel gegen den Antrag waren. Ich wiederhole demnach die Frage, ob Sie den schon öfter vorgelesenen An trag des Abg. Richter annehmen? — Geschieht gegen 16 Stimmen. Präsident Cuno: Weiter steht auf der Tages ordnung die Berathung und Beschlußfassung über den Antrag des Abg. Raschig auf schriftliche Beantwortung ein gebrachter Interpellationen. Dieser Antrag lautet so: „Die Kammer wolle die Staatsregierung ersuchen, zur Vermeidung von leicht möglichen Mißverständnissen und Irrungen die §. 65 der Landtagsordnung getroffene Bestimmung wegen schriftlicher Mittheilung der Anfragen an die Staatsregierung in gleicher Weise auch auf die desfallsigen Antworten der Staatsregierung Anwendung erleiden zu lassen." Ehe wir, meine Herren, zur Debatte selbst übergehen, habe ich Ihnen noch die Meinung des Präsidiums mitzutheilen, daß, gemäß der Landtagsordnung, da es sich um eine Abänderung der selben handelt, diese nur durch Zustimmung von zwei Dritt- theilen der Kammermitglieder wird erfolgen können. Ich habe das absichtlich vorausgeschickt, damit später über die Gültigkeit der Abstimmung und ihre Modalität kein Zwie spalt entsteht. Die Debatte ist nun eröffnet. Abg. Raschig: Ich glaube, ich habe meinen Antrag gestern schon hinlänglich begründet und gerechtfertigt, will aber noch eine kurze Erläuterung hinzufügen. Es liegt durchaus nicht in derAbsicht meines Antrags, daß dieStaats- regierung jn der Ertheilung von Antworten irgendwie be- chränkt werde, im Gcgentheil wird es meiner Ansicht nach >er Kammer nur v.ortheilhaft sein, wenn sich die Staatsregie rung in aller möglichen Ausführlichkeit ausspricht. Mein Gedanke war nur der, daß der eigentliche Kern der.Antwort 'christlich niedergclegt würde, wie das ja auch bereits der Fall st mit der Anfrage, indem der eigentliche Fragepunkt her- ausgestellt und schriftlich formulirt werden muß. Was die 11*
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