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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
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Z96 Meine Herren! Ich habe bei Verlesung der §§. 5 bis 7 die speciellenMotiven zu §.s5 mit derBemerkung übergangen, daß ich sie bei der spätern Berathung berücksichtigen wolle; zu Z. 5 ist aber in den Motiven Folgendes gesagt: Zu I. und 3. Als unbedingt befreit findet sich hier nur noch der Staatsfiscus aufgeführt, während in Ansehung der Kirchen, frommen und milden Stiftungen wie der Landes universität eine Befreiung füglich nur unter der hier gedach ten Beschränkung als begründet anerkannt zu werden ver mag, wie auch bereits bei der Einkommensteuer (vergl. die landesherrliche Verordnung vom 12. August 1848 §. 4a. Ge setz- u. Verordnungsblatt von demselben Jahre S. 166) von gleichem Grundsätze ausgegangen worden ist. Zu 2. Nach §. 12 t des Gesetzes von 1845 war das auf eigenem Grund und Boden betriebene Gewerbe der Land- rvirthschaft überhaupt von der Gewerbesteuer befreit. Da es jedoch, wie weiter unten bei §. 13 zu erläutern sein wird, die Negierung für unerläßlich ansieht, auch dieses Gewerbe, inso weit dasselbe nicht als von der Grundsteuer betroffen ange sehen werden kann, wie alle übrigen zu den Staatslasten her- Leizuziehen, so hat auch die hier fragliche Befreiung nur mit der hierauf bezüglichen Beschränkung ausgenommen werden können. Zu 4. Dichter enthaltene, in der Natur der Sache be gründete Ausnahme ist mit der Bestimmung §. l 12 des Ge setzes von 1845 gleichlautend. Zu 5. Personen bis zum erfüllten 18. Lebensjahre pfle gen, insofern sie nicht ohnehin den unter 4. Gedachten ange hören, einen so geringen Erwerb, als Pferdejungen, Kuh sungen, Lehrlinge und dergleichen zu haben, daß die zeithcr schon nach §. 113 des Gesetzes von 1845 stattgefundene Be freiung derselben wohl gerechtfertigt erscheint. Da jedoch Ausnahmen hierunter, namentlich hinsichtlich jüngerer ver mögender Personen allerdings vorkommen; so hat schon das angezogene Gesetz diese Befreiung nur insoweit eintreten las sen, als der auf dis'Betheiligten fallende Steuerbettag 10 Khcller nicht erreichte. Es scheint jedoch kein hinreichen der Grund vorzuliegcn, weßhalb solchenfalls nicht auch wie bei allen Anderen die Steuerpflicht weiter ausgedehnt werden sollte, und der Gesetzentwurf hat daher die fragliche Be freiung auf diejenigen Fälle beschrankt, wo der betreffende Steuerbetrag 1 Khaler nicht erreicht. Zu 6. Die unter §. 114 des Gesches von 1845 enthal tene Befreiung hat auch hier Platz ergreifen müssen. Zu 7. Die durch staatswirthschaftliche Rücksichten ge botene bedingte Befreiung der sich nicht über zwei Jahre in Sachsen aufhaltenden Fremden (vergleiche^. 115 des Gesetzes von 1845) ist zwar auch gegenwärtig als rathsam und noth- wendig erschienen Unter diejenigen Fälle, welche hierbei den Eintritt der Steuerpfücht bedingen, ist jedoch noch der jenige der Ansässigmachimg ausgenommen worden, da der selbe dem Ergreifen eines "steuerpflichtigen Erwerbszwciges hierunter ganz an die Seite zu stellen fein dürste. Die nach §. 12 des Gesetzes von 1845 bestandene Be freiung der Branntweinbrennerei und Bierbrauerei von der Gewerbesteuer hat als ausreichend gerechtfertigt nicht ange sehen werden können, und wird wegen künftiger Beiziehmig der gedachten Gewerbe das Erforderliche unten zu 11 zu bemerken sein. Den Bericht zu §. 5 habe ich Ihnen bereits vorgelesen. Präsident Cuno: Es ist denn doch wohl zu spat, uns noch auf die Berathung einzulassen, cS genügt, daß wir we nigstens nunmehr das nächste Mal gleich mit der Berathung beginnen können. Wir fahren morgen in der Berathung des heute wieder verfolgten Gesetzentwurfs fort und werden uns um 10 Uhr versammeln. Die Sitzung ist geschloffen. Schluß der Sitzung kurz nach U3 Uhr. Mit der Vedaction provisorisch beauftragt: Eh. Gottwald. —' Druck von V. G. Zeuduer. Letzte Absendung zur Post: den 11. Febr. 1850°
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