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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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zunächst die Kammer zu fragen: will sie überden vorliegenden Gegenstand sofort die Berathung vornehmen? — Einstim mig Ja. Vicepräsident Schenk: Wünscht Jemand zu sprechen? Der Ausschuß schlägt uns vor, die eben vorgetragene Petition an denjenigen Ausschuß zu verweisen, welchem das Decret wegen Ablösung der Geldgefalle rc. zugetheilt werden wird. Tritt diesem Vorschläge unsers Ausschusses die Kammer bei? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Küttner: Von Heinrich August Löffler in Wildenfels ist vorgestellt worden, daß das Gesetz über Ablösung der Naturalleistungen an Geistliche und Schul lehrer vom l 4. Juli 1840 einer Abhülfe rücksichtlich der Grund sätze bedürfe, welche auf die Ablösung der geistlichen Zehnten anzuwenden sind. Er bringt deshalb in Vorschlag, die Ständevcrsammlung wolle bei der hohen Staatsregierung die Wiederaufhebung des oben genannten Gesetzes vom 14. Juli 1840, ingleichen die fernerweite Verwendbarkeit des Ge setzes vom 17. März 1832 in Bezug auf die Ablösung der Naturalleistungen an Geistliche und Schullehrer, jedoch unter der Modalität, daß 1) bei Ermittelung der Geldrente die bei der Drei- oder Vierfelderwirthschaft üblichen Feldbestellungs arten berücksichtigt, 2) bei Ermittelung der Ertragsfähig keit des verpflichteten Grund und Bodens die Steuerein heiten als maaßgebend zum Grunde gelegt werden, und 3) die ermittelte Geldrente mit einem billigern als dem 25 fa chen Betrag als Capitalwerth ablösbar wird, beantragen. Ein Decret wegen Ablösung der Naturalleistungen an Geist liche und Schullehrer ist unlängst an diel Kammern gelangt. Da es dem vierten Ausschüsse unpassend erschien, eine den nämlichen Gegenstand berührende Petition gesondert zu be handeln, vielmehr rathsamer sein dürfte, daß derjenige Aus schuß, welcher jenes Decret zu begutachten hat, auch diese Petition in Berücksichtigung ziehe, so geht die Meinung da hin, daß die Löffler'sche Petition dem betreffenden Ausschüsse zugewiesen werden möge. Hiermit in Verbindung steht eine weitere Petition Schreier's zu Niederfrohna um Verwen dung der Kammern für Aufhebung des Gesetzes vom 14. Juli 1840, mithin den nämlichen Gegenstand und zugleich die Wiedereinführung der Ablösbarkeit der an geistliche Lehne zu leistenden Naturalzinsen betreffend. Es treten die näm lich enRücksichten wie bei vorher erwähnter Petition ein, daher der Ausschuß empfiehlt, auch diese Petition demjenigen Aus schüsse zugehen zu lassen, welcher die Gesetzvorlage wegen Ablösung der geistlichen Zehnten inBerathung zu ziehen hat. Viceprasident Schenk: Will die Kammer auf die Be- rathung über die vorgetragenen Petitionen sofort eingehen? — Einstimmig Ja. Mit der Redaktion provisorisch beauftragt: Letzte Absendung zur Post: Vicepräsident Schenk: Begehrt Jemand das Wort? Es ist das nicht der Fall und ich gehe daher zur Fragstellung über. Der Ausschuß schlägt uns vor: „die Petitionen dem jenigen Ausschüsse zugehen zu lassen, welcher die Gesetzvor lage wegen Ablösung der geistlichen Zehnten in Berathung zu ziehen hat." Tritt die Kammer diesem Vorschläge Ihres Ausschüsse bei? — Einstimmig Ja. Viceprasident Schenk: Es folgt nunmehr der Vortrag unsers Legitimationsausschusses über die Wahl des Abg. Grarchen, und ich ersuche den Abg. Glumann, diesen Bericht uns zu geben. Berichterstatter Abg. Glumann: Der Legitimations ausschuß hat sich mit der Prüfung der Wahl des Abg. Grai- chen zu beschäftigen gehabt. Derselbe ist im 36., 37. und 51. Bezirke mit 358 Stimmen zum Abgeordneten für die erste Kammer gewählt, und es ist diese Wahl mit solcher gesetz lichen Genauigkeit geleitet worden, daß ein Bedenken dage gen sich nicht herausgestellt hat. Der Ausschuß empfiehlt daher der Kammer, die definitiveZulassung des Abg. Graichen zu beschließen und auszusprechen. Vicepräsident Schenk: Will die Kammer über den so eben vernommenen Bericht des Legitimationsausschusses die Berathung vornehmen?— Einstimmig Ja. Vicepräsident Schenk: Wünscht Jemand über diesen Bericht zu sprechen? Es scheint nicht so. Der Ausschuß schlägt uns vor: „die Wahl des Abg. Graichen nunmehr für richtig anzuerkennen, folglich auch dessen definitive Zulassung auszusprechen," und ich frage: tritt die Kammer diesem An träge unsers Legitimationsausschusses beis? — Einstim mig Ja. Vicepräsident Schenk: Es wird noch zuletzt das über die der Regierung ertheilte Autorisation in Betreff des Per sonal- und Gewerbesteuergesetzes aufgenommene kurze Proto koll vorzutragen sein, damit die Sache in dieser Kammer so schnell erledigt werde, wie nur immer möglich. (Das Protokoll wird vorgelescn.) Findet Jemand gegen das soeben vorgetragene Protokoll eine Erinnerung zu machen? Es ist nicht der Fall; es gilt also das Protokoll für genehmigt und ich ersuche nochmals die Herren Abgg. v. Biedermann und Böhme, dasselbe mit mir zu vollziehen. Unsere heutige Tagesordnung ist hiermit be endigt. Ich schließe die heutige Sitzung und werde zu der nächsten Sitzung die geehrten Mitglieder durch Karten einzu laden die Ehre haben. Die heutige Sitzung ist aufgehoben. Uebrigens bemerke ich noch, daß nächsten Sonnabend und Montag keine Sitzung stattsinden wird. Schluß nach H aus 1 Uhr. Ed.Gottwald. — Druck von B. G. Teubner. den 25. April 1850. 1. K. <4. Abonnement.) 15
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