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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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rirt und dadurch das Recht verletzt hatte denen gegenüber, mit welchen sie Verträge abgeschlossen hätte; ich theile aber diese Ansicht nicht; ich betrachte hier die Staatsregierung als den größten Sünder nicht; die Grundrechte sind in Frankfurt geschaffen; wenn Einzelnen dadurch Nachtheile zugefügt wor den sind, so geht dies von Frankfurt aus, 'und das sächsische Volk war dort auch vertreten. Es hat auch die Regierung die Grundrechte nicht aus eigenem Antriebe publickrt, sondern es ist sehr wohl bekannt, daß ein sehr beliebtes Ministerium deswegen zu Grunde ging. Die Grundrechte sind auf mehr fache Veranlassung der Volksvertretung publicirt worden, und feder Staatsangehörige muß sich den Beschlüssen der Volks vertretung, wenn sie zum Gesetz werden, fügen. Wollen Sie daher die Regierung zur Rückzahlung solcher Jagdkaufgelder verbindlich machen, so müssen Privatpersonen, welche Jagden verkauft haben, auch verbindlich gemacht werden, die Kauf gelder zurückzubezahlen, denn sonst würde es zu Inkonsequen zen führen; — wollen Sie aber ein Loch in die Grundrechte machen in dieser Beziehung, nun so stimmen Sie für den Schenk'schen Antrag; — ich stimme dagegen, ich bleibe bei dem Ausschußantrage stehen. Präsident Georgi: Wünscht noch Jemand zu spre chen? — Wenn es nicht der Fall ist, so erkläre ich die Bera- thung für geschlossen. Wünscht Herr Viceprasident Schenk über seinen Antrag noch Etwas zum Schlüsse zu bemerken? Vicepräsident Schenk: Um mich gleich an den letzten geehrten Sprecher zu wenden, so ist derselbe wieder auf die Behauptung zurückgekommen, mein Antrag verletze §. 37 der Grundrechte. Es wäre wirklich wünschenswerth, wenn man sich, ehe eine solche Behauptung aufgestellt wird, etwas naher mit §. 37 der Grundrechte beschäftigen wollte. Von dem vorliegenden Verhältnisse steht nicht eine Sylbe darin; in §. 37 ist nichts mehr und nichts weniger abgeschafft, als daß ein Anderer auf dem Grundstücke eines Dritten jagen kann, weiter aber nichts, und es ist noch hinzugesetzt worden, daß dies Recht ohne Entschädigung wegfallen soll; des vor liegenden Verhältnisses aber, welches zwischen dem Berech tigten, als Abkäufer, und dem Staate, als Verkäufer, eintritt, ist in den Grundrechten nicht im Entferntesten gedacht. Ich wiederhole daher nochmals, es fallen alle diese Bemerkungen in sich selbst zusammen, die gegen mich dahin gehend erhoben worden sind, daß durch Annahme meines Antrags ein Loch rn die Grundrechte gemacht werde. Es bleibt die Bestim mung, daß kein Verpflichteter Entschädigung zu geben habe, unbedingt stehen. Meine Herren, der Herr Staatsminister hat selbst, wie ich glaube, die beste Critik über das heute vor liegende Verhaltniß gegeben. Er hat gesagt, daß er auf den Lheil des sächsischen Staatsvermögens, welcher aus diesen Iagdverkaufscapitalien erwachsen sei, nicht eben Ursache habe stolz zu sein. Es ist zuzugeben, daß den Staat hierbei ein Borwurf der Immoralität nicht treffen könne, denn zu den Zeiten, wo diese Jagdkaufe abgeschlossen worden sind, konnte der Staat ein solches Verhaltniß nicht ahnen, wie es gegen wärtig eingetreten ist. Nichtsdestoweniger aber bleibt es be denklich, auf derartige Verhältnisse billige Rücksicht nicht neh men zu wollen, denn wenn Jemand ein derartiges Besitz- thum aus der Hand des Staates erworben hat und selbiges durch eine spätere Gesetzgebung ohne alle Entschädigung ver lieren soll, so werden die Staatsangehörigen am Ende nicht mehr so viel Vertrauen zur Staatsverwaltung haben, um überhaupt noch mit derselben in Contractsverhältnrsse treten zu wollen. Ich wiederhole nochmals meine Verwendung für die Leute, die hier in Frage sind; ob sie Herren sind, wie der Abg. Unger meinte, oder nicht, das ist mir gänzlich unbe kannt, jedenfalls aber ganz einflußlos. Aber daß die Bethei ligten hierbei großen Schaden leiden werden, das ist nicht ab- zulaugnen; denn daß sie im Wege des Rechts keine Entschä digung crstreiten können, das steht fest. Db aber der Staat hier nicht eine andere Verpflichtung auf sich habe, als eine Privatperson, das gebe ich doch den geehrten Herren zu be denken. Ich habe nur noch wenige Bemerkungen zu machen. Abg. Unger hat mich so verstanden, als habe ich gesagt, der Staat habe sich hierdurch bereichert! Das ist mir nicht ein gefallen. Ich habe gesagt, der Staat ist dadurch reicher ge worden. Es ist das ein sehr bedeutender Unterschied, und ich wünsche nicht, daß das mißverstanden werde. Ich halte es für überflüssig, dem geehrten Abgeordneten den Unterschied, der zwischen beiden liegt, deutlich zu machen; ich gehe also darüber hinweg. Ich muß aber noch darauf zurückkommen, daß mehrmals wiederholt worden ist, es werde durch Annahme meines Antrages ein Ausnahmegesetz vorbereitet, cs sei W eine Maaßregel, die keine Sympathien im Volke erregt» würde, wenn man zu Gunsten gewisser Herren die Entschädi gung aus der Lasche der Staatsangehörigen werde zahlen lassen. Ein solcher Grund kann auf mich keinen Eindruck machen. Ich überzeuge mich, ob die Sache gerecht ist oder nicht, und halte ich sie für gerecht, dann mag das Volk Sym pathien für mich haben oder nicht, — ich gehe meinen Weg und gerade durch. Berichterstatter Abg. Küttner: Die Gründe des Rechts, welche den Ausschuß bestimmten, den Antrag des Abg. Graichen sowohl, als die Petition des Amtsoberrichters Adler so zu beurtheilen, wie geschehen, haben keine Anfechtung er litten. In dieser Beziehung bin ich daher nicht veranlaßt, des Weiteren mich darüber auszusprechen. Dagegen hat man, von den Grundsätzen der Billigkeit ausgehend, geglaubt, für eine Entschädigung, die der Staat zu gewähren habe, sich verwenden zu dürfen. Wir müssen hier, um nicht auf einen Irrweg zu gerathen, uns notwendig fragen, was es mit die ser Billigkeit für eine Bcwandtniß habe und ob der Staat sich irgendwie einer Handlung schuldig gemacht, die dazu füh ren könnte, ihn zu einer L-chadloshaltung für verbunden zu achten. Bei dem vorgeschrittenen Culturzustande in Deutsch land und bei der dichtgedrängten Bevölkerung ist die Jagd
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