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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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über den zweiten Theil unseres Antrages gar nicht Abstim mung erfolgen sollte, schien der Herr Präsident das Recht der Antragsteller in Zweifel zu ziehen, diesen rcalisirt zu sehen, ich glaube aber, daß sie das Recht haben zu verlangen, daß die Kammer gefragt wird, ob wir diesen Antrag fallen lassen dürfen; um dies aber zu thun, müßte vorher aller dings das Einverständniß der Antragsteller bewirkt werden, und diese müßten darüber befragt werden und dann die Kam mer, ob sie erlaubt, daß der Antrag nicht zur Abstimmung komme. Präsident Georgi: Wenn dieser Weg eingeschlagen wird, so habe ich kein Bedenken und werde später bei der Ab stimmung darauf zurückkommen. Jetzt hat der Abg. Joseph das Wort. Abg. 0. Joseph: Ich kann mit den Erwiderungen, welche meine Worte gefunden haben, zufrieden sein, denn die Grundgedanken meiner Rede sind nicht nur nicht bestritten, uoch vielweniger widerlegt worden. Dasjenige, was hier und da einen Widerspruch gefunden hat, ist wirklich nur von untergeordneter Bedeutung und gehört mehr zum Anhänge des Systems der Consequenz, welche mich zur allgemeinen Amnestie geführt hatte. Aber ich glaube auch in dieser Hinsicht uicht ohne Erfolg den Angriffen begegnen zu können. Zuvör derst will ich dasjenige hervorheben, was gewiß in der Auf fassung, welche es gefunden hat, das Verletzendste gewesen wäre, was ich überhaupt gesprochen hätte. Ich habe von Mangel an persönlichem Muthe gesprochen, insbesondere es bedauert, daß im rechten entscheidenden Augenblicke nichts von Seiten der Vertreter der Staatsgewalt geschehen sei. Hierbei kann ich versichern, daß ich nicht gerade an den Herrn Minister gedacht habe, weil ich mir seine Stellung im Staate als einen Centralisationspunkt denke, von welchem aus bei einzelnen Ruhestörungen und Aufständen nur durch unter geordnete Beamte Einfluß geübt werden kann. Allerdings aber habe ich dabei im Sinne gehabt, daß die Beamten, welche denEreignissen nahe gestanden haben, wohl anders handeln und etwas auch mit eigner Gefahr hätten thun können zur Besänf tigung desselben, es kann mir aber hierweniger ein besonderer Vorwurf gemacht werden, denn fastalle nachfolgenden Redner haben ziemlich dasselbe, wenn auch vielleicht im mildern Tone gesagt. Ja, der Herr Minister der auswärtigen Angelegen heiten könnte, wie ich wahrgenommen habe, sogar im Berichte des Ausschusses selbst denselben Vorwurf niedergelegt finden, indem in demselben von Ohnmacht, von gänzlicher Rath- losigkeit der Behörden an jenen Tagen gesprochen ist. Ich habe ferner nur dasselbe gesagt, was auch derAbg.Kretzschmar aussprach, das peooatur intrs muros «t extra. Es findet hier Anwendung; zu einer gewissen Zeit konnte der Aufstand leicht unterdrückt werden, und nach allem dem, was ich in Dresden gehört habe, ist von der Zeit des Tages an, wo aus demZeug- hause auf das Volk zuerst geschossen wurde, bis zu den Nach mittagsstunden des zweiten Tages die Stadt nicht nur ziem lich leer von Insurgenten, sondern auch die im Bau begriffe nen Barricaden mehr ein Gegenstand der Neugier und des Scherzes, als ernstlicher Absicht gewesen. Von diesem Zeit punkte habe ich gesprochen, als ich sagte, daß während dieser Zeit, wie es auch in der öffentlichen Meinung fast allgemein behauptet wird, Versuche zur Unterdrückung des Aufstandes allerdings mit schnellem Erfolge hätten geschehen können. Ich habe auch nicht daran gedacht, daß die Abwesenheit des Ministeriums um deswillen, weil dadurch die Bildung einer provisorischen Regierung veranlaßt worden sek, zu tadeln wäre, ich weiß gar nicht, in welchem Zusammenhänge die Bildung der provisorischen Regierung, die meines Wissens der deutschen Reichsverfassung galt, mit der Entfer nung des Ministeriums gestanden hat. Soviel ist wohl gewiß, daß im Allgemeinen eine Zeitlang der Glaube verbrei tet war, die Minister haben sich aus dem Lande zurückgezo gen, es bestehe keine Regierung, und daß Andere eine Veran lassung darin gefunden haben, die Maaßregel der Bildung einer provisorischen Regierung zu rechtfertigen und ihr sich zu unterwerfen. Ob aber bereits in früherer Zeit und unbe kümmert darum, ob Seiten der Regierung die Unterbrechung der obersten Gewalt auf einen halben Tag ermöglicht werden würde oder nicht, an den Schritt der Bildung der provisori schen Negierung gedacht worden wäre, darüber habe ich gar nichts äußern und wissen können, das würde auch eine Angelegenheit sein, worüber nur die Ger ichte Auskunft ge ben können. Durch meine ganze Rede hat sich der Gedanke gezogen, daß das Gefühl: die von der Reichsversammlung beschlossene Reichsverfassung gelte und sei Gesetz, — nicht nur ein fast ganz allgemeines, sondern auch ein von den Für sten und von den Regierungen, richterlichen und Verwal tungsbeamten so getragenund gefördertworden sei,daß sie selbst und der Staat mit verantwortlich für die daraus hervorge henden Folgen sein müssen und es eine Schuld Einzelner hierbei nicht gebe. Darin habe ich die Gründe zu einer an dern Beurtheilung für die in Untersuchung Befangenen ge funden, als sie das Criminalrecht angiebt. Wollte man die ses auf sie anwenden, so hätte man es längst schon auf noch ganz Andere anwenden müssen, und kann man dies nicht, so ist es nicht die Gerechtigkeit, welche gewaltet hat. Ich habe nun auch darauf hauptsächlich hingewirkt, daß man sich ver gegenwärtige, wie die Begriffe über Hochverrath und über die Verbrechen, um deren Amnestkrung es sich handelt, sich geändert, tatsächlich außer Gebrauch gesetzt, ja man möchte von einem andern Standpunkte aus sagen, verkehrt worden sind. Einen langen Zeitraum hindurch gab es einen Hochverrath in Bezug auf das deutsche Verfas- sungswerk gar nicht, es wurde vielmehr im Volke der Hochverrath rühmlich, volkstümlich. Dies muß man sagen, wenn an der Idee der Frankfurter Volkssouverainetät selbst die besten und zuverlässigsten Leute Ordnung schaffenden und fördernden Antheil genommen hatten, Ja das Gegen-
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