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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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der überhaupt hierbei in Frage kommt, und dann auch hier die wichtige Frage zu erörtern und zu entscheiden sein wird, ob das ganze Ablösungswerk der baaren Geldgefälle mit Hülfe der Landrentenbank und mit Ausgabe von Landrenten briefen an die Berechtigten oder durch Vermittelung eines be sonders zu errichtenden Instituts bewerkstelligt werden soll. Dies wird hierbei hauptsächlich zur Erwägung kommen; ich habe aber die bestimmte Hoffnung, daß die Communica- tion darüber in der nächsten Zeit zu Ende geführt werden und dann gar kein Bedenken übrig sein wird, daß Ergebniß in der Sache sehr bald der Kammer vorzulegen. Präsident Georgi: Ist der Antragsteller durch diese Antwort befriedigt? Vicepräsident Schenk: Ich erkläre mich für jetzt be friedigt, und erwarte, daß, wie uns von dem Herrn Mini ster kund gegeben worden ist, der in Aussicht gestellte Ge setzentwurf bald der Kammer vorgelegt werde. Präsident Georgi: Wir können nun diese Angelegen heit verlassen und gehen zum ersten Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung über, zur Berathung des Berichtes des ersten Ausschusses über den Gesetzentwurf, die Abänderung des §. IlSderArmen ordnung vom 22. October 1840 betreffend. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den erforderlichen Vortrag zu er statten. Berichterstatter Abg. Elstner: Das Allerhöchste De kret lautet:, Mittelst Decrets vom 2. März d. Z. ist den letzt versam melt gewesenen Kammern ein Gesetzentwurf, die Abänderung des §. 119 der Armenordnung betreffend, vorgelegt worden. Derselbe ist jedoch lediglich in der ersten Kammer des lebten Landtags zur Berathung gekommen, wogegen die Be ratung desselben in der zweiten Kammer durch die am 28. April erfolgte Auflösung der Kammern behindert worden ist. Die Wiedervorlegung dieses Gesetzentwurfs an die jetzt berufenen Kammern erscheint aber umso notwendiger, als die vollständige Durchführung der im Art. 2 §. 9 der Grund rechte des deutschen Volkes ausgesprochnen Aufhebung der Strafe der körperlichen Züchtigung dadurch bedingt ist, daß in Gemäßheit der Bestimmung im Art. 3, l des Einführungs gesetzes vom 27. December 1848 der in §. 119 der Armenord nung, auf den wiederholten Rückfall in das Vergehen des muthwilligenBettelns gesetzten Strafe der körperlichen Züch tigung eine andere Strafart gesetzlich substituirt werde. Se. Königliche Majestät lassen daher in der Bei lage den gedachten Gesetzentwurf nebst einer Abschrift des die Motive desselben enthaltenden Königlichen Decrets vom 2. März d. Z. den Kammern anbei in unveränderter Fassung zur Prüfung zugehen und sehender darüberbaldthunlichst abzugebenden Erklärung entgegen. Dresden, den 10. November 1849. Friedrich August. (b.8.) Richard Freiherr v. Friesen. Gesetz, die Abänderung des §. 119 der Armenordnung vom 22. Ok tober 1840 betreffend. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. verordnen mit Zustimmung der Kammern des Königreichs wie folgt: Zn §. 119 der Armenordnung vom 22. October 1840 kommt dieStrafe der körperlichen Züchtigung in Wegfall und genannter Paragraph wird daher folgendergestalt abge ändert: §.119. Die Strafen des Bettelns und Bettelngehens sind: 1) Gefängniß bei Wasser und Brod bis zu drei Tagen, 2) Zwangsarbeit bis zu acht Tagen, wo sie ausführ bar ist, oder wo dies nicht der Fall, Gefängniß bei Wasser und Brod bis zu vierzehn Lagen, jedoch unter Beobachtung der hier einschlagenden gesetz lichen Bestimmungen über Ausführung dieser Strafe, 3) dieselben unter 2. festgesetzten Strafen in erhöhter Maaße, und zwar Zwangsarbeit bis zu vierzehn Tagen, oder Gefängniß bei Wasser und Brod bis zu vier Wochen, übrigens unter denselben, vor stehend erwähnten Bestimmungen, 4) Einlieferung in die Landescorrectionshäuser auf bestimmte, oder auch nach Befinden unbestimmte Zeit. Unser Ministerium des Innern ist mit Ausführung die ses Gesetzes beauftragt. Dresden, den Es folgt nunmehr das Königliche Decret, welches anstatt der Motiven hingestellt ist: Durch die Grundrechte des deutschen Volkes ist Art. 3 §. 9 unter andern Strafen auch die der körperlichen Züchti gung abgeschafft, zugleich aber in dem Einführungsgesetze Art. 3 bestimmt worden, daß statt derselben eine anderweite Bestrafung der betreffenden Verbrechen durch gesetzliche Fest stellung eintreten solle. Die körperliche Züchtigung wird demgemäß von nun an auch in denjenigen Fällen in Wegfall zu bringen sein, wo sie nach §. 119 der Armenordnung vom 22. October 1840 als Strafe des zweiten Rückfalles oder we gen erschwerender Umstände beim muthwilligen Betteln vor geschrieben war. Se. Majestät der König haben für an gemessen befunden, daß statt derselben in diesem Falle —- wie es bereits hinsichtlich der Frauen und anderer Personen, bei denenkörperliche Züchtigung nicht angewendet werden konnte, durch die Verordnung vom 5. August 1841 vorgeschrieben war — die Strafe des ersten Rückfalles in erhöhter Maaße und zwar entweder bis zu vierzehntägiger Zwangsarbeit, oder vierwöchentlichem Gefängnisse bei Wasser und Brod, eintrete und demnach §. 119 der Armenordnung die in der Beilage sub D enthaltene Fassung erhalte. Es sehen Se. Majestät dem Beitritte der Kammern zu dieserBestim- mung entgegen und bleiben denselben in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Dresden, den 2. März 1849. Friedrich August. (l-.S.) o.Wemlig. (Regierungscommissar v. Kohlschütter tritt ein.)
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