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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-01-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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gefordert. Em Drittes giebt es nach der Verfassungsurknnde nicht, und wenn hin und wieder Seiten der Staatsregierung ein dritter Weg als Auskunstsmittel eingeschlagen werden will, wie es z. B. neuerdings in einer wichtigen Angelegen heit geschehen ist, die ich nicht naher bezeichnen will, so muß ich das entschieden tadeln, ich halte ein solches Verfahren der Verfassungsurkunde nicht entsprechend. Der Herr Staats minister v. Friesen, oder wax es ein anderer geehrter Abge ordneter, beruft sich auf den Inhalt des Landtagsabschiedes. Die damalige Ständeversammlung hatte bestimmt erklärt, sie betrachte diesen Gegenstand als einen Gegenstand, der ihrer Erklärung bedürfe. Sie machte ihre Zustimmung zu dem Decrete selbst sogar von der Berücksichtigung ihrer Erinne rungen abhängig. Wenn also die Staatsregierung des Jahres 1837 mit dieser Fassung in der ständischen Schrift nicht einverstanden war, wenn sie glaubte, die Stande hatten sich damals mehr Rechte zugelegt, als ihnen nach der Ver fassungsurkunde zukamen, so mußte sie dagegen reclamiren, sie durfte nicht diesen Principienstreit bis zum Landtagsab schiede verschieben. Die Staatsverwaltung im Jahre 1837 war aber eben anderer Ansicht, als ihre Nachfolgerin. Ich finde keine Erklärung der Commissarien oder Minister, welche da hin gegangen wäre, daß man der Ständeversammlung das Recht der Zustimmung streitig machen wolle. Es ist über haupt eine eigenthümliche Erscheinung, daß die heutige De batte indirect ein Lob der Verwaltung vom Jahre 1837 ent hält, und fast scheint es, als ob die Verwaltung des Jahres 1837 in Beachtung der ständischen Befugnisse noch gewissen hafter gewesen, als die Verwaltung des später» Märzministe riums. Ich glaubej das Ministerium des Jahres 1837 kann aus der heutigen Debatte die Beruhigung schöpfen, daß ihm der Ruhm zu Theil wird, wenigstens in einer Beziehung so gewissenhaft als irgend möglich verfahren zu sein. Ein ge ehrter Abgeordneter bemerkte, in Fragen derlei Art müsse das Recht der Regierung unter Umständen auch ohne Gehör der Volksvertretung zu handeln, aus Verwaltungsrücksichten ge währt werden; es liegt hierin etwas Wahres, ich glaube aber nicht, daß man dem Ministerium des Jahres 1837 den Vor wurf machen könne, als ob es überhaupt die Verwaltungs rücksichten zu sehr außer Acht gelassen hätte, und wenn damals durch Vorlage dieses Decrets an die Ständeversammlung zur Erklärung, dieVerwaltungsrücksichten keine Beeinträchtigung erlitten, so hätte ich wohl glauben können, das Märzmini sterium hatte denselben Weg auch einschlagen können, ohne die Verwaltungsrücksichten zu gefährden. Daß übrigens mit diesem Tadel nicht ein Tadel des Märzministeriums im Allgemeinen hat ausgesprochen werden sollen, das liegt in der Natur der Sache; die Kritik des Ausschusses mußte aber eine allgemeine, unpartheirsche sein, ob Märzministerium, ob Mai ministerium, jedes Ministerium hat sich seiner Censur zu un terwerfen. Und im Fortgänge meines Berichtes werden Sie finden, daß, wenn ein Tadel das Märzmimsterium traf, ein späterer auch das Maiministerium trifft. Die Unpartei lichkeit des Ausschusses muß ich gegenüber jenen Einwänden auf das Entschiedenste verteidigen. Man beruft sich auf den Umstand, daß in dem Landtagsabschiede von nur gut achtlichen Aeußerungen die Rede gewesen sei, allein ich habe dem entgegenzuhalten, daß darin auch, wie bereits der Abg. Joseph bemerkt hat, von Anträgen die Rede ist; also auch der Landtagsabschied, wenn man sich darauf berufen will, spricht es aus, daß es sich um Gegenstände gehandelt habe, die mehr als bloß gutachtliche Aeußerung der Volksver tretung zur Folge gehabt. Man hat Bezug genommen auf ähnliche Anstalten , aus Sparcassen und dergleichen mehr, die allerdings in mancher Beziehung mitdem vorliegenden Gegen stände in Vergleichung gebracht werden können. Ich würde im Interesse derer, die sich hierauf beriefen, dafür halten, daß es angemessen sei, diesen Gegenstand nicht weiter zu verfolgen und zwar aus dem Grunde, weil, obgleich ich für meine Per son nicht dieser Ansicht bin, Stimmen wie in der früheren Volksvertretung, so auch jetzt wieder sich erheben könnten, welche die Befugnisse der Volksvertretung auch mit derlei Anstalten in Verbindung zu bringen gemeint sein könnten. Im vergangenen Jahre beschränkte sich der Tadel, der von einem Abgeordneten ausgesprochen wurde, nicht auf das Bankinstitut. Der Abgeordnete von damals zog auch die Privilegien der Sparkassen in Frage. Der Ausschuß hat dafür gehalten, er brauche diese Frage nicht weiter zu verfol gen, allein das muß ich doch noch hinzufügen, daß selbst bei früheren Ständeversammlungen Anträge auftauchten, welche dahin gingen, daß auch diejenigen Bestimmungen, die den Sparcassen und dergleichen Instituten eigen sind, generalisirt und in ein allgemeines Gesetz ausgenommen würden, so daß es natürlich der Zustimmung der Volksvertretung auch zu dergleichen Anstalten bedürfte. Wenn ich mich recht erinnere, ging auf einem früheren Landtage ein solcher Antrag von dem Abg. v. Thielau aus, ich kann mich dessen, was aus ihm geworden, im Augenblicke zwar nicht mehr erinnern, das aber weiß ich, daß er einigen Anklang bei der Volksvertretung fand, und ich glaube, daß nur die Nähe des Landtagsschlusses ihn zum Erliegen brachte. Wenn in dem Ausschußberichte gesagt wird, Privilegien dieser Art bedürften allerdings der Volksvertretung, so ist das aus dem Berichte eben selbst zu erklären; zwischen Privilegium und Privilegium ist aller dings ein großer Unterschied, die einen greifen tiefer in die Verhältnisse deS Staates ein, die andern weniger, und von allen Privilegien ist eben jedenfalls das der Leipziger Bank ertheilte eines der wichtigsten, weil es auf die Geldverhältnisse des Landes den entschiedensten Einfluß äußert. Man sagt, der Staatsregierung müsse die Erwägung in einem solchen Falle Vorbehalten bleiben; ich bin auch damit einverstanden, ich trete dem bei, was der Abg. Weinlig gesagt hat, die Staatsregierung habe selbst zu erwägen, ob sie bei derErthei- lung eines Privilegiums wie bei jeder anderen Maasregel die
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