Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-01-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Grundstücke allemal 150 Acker in sich fassen, oder setzt man voraus, daß bei den pn'vilegirten Iagdberechtigten, die früher schon die Jagd ausgeübt haben, nichts Sicherheitspolizei widriges Vorkommen kann? Ich muß beides verneinen. Mir sind Fluren bekannt, auf welchen die frühern Jagd, berechtigten jetzt noch auf ihren Grundstücken die Jagd aus üben, die aber keineswegs eine Größe von 150 Ackern um fassen, nicht einmal in einem zusammenhängenden Complexe liegen, sondern in einzelnen Parzellen von einigen Scheffeln, rind gerade auf solchen Grundstücken ereignete sich vor einigen Jahren der Fall, als die prkvilegkrten Iagdberechtigten die Jagd noch über andere daran stoßende Grundstücke mit aus üben konnten, daß ein Treiber oder Trager in den Kopf ge schossen wurde, der mehrere Wochen daran zu kuriren hatte. Zu der Zeit wurden freilich solche Fälle nicht gerügt, ob sie gleich so ost vorgekommen sind, wie jetzt; das Geld machte Alles gleich. Dieses beweist nun zweierlei. Es beweist, daß nicht allein diese Vorsichtsmaaßregeln wegen der .neuen Iagdberechtigten zu treffen, sondern auch auf die frühern mit auszudehnen sind, es beweist, daß solche Falle nicht bloß auf kleinen Revieren vorgekommen und daß darum nokh- wendig wäre, größere Reviere zu bilden, sondern es kann auch auf größern vorkommen, so gut wie auf kleinen. Ich will aber auch keineswegs etwa der Staatsregierung allein hier einen Vorwurf machen, daß sie diese den deutschen Grund rechten zuwidcrlauftnden beschränkenden Maaßregeln aus eigenem Antriebe getroffen hat, ich will zugeben, daß sie durch Anträge und Beschwerden, sowie durch das Geschrei, welches in den Zeitungen über Ungerechtigten erhoben worden, dazu veranlaßt worden sein kann. Denn kaum war die Verordnung vom 14. Juni erlassen, so hörte man auch gleichzeitig hinter drein ein Zeter - und Mordgeschrei über Ungerechtigkeit, über Eingriffe in fremdes Eigenthum und alles Mögliche. Nun, meine Herren, es ist dies das erste, was dem kleinern Grund besitzer, was dem sächsischen Bauer gewährt worden ist, ohne es es mit schwerem Gelde ablösen zu müssen, es ist die erste Feudallast, welche ohne Ablösung wegfällt, und dagegen erhob man so ein Geschrei über Ungerechtigkeit. Ich will aber auch nicht behaupten, daß dieses Geschrei von den Be rechtigten allein ausgegangen ist, am wenigsten will ich den Berechtigten, die in unserer Mitte weilen, einen Vorwurf machen. Ich habe die feste Ueberzeugung und das feste Vertrauen, daß uns diese dieses uns erst so kurz gewährte Recht nicht wieder werden verkümmern und beschranken; ich habe die volle Ueberzeugung, daß es ihnen auch am Herzen liegt, alles Mißtrauen, das noch hinsichtlich der Feudallasten obwaltet, zu beseitigen; ich glaube vielmehr, es ist mir auch zu Ohren gekommen, daß dieses Geschrei größtentheils von Einzelnen, ich sage, von einzelnen hochgestellten Offt'cianten, von Söldlingen der Berechtigten ausgegangen ist, die sich in ihrer Ehre gekränkt und verletzt fühlten, daß der sächsische Bauer das Recht erlangt hatte, gleich ihnen mit dem Schieß ¬ gewehre feine Fluren begehen zu dürfen, die sich in ihren Ge danken für den Großmogul und den sächsischen Bauer für ihren Sclaven halten, die aber nicht daran denken, daß der kleinere Grundbesitzer, der sächsische Bauer, zu den Ersten und auch zu den Letzten gehört, an die sich der Staat halten kann und muß, wenn Alles stockt, denen man auch daher seine Rechte nicht verkümmern möchte. Es liegt auch solchen Leuten nicht etwa so sehr am Herzen, daß das Recht den frühern Berechtigten verloren geht, sondern nur, daß sie beschränkt werden. Es ist ihnen auch nicht so sehr darum zu thun, Unglück zu verhüten, es blutet ihnen vielmehr nur das Herz, wenn sie erfahren, daß etwa eines ihrerLkeblingsthkerchen erlegt worden ist. Es wäre zu bedauern, wenn man auf solch Geschrei hören wollte. Ich spreche daher den Wunsch gegen die Staatsregierung aus, daß sic uns ein Gesetz vor legen möge, in welchem allerdings polizeiliche Vorsichts- maaßregeln getroffen, aber keine zu großen Beschränkungen wieder enthalten sind. Abg. v. Weinlig: Nicht gerade nur dieBemerkungen des Abg. Riedel, welche zum großen Theil wohl nicht unmit telbar die vorliegende Frage angegangen haben, zu beantwor ten, sondern um Einiges in Bezug auf den Ausschußbericht zu bemerken, habe ich mir das Wort erbeten. Ich muß näm lich der Ansicht des Herrn Staatsministers, daß daraus, daß eine Verordnung die Eigenthumsrechte beschränkt, noch nicht ohne Weiteres gefolgert werden kann, daß sie nun allemal in Gesetzesform oder auf Grund von Z. 88 erlassen werden muß, vollkommen bektreten; denn fast alle Polizeiverordnungen enthalten mehr oder weniger Beschränkung der EigenthuM- rechte, namentlich kn Benutzung des Eigenthums und wenn der geehrte Ausschuß seine Prüfung etwa auch über die Ver ordnung wegen Anlegung undBenutzung von Dampfkesseln, welche in demselben Zeitraum erschienen ist, hätte erstrecken wollen, so würde sie eine große Anzahl von Eigenthumsbe- schränkungen in dieser Verordnung gefunden haben und ich stelle anheim, ob sie nicht auch deshalb nachträglich eine Nichtachtung der Verfassung auszusprechen haben werde. Ich gebe vollkommen zu, und das hat auch der Herr Staats minister bereits angedeutet, daß die Frage, wie man es hätte machen können, allerdings eine zweifelhafte war. Sieist aber eben eine zweifelhafte gewesen und ich würde am Ende auch weiter nichts dagegen haben, wenn der geehrte Ausschuß eine solche Form des Antrags gewählt hätte, aus welcher zu erkennen wäre, daß dieKammer der Ansicht ist, es wäre richti ger gewesen, den Weg einer Verordnung zu wählen, die nach 88 zu erlassen war und man wünsche, daß das künftig ge schehe. Aber die Form des Antrags, wie sie gegenwärtig vorliegt, scheint zu schroff zu sein bei dem, was sich doch ebenfalls fauch von der entgegengesetzten Seite einwenderr laßt, und zu Motivirung meiner Abstimmung, welche gegen den Antrag lauten wird, wollte ich das hiermit bemerkt haben.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder