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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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tive der Kammern Gebrauch gemacht werden soll? —Ich stimme daher gegen den Antrag der Minorität. Abg. v. Joseph: Zwei Wahrnehmungen sind es insbe sondere, zu welchen uns der Nachvorbericht der Minorität und die in ihm wieder aufgenommene Frage über die Zulas sung des Gesetzentwurfs selbst mit Gewalthindrangen. Meine Herren! Wenn selbst diejenigen Theile der deutschen Grund rechte, deren ungesäumte Ausführung eine Pflicht ist, nicht ausgeführt werden und wenn selbst die Wachter der Bestim mungen der Grundrechte uns davon abrathen können, da möge das Volk ein Merkmal davon sich entnehmen, wie es mit denjenigen Bestandtheilen der Grundrechte werden wird, welche nicht eine ungesäumte Ausführung verlangen; wie es erst mit der Schöpfung derjenigen Institutionen be schaffen sein wird, welche nicht eine gesctzlichePflicht, sondern vielleicht allein nur ein dringendes Interesse, ein Bedürfniß des Vaterlandes erheischt. Die zweite Wahrnehmung dabei ist, daß, wenn es hart an den Mann geht mit den rechtlichen und politischen Gründen, nöthigenfalls der Schöpfer selbst Hand anlegt an sein eigenes Werk und der Vater nicht des Kindes schont. Die Periode des Märzes bis zum November 1848, welche eine große Aufgabe zu lösen vor sich hatte, ist insbesondere, uns gerecht zu werden, auf dem Wege gewesen durch das Gesetz vom 18. November 1848, und nun es dazu kommt, dies zu erkennen und von dem Gesetze ein weitere An wendung zu machen, sind gerade diejenigen, welche an jenem Gesche mit gearbeitet haben, alle diejenigen, welche wesentli chen Einfluß auf seine Gestaltung hatten, in deren Macht es lag, zu bessern, wenn eine Verbesserung Bedürfniß war, welche nun ihr herbes Urtheil darüber aussprechen und nichts anderes von ihnen zu erzählen haben, als daß es fehlerhaft und lückenhaft sei und nicht verdiene, die Grundlage zur ausge dehnteren Anwendung seines Instituts, des Geschwornenge- richts, zu werden. Hatten diese doch damals Sorge dafür getragen, daß ihrem eignen Werke solche Vorwürfe später er spart seien, wenn es sonst deren ernstlich verdient! Aller dings hat jedes Gesetz seine Fehler, es hat die Fehler, daß es nicht ein allgemeines Gesetz ist und Llos auf einzelne Vergehen sich bezieht; es hat den Fehler, daß es gegeben worden ist unter dem Einflüsse eines edlen Vertrauens, das sich als unge rechtfertigt erwiesen, jenes Vertrauens nämlich, daß niemals wieder eine Zeit in Sachsen kommen könne, welche zu rüt- trln wagen werde an den Verheißungen, welche das Jahr 1848 in sich trug, und derErfüllung eines kleinen Theiles derselben, und wahrlich, ich ehre die Männer, die ich angreifen und tadeln werde, die Männer, welche das Jahr 1848 viel zu hoch halten, als daß ich nicht glauben sollte, daß, hätten sie ihren Blick in die Zukunft gewendet und in ihr eine Zeit gefunden, wie d i e, in welcher wir jetzt leben — nimmermehr würden sie es vor ihrem Gewissen zu verantworten gewagt haben, ein so beschränktes Gesetz zu geben. Ja, meine Herren, es hat jenes Gesetz den Fehler, daß es nicht umfassend ist, und, die I. K. Hand aufs Herz gelegt, die Hand aufjene Stelle gelegt, wo Offenheit, Ehrenhaftigkeit mitunter schlafen kann, aber nie mals ganz ertödtet ist, — meine Herren! es hat den Fehler, daß cs, wie Abg. Metzler sagte, zwar nicht das freieste der Welt ist, sondern eines der freiesten Gesetze; es hat den Feh ler, daß es eine democratische Unterlage hat! Es ist eine wahrhaft spartanische Tugend, sich durch die Lage und die Verhältnisse der Politik so bedrängt sehen zu müssen, gegen das eigene Gute einer großen Zeit zu schelten, und ich möchte wirklich glauben, daß die Gründe überwältigend wären, welche dies vermochten. Doch blicke ich auf die Gründe, welche uns der Bericht vorführt, blicke ich auf die Gründe, welche von den geehrten Vorrednern uns mitgetheilt worden ind, so finde ich in der Hauptsache, daß sie nichts sind, als die seelengroßen Gedanken der Minute. Sie finden in dem Gesetze Zweifel, und darum soll es nicht Anwendung auf an- dere Fälle erleiden? Zweifel, meine Herren, die löst man, um eines Zweifels willen verurtheilt man nicht das Ganze. Jedes Gesetz hat seine Zweifel. Wir haben, um mit einem Beispiele mich von jeder politischen Bedeutung entfernt zu halten, neulichst ein Gesetz über die Verlängerung derVcr- ährungsfrist genehmigt. Auch dieses Gesetz hat in der Praxis zu einer Unmasse von Zweifeln Veranlassung ge geben, eine nicht geringe Zahl von Fällen in der Praxis vorgeführt, denen im Gesetze nicht vorgesehen worden war. Man hat bei der Beschlußfassung darüber nicht ein mal daran gedacht, die so passende Gelegenheit, Zweifel zu lösen, zu benutzen. Sind im Gesetze vom 18. Novbr. 1848 Bestimmungen enthalten, welche so zweifelhaft sind, daß der Richter sie nicht lösen kann, so muß sie das Gesetz lösen, und dazu ist eine passende Gelegenheit gegeben bei dem näheren Eingehen auf meinen Gesetzentwurf selbst; hier können die Zweifel sich anmelden. Der Staatsminister der Justiz be schwerte sich darüber, daß er wahrhaft mit Anträgen um Er läuterung überhäuft werde. Er wird nicht mehr überhäuft werden mit Anträgen der Art, wenn mein Entwurf ange nommen, dadurch das Gesetz zu einem vollständigen Ganzen für politische Vergehen wird und sich nicht blos auf einzelne wenige kleine Vergehen beschränkt, denn nur eben in dieser Beschränkung ist der Grund und die Duelle der vielen Zwei fel zu finden und außerdem in der Hoffnung, die sich auf seine Eigenschaft als eines Provisoriums stützt. Manche derjeni gen, welche es anzuwenden haben, fühlen, daß es nicht gerade verdienstlich ist, ein großer Freund dieses Gesetzes und dex Schwurgerichte zu sein. Manchehoffen und wirken daher dazu mit, daß das Provisorium sich bei seiner Beendigung dahin neigen werde, die Grundsätze des jetzigen Gesetzes zu ver ändern und zu verlöschen. Daher kommt das Trachten, Dichten und Streben nach Zweifeln in diesem Gesetze selbst. Diese künstlichen Zweifel beruhen aber auch in der Abnei gung gegen seine Anwendung auf einzelne verschiedene Handlungen Eines Vergehens, die allerdings demselben 19*
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