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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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jorität verbreiten werde. Es ist gar nicht meine Absicht, die dort aufgestellten Gründe, welche gegen die Rechtmäßigkeit der Bestimmung des §. 12 angeführt worden sind, tief ein gehend zu wiederlegen. Denn ich bin der Ansicht, über diese Frage sind wir dadurch hinweg, daß wir das Gesetz bereits haben. Man hätte damals bei Gelegenheit der ersten Be- rathung des Gesetzes allerdings das geltend machen sollen und hat es zum K'heil auch gethan. Es sind damals die Zweckmäßigkeitsrücksichten als überwiegend erkannt und das Gesetz ist beschlossen worden. Ich bin selbst sehr zweifelhaft, ob, wenn ich im Jahre 1848 Mitglied der Kammer gewesen wäre, ich für §. 12 gestimmt haben würde, aber ich kann nicht zugeben, daß sich seit dem Jahre 1848 die Verhältnisse der gestalt geändert haben, daß nun auf einmal die Rücksichten, welche die Kammern des Jahres 1848 für überwiegend hiel ten, nm ß. 12 in das Gesetz aufzunehmen, jetzt zu solchen ge worden wären, die im Hintergründe ständen. Es kann sich also meiner festen Ueberzeugung nach jetzt gar nicht mehr da rum handeln, dies angebliche Unrecht zu beseitigen, sondern höchstens darum, solche Umstände ins Auge zu fassen, welche man vielleicht im Jahre 1848 nicht so vollständig übersehen konnte, als gegenwärtig, weil man diejenige Belästigung, welche, wie ich gar nicht läugnen will, aus §. 12 für die In haber der Zeitschriften hervorgeht, damals nicht ganz voraus sehenkonnte. Ich habe aus dem Inhalte derPetition nicht ent nehmen können, daß die Petenten etwas Weiteres wünschen, als eben die Beseitigung dessen, was sie zu sehr beschwert, und sie haben in dieser Beziehung zweierlei hervorgehoben, einmal wünschen sie eine bestimmtere Bezeichnung dessen, was der Bezirk sein soll, von dem in §. 12 die Rede ist, und das andere Mal eine genauere Begrenzung der Gattung von Be kanntmachungen, auf welche sich die Bestimmung des Z. 12 beziehen soll. Was den ersten Punkt anlangt, so hat der Abg. v. Biedermann bereits die Schwierigkeit angedeutet, welche eine authentischeJnterpretation des Gesetzes in Bezug auf diesen Punkt haben wird. Ich habe mir Mühe gegeben, die Fassung einer Interpretation aufzusinden, welche ich mei nem Minoritätsgutachten anschließen könnte, um auch diesen Wunsch der Petenten zur Erledigung zu bringen, ich mußte aber daran verzweifeln. Es wird außerordentlich schwer sein, auch aufdemWegc,welchen'Abg. ».Biedermann angedeutet hat, nämlich denBezirk in Bezug auf dasBlatt zu verstehen, der gestalt, daß es der Bezirk sei, für welchen das Blatt erscheint. Ich glaube, da wird man in derRegel den Ansprüchen der Eigenthümer des Blattes selbst begegnen, welche glauben, daß ihr Bezirk das ganze Land, ja wo möglich ganz Deutschland sei; und wenn man denjenigen Bezirk annehmen wollte, den sich der Redacteur eines Blattes gedacht hat, so würde man in der Belästigung noch weiter kommen, als man jetzt schon gelangt ist. Eben so wenig wird eine andere Art Be zirksbestimmung auf völlig durchschlagende und jeden Zweifel beseitigende Weise möglich sein. Ich habe davon absehen müssen. Dagegen ist unverkennbar, daß das Hervordringerr dieser lebhaften Klagen über §. 12 des Preßgesetzes, besonders veranlaßt worden ist, durch die außerordentliche Häufung der Wahlen in der letzten Zeit, eine Häufung, die man allerdings zu der Zeit, wo das Gesetz gegeben wurde, wohl nicht in der Weise voraussetzen konnte, als sie stattgefunden hat. Nun sind die Wahlbekanntmachungen allerdings häufig sehr lang, sie müssen meist öfter wiederholt werden; bei der Kleinheit der Wahlabtheilungen trifft es sich häufig, daß dasselbe Blatt die Wahlbekanntmachungen von ver schiedenen Seiten gleichzeitig aufnehmen muß, und es ist nicht zu verkennen, daß dadurch den Blättern in der letzten Zeit ein großer Theil des Raums genommen worden ist, den sie auf produktivere Weise hätten verwenden können. Dazu kommt, daß es überhaupt zweifelhaft ist, ob man die Wahlausschüsse im Sinne des §. 12 als Behörden behandeln könne. Die jetzige Interpretation ist nun allerdings factisch dahin ge gangen, daß man auch die Bekanntmachungen der Wahl ausschüsse und alles auf die Wahl Bezügliche unter Z. 12 zu subsumiren habe. Ich wünsche das beseitigt zu sehen. Abg. v. Biedermann hat mich aber durch sein Amendement noch auf eine andere Rücksicht aufmerksam gemacht, die wohl auch ins Auge gefaßt zu werden verdient, und ich wünsche auch solcheBekanntmachungen ausgeschlossen zu sehen, welche sich auf Vermögensverwaltung, also auf das eigentliche materielle und privatrechtliche Interesse einzelner Corpora- tionen und des Staats, insofern er Vermögen besitzt, beziehen. Solche Bekanntmachungen können allerdings aus einem ganz andern Gesichtspunkte behandelt werden, als-solche, welche lediglich im Staatsinteresse erfolgen, und ich habe daher nicht Anstand genommen, mich dem Amendement des Abg. ».Biedermann anzuschließen und es meinem Minoritäts gutachten einzuverleiben. Der Abg. Dufour hat, wenn ich nicht irre, ganz richtig einen Punkt hervorgehoben, auf dessen bestimmtes Eintreten in Zukunft ich Sie aufmerksam mache, wenn Sie heute §. 12 aufheben sollten. Ich sage Ihnen dann mit ziemlicher Bestimmtheit voraus, daß Petitionen im ganz entgegengesetzten Sinne für nächsten Landtag kommen werden, Beschwerden von Zeitungsredactionen, von Zeitungs inhabern über ganz unrechtmäßige einseitige Begünstigung, welche einem einzelnen Blatte dadurch zu Eheil werde, daß es Behörden zu ihren Bekanntmachungen ausschließlich ver wenden, Beschwerden darüber, daß man sich durch diesen oder jenen Wortheil habe bestimmen lassen, das eine oder andere Blatt zu begünstigen. Das wird ganz bestimmt nicht ausbleiben, und wir werden nachher in die unangenehme Lage kommen, das Votum bereuen zu müssen, welches wir etwa heute abgegeben haben. Etwas ganz Anderes ist es und wird es sein, wenn man durch eine bestimmtere Ein- theilung der Verwaltungsbehörden und dadurch, daß die Patrimonialbehörden ganz aufhören, zu einer einfacheren und übersichtlicheren Einrichtung des officiellenBekaNntmachungs-'
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