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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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stellte, entgegen getreten sein. Allein, daß es dann, wenn über die betreffende Angelegenheit von der Negierung bereits Beschluß gefaßt worden ist, den Kammern nahe liegen muß, sich, wenn sie die Petition nochmals an die Staatsregie rung zurückgeöen, darüber zu erklären, in welchem Sinne und Zwecke diese Abgabe erfolgen soll, versteht sich wohl von selbst, und in diesem Sinne habe ich den Schenk'schen Antrag be stritten. Ich werde daher gegen die einfache Abgabe der Petition an die Staatsregierung stimmen. Präsident Georgi: Wünscht noch Jemand zu sprechen? Es scheint nicht der Fall zu sein. Ich schließe demnach die Berathung und gebe dem Herrn Berichterstatter das Schluß wort. Berichterstatter Abg. Kretzschmar: Es ist mir zuvör derst angenehm, daß sich der vö^oük des Abg. 1). Joseph nicht auf die Anträge des Ausschusses, sondern lediglich auf den Gegenstand des Berichts gerichtet hat. Der Ausschuß konnte aber in Bezug auf die Rechtsbeständigkeit des Besserungsver- sahrens kein anderes Urtheil fällen, weil eben Schantzen der gleichen Fehler beigemessen und von ihm auch theilweise we nigstens eingestanden worden sind, welche nach §. 54 des Schulgesetzes das eingeschlagene Verfahren rechtfertigen. Wenn hiernächst der Vkceprasident Schenk die von dem Aus schuss« ausgesprochene Verwendung um deswillen für unan gemessen erachtet, weil Schantze nach den im Berichte ent haltenen Thatsachen kein Zutrauen verdiene, und daher auch eine Verwendung derKammern in dieser Hinsicht nicht zweck mäßig erscheinen dürfte, so muß ich allerdings dem einhalten, daß der Ausschuß dabei die schon früher erwähnte Erklärung des Ministeriums des Cultus, wonach eben Schantze nicht für unwürdig zur Wiederanstellung und nicht für unfähig zur Wkederbekleidung eines Schulamtes erklärt wird, im Auge gehabt hat.- Die von Seiten des Herrn Regierungscommis- sars ertheilte Zusicherung würde nur als eine solche den Aus schuß gänzlich zufrieden stellen, wenn derselbe sie nicht auf ein Wicariat, also auf eine ungewisse Stellung beschränkt hätte. Nun heißt es aber kn der km Berichte S. 274 ausgehobenen Stelle aus der Verordnung des Königl. Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts an die Kreisdirection: „Sic möge denselben entweder als Hülfslehrer oder als zwei ten Lehrer an einer Schule und insbesondere an einer solchen, deren Einrichtung es gestattet, daß derselbe mit dem Unter richte älterer Schulkinder, namentlich Knaben beschäftigt werde, wieder anstellen." Hieraus scheint mir doch hervor zugehen, daß selbst beim Ministerium des Cultus die Absicht .diegewesen sei, Schantzen einedauernde ständige Anstellung zu .verleihen. Demnach sogar eine solche, welche seine frühere Anstellung übertraf, welche ein Mehr enthielt. Denn er wird hier nicht blos als fähig erachtet,als Hülfslehrer zu fun- giren, sondern sogar als zweiter Lehrer an einer Schule und insbesondere an einer solchen, deren Einrichtung es gestatte, daß er mit dem Unterrichte älterer Kinder, namentlich Kna ¬ ben beschäftigt werde, wozu aber nach Ansicht des Ausschusses gerade eine größere Befähigung erfordert wird. DiescGründe nun veranlassen den Ausschuß, allenthalben bei seinen An trägen stehen zu bleiben. Vicepräfident Schenk: Ich bitte ums Wort zu Auf klärung eines Mißverständnisses. Der Herr Berichterstatter erwähnte eben, daß ich mich für eineVerwendung zu Gunsten Schantze's deshalb nicht hätte erklären können, weil ich den selben für unwürdig gehalten habe. Dies ist von meiner Seite nicht geschehen. Ich habe nur gesagt, daß ich in Folge seiner eigenen Aussage seine Befähigung zum Schulamte bezweifeln müßte und deshalb Bedenken trüge, von dem Rechte der ständischen Verwendung Gebrauch zu machen. Von einer Unwürdigkeit desselben aber habe ich nicht ge sprochen. Es ist nicht meine Art, irgend Jemand auf diese Weise zu kränken, und um jedem Mißverständnisse in dieser Beziehung zu begegnen, habe ich mir das Wort zu dieser Er klärung erbeten. Präsident Georgi: Wir kommen nunmehr zur Frag stellung. Ich denke hier zunächst denjenigen Kheil des Ausschußantrags, welcher keine Anfechtung erlitten hat, zur Abstimmung zu bringen, nämlich die Worte: „Die Be schwerde Schantze's, so weit sie wegen angeblicher Grund losigkeit und Nichtigkeit des wider ihn eingeleiteten Besserungs verfahrens und seiner in dessen Folge verfügten Dienst entlassung erhoben worden ist, als nicht gerechtfertigt auf sich beruhen zu lassen." Dann würde der Antrag des Vice präsidenten Schenk folgen, weil derselbe sich von dem ursprünglichen Anträge entfernt und ihm demnach in Gemäß heit der Landtagsordnung die Priorität der Abstimmung ge bührt. Sollte der Schenk'che Antrag angenommen werden, so würde ich den Antrag des Ausschusses insoweit für ab gelehnt zu betrachten haben. Würde der Schenk'sche Antrag abgelehnt, so würde ich dann die Frage auf den bezüglichen Theil des Ausschußantrags zu richten haben, zuletzt aber würde die Abstimmung über die Schlußworte des Berichts erfolgen. Berichterstatter Abg. Kretzschmar: Ich glaube doch, daß unser Antrag der weiter gehende ist, ihm daher meiner Ansicht nach die Priorität vor dem Schenk'schen gebührt. Secretair Meisel: Ich glaube auch, daß über den Ausschußantrag zuerst abgestimmt werden muß, denn außer dem könnte es sehr leicht möglich fein, daß beide Anträge ab geworfen würden. Dies ist aber im umgekehrten Falle weniger denkbar, denn würde auch der Ausschußantrag, wenn man ihn vorausnimmt, abgeworfen, so bliebe doch immer der S chenk'sche Antrag zur Annahme übrig. Präsident Georgi: Es kann mich die vom Herrn Secretair Meisel angedeutete Möglichkeit nicht abhalten, so zu verfahren, wie es in der Landtagsordnung vvrgeschrieben ist. Es sieht mir hier §. 84 der Landtagsordnung zur Seite, 49* ' .
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