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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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des Abg.Böhme beantragt worben ist, und ich würde die erste Frage auf den Böhme'schen Antrag richten, und dann erst, wenn dieser abgeworfen werden sollte, auf die Fassung der Gesetzvorlage selbst. Prinz Johann: Ein Wort über die Fragstellung. Dürfte es nicht dem Herrn Präsidenten gefällig sein, die Frage aus denj Böhme'schen Antrag bis zuletzt zu lassen, bis über den dritten Satz abgestkmmt würde. Ich würde geneigt sein, dem Böhme'schen Antrag beizutreten, sobald das Ausschußgutachten abgeworfen wird. Wenn aber das Ausschußgutachten abgeworfen wird, dann muß man die Gemeindeobrigkeit nicht ausschließen. Ich würde bitten, daß vielleicht der erste Satz des zweiten Absatzes unter Vor behalt des Böhme'schen Amendements, dann der zweite Satz und dann erst das, Böhme'schen Amendement zur Abstim mung gebracht werde. Secrctair v. Herder: Ich würde dafür sein, daß der ganze zweite Satz: „Durch übereinstimmenden Beschluß der Gemeindeobrigkeit und der Gemeindevertreter kann jedoch das Institut dcrMztlichen Todtenschau in der zeitherigen Maaße'als örtliche Einrichtung beibehalten werden, wiewohl mit Wegfall jeden Zwanges zu dessen Benutzung Seiten der einzelnen Ortsangehörigen" zur Abstimmung gebracht werde, damit diejenigen, welche gegen den ganzen Satz stimmen, diesen abwerfen können. Fällt der ganze Satz weg, so er ledigen sich die einzelnen Amendements des Abg. Böhme und derAndern. Ich glaube daher den Herrn Präsidenten ersuchen zu müssen, den zweiten Satz zuerst einmal im Ganzen und nicht getheilt zur Abstimmung zu bringen. Prinz Ioh a n n : Diesen Zweck können wir erreichen, wenn diejenigen, welche beide Sätze nicht haben wollen, zweimal aufstehen. ' Vicepräsident Schenk: Dem Anträge des Seeretair v. Herder ist in keinem Falle nachzugehen, weil durch ihn nicht das getroffen wird, was der Abg. Riedel und Consorten zu erreichen wünschen. Wenn der Antrag einmal im Ganzen abge.worfen wordenW, kann nicht aufspecielle Theile desselben zurückgegangen werden. Auf die von Seiner Königl. Hoheit bemerkte Weise würde allerdings die Fragstellung sich ein facher gestalten, nur geht mir das Bedenken bei, daß eigentlich über das Amendement des Abg. Böhme zuerst abzustimmen sei. Ich bin aber bereit, Mf diesen letzten Vorschlag einzugehen, wennchieKammersich dafüraussprechen sollte. Jchfrage daher: Genehmigt die Kammer, daß auf Antrag Seiner Königl. Ho heit zunächst über die Regierungsvorlage im zweiten Absatz des tz. 7 abgestimmt werde, mit Vorbehalt der Abstimmung über das Bvhme'sche Amendement? — Einstimmig Ja. Vicepräsident iSchenk: Der erste Abschnitt, über den zuerst abzustimmen sein wird, lautet folgendermaaßen: „Das Mandat vom II. Februar 1762, die Behand lung der Leichen und die, damit nicht todt- fcheinende Menschen zu frühzeitig begraben werden, auch sonst dabei zu beobachtende Vor sicht betreffend; das Generale vom 13. Februar 1801, die bei Beerdigung an ansteckenden Krank heiten verstorbener Personen zu beobachtenden Bo r si ch t s maaßregeln betreffend; so wie die Verordnung vom 25.November 1848, dessen Ein schärfung betreffend, und das Gesetz vom 22. Juni 1841, die Einführung einer Todtenschau und dieAnlegung vonLeichenhäu fern undLeichen- kammern betreffend, sammt den zu Ausführung desselben erlassenen Verordnungen sind auf geh oben." Tritt die Kammer dem bei? — Einstimmig Ja. Wicepräsident Schenk: Sodann lautet der erste Theil des zweiten Absatzes folgendermaaßen: „Durch überein stimmenden Beschluß der Gemeindeobrigkcit und der Gemeindevertreter kann jedoch das In stitut der ärztlichen Kodtenschau in der zeit herigen Maaße als örtliche Einrichtung bei behalten werden". Unter Vorbehalt der Abstimmung über den Böhme'schen Antrag frage ich die Kammer: Tritt sie diesem Theite der Vorlage bei? — Mit 26 gegen 13 Stim men angenommen. Vicepräsident Schenk: Nunmehr frage ich: Will die Kammer den Worten des §.7: „wiewohl mit Weg fall jeden Zwanges zu dessen Benutzung Seiten der einzelnen Ortsangchörigen" ihre Zustimmung ertheilen? — Gegen 2 Stimmen Ja. Vicepräsident Schenk: Nach dem Anträge des Abg. Böhme sollen im ersten Satze des zweiten Abschnittes die Worte: „übereinstimmenden" und „der Gemeindeobrigkät und" ausfallen. Stimmt die Kammer dem bei? — Gegen 6 Stimmen Ja. Berichterstatter Abg. Elstner: 8-8. Das Ministerium des Innern ist mit Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt. Gegeben zu Dresden, den ........ 1850. Der Ausschußbericht sagt zu ß. S.- Gegelt die Fassung des 8- 8 ist etwas nicht zu erinnern, weshalb der Kammer dessen An nahme empfohlen wird. Demzufolge schlagt die Mehrheit des Ausschusses der geehrten Kammer vor: unter den vorstehend gedachren Abänderungen dm - Gesetzentwurf, die Leichcnbestattung und die Ein richtung des Lcichendienstes betreffend, zu geneh migen. Der Schluß des Berichtes lautet: Die Minorität des Ausschusses wird ihre abweichende -Meinung bei der Verhandlung über den Gesetzentwurf an der bezüglichen Stelle motiviren.
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