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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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genheit der in früherer Zeit erfolgten Ablösung nicht ange nommen worden sei. Sie führen in ihrer Petition weiter an, daß nach der Publikation der Grundrechte, und namentlich laut 8.37 derselben, nunmehr die Berechtigung des Ritter guts, diesen Thaler Jagdgeld ferner noch zu erheben, von selbst und unentgeltlich in Wegfall gelangt sei; sie hegen aber dic Bcsorgniß, daß ihnen dessenungeachtet dieses Jagdgeld werde «('gefordert werden, und um kostspielige Processe zu vermeiden, wenden sie sich schließlich mit der Witte an die Volksvertretung, daß die beiden ersten Sätze des §. 37 der Grundrechte authentisch interpretirt werden möchten. Die beiden ersten Sätze des §. 37 der Grundrechte lauten so: „Im Grundcigenthume liegt die Berechtigung zur Jagd auf eige nem Grund und Boden. Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden, Jagddienste, Jagdfrohndm und andere Leistungen für Jagdzweckc sind ohne Entschädigung aufge hoben". Sie wünschen also, um das nochmals zu erwähnen, eine authentische Interpretation dieser beiden ersten Sätze des Z. 37 der deutschen Grundrechte. Der zweite Ausschuß hat sich dahin vereinigt, daß auf dieses Petitum der Hüfner zu Weißenborn nicht einzugehen sei,und zwar theils aus formel len, theils aus praktischen Gründen. In formeller Beziehung ist man der Ansicht gewesen, daß, weil in Betreff der beiden ersten Sätze des §. 37 der Grundrechte nach der hierzu erschie nenen Ausführungsverordnung vom 27. December 1848 be stimmt worden ist, daß diese Bestimmungen sofort und ohne Weiteres in Kraft treten sollen,—es überhaupt und im Prin cipe zweifelhaft sei, ob eine authentische Interpretation in Betreff dieser Sätze nvthrg, ja ob selbige statthaft sei. Was das Praktische anbelangt, so ist man dagegen von folgenden Ansichten ausgegangen. Angenommen, es sei die sächsische Volksvertretung in der Lage und halte eine derartige authen tische Interpretation für nothwendig, so würde eine solche doch um deswillen mehr wie schwierig sein, weil hier einzelne Privatrcchte inFrage kommen, und weil, eine Regel zu finden, welche allen speciellen Verhältnissen gerecht, so gut als un möglich erscheint. Es werden daher, so sehr auch zu bedauern ist, daß den Petenten nicht sofort geholfen werden kann, zu nächst die Aussprüche abzuwarten sein, welche bei Anwendung dieser Bestimmungen des Z. 37 der Grundrechte die Gerichts höfe selbst thun werden. Demnach bleibt nichts übrig, als den Petenten zu überlassen, entweder ihre Behauptungen selbst im Wege Rechtens auszuführen, oder abzuwarten, was seitens des angeblich Berechtigten selbst im Processe geltend gemacht werden wird. Daher rath der Ausschuß der Kam mer au, die Petition auf sich beruhen zu lassen, jedoch, weil sie an die Volksvertretung im Allgemeinen gerichtet ist, dieselbe annoch an die zweite Kammer abzugeben. Vicepräsident Mammen: Ich habe zu er' wten, ob Jemand das Wort hierüber begehrt? Es scheint nicht der Fall, ich stelle also die Frage an die Kammer: Will die Kam mer, dem Gutachten des Ausschusses gemäß, diePetition der Hüfner zu Weißenborn, Jagdzinsen betref- I. K. (3. Abonnement.) send, auf sich beruhen, aber da sie an dieVolks- vertretung im Allgemeinen gerichtet ist, noch an die zweite Kammer gelangen lassen? — Ein stimmig Ja. (Vicepräsident Schenk nimmt den Prasidcntenstuhl wieder ein.) Vicepräsident Schenk: Nachstdem hat der fünfte Aus schuß noch anzeigen lassen, daß er einen ganz kurzen mündli chen Bericht der Kammer zu erstatten habe. Genehmigt dis Kammer, daß dieser Bericht gegenwärtig vorgetragen wird? (Wird genehmigt.) Berichterstatter Abg. Garten: Der'Mutsbesitzer Jo hann Gottfried Arndt aus Roitzsch, welcher sich beim Landge richt zu Wurzen in Untersuchung und Haft befindet, hat sich darüber beschwert, daß man ihm die sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft verweigere. Er sucht daher bei der Kammer Abhülfe dieser Beschwerde durch Jntercession. Der Beschwerdeausschuß ist jedoch zu der Ansicht gekommen, daß dieBeschwerde nach §. 127 unter b. der Landtagsordnung als formell unzulässig zu betrachten sei und zeigt es hiermit der Kammer an. Allein es hat auch der Beschwerdeführer selbst die Anerkennung der Unzulässigkeit seiner Beschwerde ausge sprochen, indem er sagt, daß seine Beschwerde wohl aus for mellen Gründen zu Beachtung der Kammer nicht gelangen könne; eventuell hat er nun ausdrücklich darum gebeten, in diesem Falle seine Beschwerde als Petition zu behandeln. Im Namen des Beschwerdeausschusses ersuche^ ich daher den Herrn Präsidenten, an die Kammer eine Fragefzu richten, ob die Kammer die Arndt'sche Beschwerde als nunmehrige Peti tion dem Pctitionsausschuffe zuweisen wolle. Vicepräsident Schenk: Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? Da es nicht der Fall ist, so werde ich sofort zur Abstimmung verschreiten. DerBeschwerdeausschuß schlägt uns vor: „ dieArndt'schePetitüon andenPc - titionsausschuß abgeben zu wollen?" Genehmigt dies die Kammer? —- Einstimmig. Vicepräsident Schenk: Wie bei dem -Vorträge aus der Registrande bereits bemerkt worden ist, sind heute noch drei schriftliche Berichte vorzulesen und ich ersuche zunächst Herrn Abg. Kaufmann, dies im Betreff des einen Berichtes zu thun. Berichterstatter Abg. Kaufmann verliest den Be richt über die durch den Abg. Dufour-Feronce eingebrachte Petition des 0. K. Heine und 200 anderer Hauseigertthümer zu Leipzig, die Emquartierungslast daselbst betreffend. Vicepräsident Schenk: Der Abg. Riedel wird die an dern beiden Berichte vortragen. Berichterstatter Abg. Riedel verliest den Bericht des vierten Ausschusses über die Petition Zimmermanns und Leinbrocks zu Glashütte um einen Vorschuß von 5000 Khlrn. aus Staatskassen ferner den Bericht des vierten Aus- 12
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