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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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Präsident Hensel: Findet der Antrag der Deputation Mer „2. die Erhebung der sämmtlichen ordent lichen Staatsabgaben und Steuern, wie solche durch §. 2 und 3 des Finanzgesetzes vom26. Juni 1846 und soviel die vereinsländischen betrifft, durch spätere gesetzliche Anordnungen festgestellt sind, auf die Zeit vom Ende des Monats April d.J. bis zum Ende des Monats September d. I. zu bewilligen," Beistimmung? Gegen23Stimmen genehmigt. Präsident Hensel: Ist die Kammer damit einverstan den: „3. die Staatsregierung zu ermächtigen, unter Bezugnahme auf die gegenwärtig und in der Landtagsschrift vom 15. vorigen Monats ausgesprochenen Bewilligungen, wegen Er hebung der vorgenannten Staatsabgaben und Steuern auf die Zeit vom 1. Januar d. I. bis Ende des Monats September d. I. durch Ver- ordnungdas Erforderliche zuverfügen"? — Gegen 22 Stimmen angenommen. Präsident Hensel: Nun ist vorgeschlagen worden: „Die Kamm er wolle ferner erklären: 4. sie erblicke darin, daß die Regierung die Verordnung vom 18. December vorigen Jahres, ungeachtet des von der Volksvertretung erfolgten ablehnenden Be schlusses, Landtagsschrift vom 15. vorigen Mo nats, noch fortbestehen läßt, ei ne Verletzung der 96 und 104der Verfassungsurkunde." Will sich die Kammer mit Vorbehalt der Abstimmung über die Schaff- rath'schen Anträge dafür ausfprechen? — Gegen 9 Stimmen genehmigt. Präsident Hensel: Es ist nun beantragt: ») nach den Worten: „no ch fortbesteh en läßt" einzuschalten: „und aufGrund derselben dieLandesabgab en erheben", l>) nach dem Worte: „läßt" noch die Einschaltung: „so wie in der Wiederholung jener Verordnung und des Verlangens der nachträglichen Zustimmung zu derselben durch das Decret vom 30. Marz;" e) vor: „96" die Einschaltung: „88'". Erklärt sich die Kammer mit diesen Vorschlägen des Vicepräsidentcn v. Schaffrath ein verstanden ? — Gegen 9 Stimmen. Präsident Hensel: Der Finanzausschuß beantragt.-.: „Die Kammer erkenne das von der Regierung im gegenwärtigen Falle unter Bezugnahme auf§.103 derBerfassungsurkunde eingeleiteteDcrfahren, weil in der Verfass«ng nicht begründet, für un statthaft." Zu 5 ist beantragt worden: „statt der Schlußworte: „weil in der Verfassung nicht be gründet, für unstatthaft" vielmehr folgende: „als einen -Versuch der Verletz ung der §§. 96,97, 98, 99, 106,103 und 104 derWe rfassu ng". Ich stelle zunächst die Frage auf diese Einschaltung „mir dem Deputaüons- Zl. K. (Drittes Abonnement.) antrage"; würde sie verneint, so käme ich auf den Deputations vorschlag allein zurück. Tritt die Kammerjjener veränderten Fassung bei? —Gegen 1V Stimmen beigetreten. Präsident Hensel: Noch soll hinter 5^eingeschaltet werden: 6. „Die Kammer wolle endlich auf Grund dieser Beschlüsse unter Nr. 4 und 5 einen beson- dern Ausschuß mit Prüfung und Einleitung des in §. 141 der Verfassungsurkunde vorgeschriebe nen Verfahrens beauftragen." Nimmt die Kammer diesen vom Vicepräsidenten Schaffrath vorgeschlagenen Zu satz an? — Gegen 10 Stimmen angenommen. Präsident Hensel: Es ist hier noch auf namentliche Abstimmung aufmerksam gemacht worden, sie würde aller dings nach §.91 der Geschäftsordnung erfolgen müssen, wenn über die Anklage selbst zu entscheiden wäre. Abg. Spitzner: Wir haben aber bereits einmal über dieselbe Frage, nämlich über die Bewilligung bis zum 30. April, ohne Namensaufruf abgestimmt und zwar unter der selben Geschäftsordnung. Präsident Hensel: Ich erwähnte, daß der Antrag auf eine Versetzung in Anklagestand nach der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung nicht erfordere, man ist aber zum Kheil anderer Ansicht. Die Geschäftsordnung spricht sich so aus: „wenn die Endabstimmung darüber vorzuneh men ist, ob ein Gesetzentwurf, ein Antrag der Negierung, oder ein auf Erlassung eines Gesetzes oder auf eine Beschwerde der Kammern nach §§. 110 und 140 der Verfassungsurkunde, oder auf eine Anklage nach §. 141 der Verfassungsurkunde gerichteter Deputationsantrag angenommen oder verworfen werden soll." Abg. Spitzner: Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich bei dem Geräusch in der Kammer den Herrn Präsidenten falsch verstanden habe. Vicepräsident 0. Schaffrath: Ich pflichte dem Herrn Präsidenten vollständig bei, wenn er es für wahrer hielt, daß nicht durch namentlichen Aufruf abzustimmen sei. Ich glaube nämlich, erst wenn der besondere Ausschuß, an den die Sache verwiesen wird, Bericht erstattet hat, haben wir über den Antrag desselben namentlich abzustimmen. Heute, glaube ich, ist es nicht nothwendig. Präsident Hensel: Ich frage die Kammer: ob sie von einer Abstimmung durch Namensaufruf absehen will? — Wird gegen 2 Stimmen bejaht. Präsident Hensel: Es ist also beantragt worden von den Abgg. Lincke, Fincke, Steinmüller, Prengel und Schmidt: „Die Regierung aufzufordern, daß sie wegen der Straßen-, Damm- und Strombauten eine beson dere Vorlage zur provisorischen Bewilligung so schleunig als möglich an die Kammern bringe." Tritt die Kammer diesem Anträge bei? — Gegen 4 Stimmen bejaht. 26
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