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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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Entschädigung und billige Ablösung aller andern herrschaft lichen Gefalle, soweit deren Rechtmäßigkeit erwiesen werden kann; zugleich mit voriger Eingabe vtzg dem Abg. Bernhard eingebracht. Präsident Hensel: An den vierten Ausschuß. 11. (Nr. 1129.) Petition des Waterlandsvereins zu Froh burg um kräftigste Unterstützung der Associationen der Arbei ter; überreicht vom Abg. Helbig. Präsident Hensel: Ebendahin. 12. (Nr. 1130.) Der Vaterlandsverein zu Seifhenners dorf erklärt seine Zustimmung zu dem Mißtrauensvotum gegen das jetzige Ministerium. Präsident Hensel: An den fünften Ausschuß. 13. (Nr. 1131.) Der Vaterlandsverein zu Rochlitz for dert die sächsische Volksvertretung auf, auf unbedingte An erkennung der Reichsverfafsung und des Reichswahlgesetzes zu dringen. Präsident Hensel: Ist an die erste Kammer abzugeben. 14. (Nr. 1132.) Protocollauszug der ersten Kammer vom 20. d. M., die Berathung über den mittelst königl. Decrets vom 28. März d. I. vorgelegten Entwurf eines Jagd gesetzes betreffend. Präsident Hensel: Da das Jagdgesetz die Ausführung der Grundrechte enthält, so ist auch dieser Entwurf dem ersten Ausschüsse zur Begutachtung zu überweisen. Die Registrande ist vorgetragen. Abg. Wehner läßt sich wegen Unwohlseins entschuldigen, Abg. Böttcher wegen dringender Abhaltung. Wir können demnach zu den Gegenständen der heutigen Tagesordnung übergehen, zuvörderst zur Berathung des Berichts des ersten Ausschusses über das Decret, die Gesetz entwürfe zu Einführung der deutschen Wechselordnung be treffend. Ich ersuche den Herrn Vicepräsidenten v. Schaff rath, als Berichterstatter, den Bericht vorzutragen. Berichterstatter Viceprasident 0. Schaffrath: (ver liest das königl. Decret nebst Gesetzentwurf und Motiven, s. L.-A. I. Abth. S. 353 flg.) Der Bericht des ersten Aus schusses der zweiten Kammer hat die Beschlüsse der ersten Kammer zusammengestellt und lautet zu I. zu Einführung der allgemeinen deutschen Wechselordnung: „Zu I. 1) Die erste Kammer hat in ihrer 36. Sitzung vom 11. April d. I. be schlossen: im Verein mit der zweiten Kammer auszusprechen, daß die Publikation des Reichsgesetzes vom 26. November 1848, dieEinführung einer allgemeinen Wechselordnung für Deutsch land betreffend, auch in unserm Gesetz- und Verordnungs blatte, als sich von selbst verstehend, sofort zu erfolgen habe." Der erste Ausschuß der zweiten Kammer rathet dieser an: ,-diesem Beschlüsse nicht beizutreten." Ich schlage vor, die Bestimmungen über ß. 7 und 8 erst nachher zu einer beson der» Berathung aufzustellen und hier vor der Hand eine Pause eintreten zu lassen, tvo eine allgemeine Berathung, wenn eine eintreten sollte, siattfinden könnte. Präsident Hensel: Die Diskussion ist eröffnet. - Mg. Auerswald: Ich muß mich gegen den Antrag des Ausschusses erklären, welcher uns anrathet, dem Beschlüsse der ersten Kammer, welcher dahin lautet: „im Vereine mit der zweiten Kammer auszusprechen, daß die Publikation des Reichsgesetzes vom 26. November 1848, dieEinführung einer allgemeinen Wechselordnung für Deutschland betreffend, auch in unserm Gesetz- und Verordnungsblatte, als sich von selbst verstehend, sofort zu erfolgen habe," nicht beizutreten. In sofern der Ausschuß als Grund dafür anführte, daß sich dieses Gutachten von selbst verstehe,dem §. 1 des Gesetzentwurfs ge genüber, und blos eine Wiederholung dieses Paragraphen sei, so könnte ich mich damit zufriedenstellen; aber dem könnte ich nicht beistimmen, wenn gesagt wird, die Nationalversamm lung in Frankfurt sei als eine blos verfassunggebende nicht berechtigt gewesen,! andere Gesetze zu geben. Die National versammlung in Frankfurt hat das Beispiel ihrer Schwestern für sich, und namentlich das der berühmtesten derselben, der constituirenden Nationalversammlung in Frankreich. Diese hat auch das Gesetzgebungsrecht ausgeübt, während sie bei sammen war, und Frankreich hat die besten und weisesten Ge setze, deren es sich noch jetzt erfreut, gerade ihr zu verdanken. Wenn auch die Wechselordnung kein solches organisches Ge setz ist, das mit der Verfassung unmittelbar zusammenhängt und durch dieselbe bedingt wird, so rechtfertigt sich dasselbe doch durch das allgemein gefühlte dringende Bedürfnis und meines Erachtens muß man der Nationalversammlung und Reichsgewalt dafür nur Dank wissen, daß sie sich so sehr beeilt hat, diesem allgemein gefühlten Nationalwunsche so bald als möglich zu entsprechen. Was sollte nun aus der Wechsel ordnung werden, wenn dieselbe von allen einzelnen Regie rungen erst ihren Kammern vorgelegt werden soll und die selben sie berathen,prüfen und auch noch abandern wollen? Will man sich aber dieses Recht nicht vindiciren, so sehe ich nicht ein, was diese Vorlage und das Verlangen der Zustim mung zur Wechselordnung für einen Zweck haben soll. Ich kann daher nur demBeschlusseder ersten Kammer beistimmen, und das Gutachten ihres Ausschusses ist mir ganz aus der Seele geschrieben, denn dieses tritt doch wenigstens in einer Beziehung einmal dem unleidigen Particularismus entgegen, dem wir überallzu begegnen haben. Wenn ich mich enthalte, einen besonder« Antrag auf Annahme des Gutachtens der ersten Kammer zu stellen, so werde ich doch jedenfalls gegen das Gutachten unsers Ausschusses stimmen. Präsident Hensel: Wünscht noch Jemand zu sprechen? Regierungscommissar v. Nreitschke: Ich erlaube mir nur die Bemerkung, daß die Frage, ob die Nationalversamm lung zu Frankfurt befugt gewesen sei und es noch sei, privat rechtliche Gesetze zu geben, d,a sie zur Abfassung einer Verfas sung für ganz Deutschland, also nur als gesetzgebende Wer-
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