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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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ligt, und ob er es gerade im Interesse des deutschen Reichs oder im Interesse einer einzelnen Macht, eines particularisti- schen Staates thut. Ich bitte daher die Versammlung, die sen meinen Antrag anzunehmen. Einer Unterstützung wird er wohl nicht bedürfen, da ich selbst Mitglied der Deputation bin und dieser Antrag als Antrag der Minorität sich darstellt. Präsident Hensel: Ich gebe inzwischen dem Abg. Haber korn das Wort. Abg. Haber körn: Mit dem Berichte unsers Finanz ausschusses kann ich mich auch nicht ganz einverstanden er klären. Einverstanden bin ich zuvörderst damit, daß es ge wiß im Interesse der Nationalehre und der.Gesammtmacht Deutschlands liegt, eine deutsche Flotte zu schaffen, auch da mit bin ich einverstanden, daß es im wohlverstandenen In teresse des Handels und der Gewerbe liegt, wenn wir eine Macht auch auf der See für ganz Deutschland Herstellen, daß wir es also den materiellen Interessen des Volkes schuldig sind, das, was für eine deutsche Marine gefordert wird, zu bewilligen; ich kann auch die geforderte Summe von 6 Mil lionen Lhaler nicht zu hoch finden, denn wir Alle müssen uns wohl sagen, daß für diese Summe nur der Grund zu einem sehr kleinen Flottchen gelegt werden kann und noch viele Opfer zu bringen nöthig sein wird. Auch theile ich das Bedenken des Abg. Wehner nicht, daß wir uns jetzt über die Bewilligung noch nicht aussprechen könnten und dürften, weil die Verfassung für Deutschland noch nicht fest begründet sei; im Gegentheil, wir, die sächsische Kammer, haben, wenigstens in überwiegen der Mehrheit, die deutsche Verfassung, so wie auch früher die Centralgewalt anerkannt und werden uns daher auch nicht der Verbindlichkeit entbrechen können, welche eine unmittel bare Folge des Anerkenntnisses ist und derselben entspringt. Es kann sich daher nur um die Art und Weise der zu leisten den Zahlung handeln und bezüglich streiten. In dieser Be ziehung schlagt nun der Ausschuß vor, wir sollten die baare Zahlung einer Summe von 113,256 Thalern 14 Neugroschen 1 Pfennig als erste Halste des auf Sachsen berechneten Bei trags zurEegründung einer deutschen Flotte bewilligen, allein damit kann ich nicht einverstanden sein. Schon nach bekann ten civilrechtlichen Grundsätzen gilt die Compensation gleich der Zahlung. Nun räth uns unsere Deputation an, daß wir außer der vorberegten Summe die ferner geforderte Summe von 145,192 Thalern 24 Neugroschen 4 Pfennigen deshalb nicht sofort ohne weiteres verwilligen sollen, weil wir nach dieser Höhe Compensationsansprüche haben könnten. Wenn der Ausschuß das zugiebt, so gehe ich allerdings noch weiter, ich sage, wir können dann auch die 113,256 Thaler 14 Neu groschen 1 Pfennig jetzt noch nicht bewilligen. Die Gegen ansprüche, welche wir an die Reichsgewalthaben, sind meiner Ansicht nach sehr bedeutend. Es sind hauptsächlich zwei, die für Verpflegung der Rekchstruppen in den thüringischen Staaten und nunmehr die Unterhaltung des Heeres in Schleswig-Holstein. Sagt die Regierung, sie könne uns II. K. (Drittes Abonnement.) noch keine Berechnung darüber vorlegen, wie viel dieser Auf wand betragen werde, dann bleibt auch uns weiter nichts übrig, als zu sagen, so lange wir die Gegenforderung nicht kennen, vermögen wir auch die geforderte Summe nicht zu bewilligen. Dem Abg. Wehner gebe ich in seiner Behaup tung Recht, daß, wenn wir die Zahlung einmal geleistet haben, wir das Gezahlte auch nur schwer wieder bekommen können; das Geld wird verwendet werden, vielleicht noch nicht einmal dazu, wozu es ausgeschrieben ward, und wir hätten zuletzt die Truppen verpflegt und die Baarzahlung geleistet, ohne Aus sicht auf Ersatz des zu viel Geleisteten, zumal wir unmöglich dann ein Viertheil eines Schiffes annehmen und solches auf unserer Elbe benutzen könnten. Mein Antrag geht daher dahin: „vor Auszahlung des auf Sachsen berechneten Bei trags zur Begründung einer deutschen Flotte und des Bei trags zur Umlage für Vergütung von Naturalverpflegung der Reichstruppen genaue Berechnung der von der Regie rung für Stellung der Reichstruppen bereits aufgewendeten Kosten zu erfordern und die Regierung zu veranlassen, wegen Gegenberechnung dieser Kosten mit dem Reichsministerium in Vernehmung zu treten." Ich bitte, den Antrag zur Unter stützung zu bringen. Nur in Bezug auf den Bertlkng'schen Antrag wollte ich noch eine Bemerkung machen. In der Hauptsache ist sein Antrag vollkommen begründet, wir können mit Fug und Recht die Bedingung stellen, daß erst von unserer 'Regierung auch die Reichsverfassung und das Reichswahl gesetz anerkannt werden muß, ehe die Zahlung erfolgt; allein wenn ich die Bestimmungen unserer Verfassungs urkunde analog anwende, so dürfte es zweifelhaft sein, ob wir überhaupt eine Bewilligung unter Bedingungen aussprechen dürfen. — Durch meinen Antrag wird nebenbei auch das erreicht, was der Abg. Wehner beabsichtigt, nämlich Gewin nung einiger Zeit. In sehr kurzer Zeit wird sich die Gestal tung der deutschen Verhältnisse überschauen lassen und alle Zweifel darüber werden schwinden, ob die Summe von uns bewilligt werden kann oder nicht. Ich empfehle deshalb meinen Antrag zur Unterstützung. Präsident Hensel: Ich war vorher zweifelhaft, ob der Antrag des Abg. Wehner zur Unterstützung zu bringen sei, und habe die Geschäftsordnung verglichen, finde aber außer §. 81 keinen Aufschluß darüber. Es heißt dort: „Abände rungsvorschläge derRegierungscommissarien,'so wieAbände- rungen der Deputationsvorschläge, welche während derBe- rathung derselben von der Deputation selbst, nach der Mehr heit ihrer Mitglieder, gemacht werden, so wie Abänderungs vorschläge einzelner Kammermitglieder, welche mindestens die Mehrheit der Deputationsmitglieder zu den .ihrigen macht, bedürfen der besondern Unterstützung nicht. Dagegen sind die Vorschläge einzelner Deputationsmitglieder ganz wie die Vorschläge anderer Kammermitglieder zu behandeln." Nach dieser Stelle scheint es allerdings, daß der Antrag die Unter stützung nöthig habe. Wenn kein Widerspruch gegen diesen S6
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