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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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den Orten, wo die öffentlichen Auctionen stattsinden, diesen beizuwohyen; für die Regierung würde es sehr leicht fein, alle solcheEkngaben zurückzuweifen, wenn es in dem Wunsche der Kammer liegt. Ich gedenke aber nothwendigerweise noch einer Classe, nämlich der sogenannten persona« misersbilvs, der Armen und Hülfsbedürftigen; denn das kommt auch vor und ist auch im Berichte angedeutet in den Worten: „sogar deren Wittwen" u. s. w. Es ist das die erste Beschwerde der Art, die vorkommt, und ich erlaube mir, zu bemerken, daß es allerdings gegründet ist, daß in der Holzrepartition, die bis zum Jahre 1845 in Nossen bestanden hat, für eine Sportel- einnehmerswittwe 1^ Schock hartes Reißholz und für eines Rentbeamten Wittwe Klafter hartes Scheitholz und H Schock hartes Reißholz bestimmt ist. Das ist die Begünstigung, die hier Anlaß zur Rüge gegeben hat. Ich bitte um Erlaub- niß, noch mit ein paar Worten auf einige Bemerkungen^zu- rückkommen zu dürfen, die im Laufe der Discussion gefallen sind. Es wurde von einem geehrten Abgeordneten geäußert, daß auch bei Aufstellung der Hölzer eine Verkürzung der Käufer stattfände. Die geehrte Kammer wird selbst ermessen, daß in solcher Allgemeinheit sich darüber nicht füglich urtheilen läßt, aber ich bin fest überzeugt, daß es die Staatsforstverwal tung mitDank anerkennen wird, wenn ihr derFall, wo das statt- sindet, nachgewiesen wird, so daß sie im Stande ist, eine ab- hülfliche Maaßezn treffen, denn das liegt auf keinen Fall in ihrer Absicht. Schwieriger wird es sein, dem Verlangen zu entsprechen, daß die Hölzer vorher übergeben werden sollen, ehe sie bezahlt sind. Die Gründe liegen auf der Hand. Man kann jedoch auch nicht unbedingt sagen, daß der Käufer seine Waare im Sack zu kaufen genöthigt sei; denn es sollen in der Regel alle Hölzer gleichmäßig gut gesetzt sein, und wenn der Käufer, sobald ihm das Holz angewiesen wird, Anlaß zur Beschwerde findet, so muß es ihm freistehen, die Annahme des Holzes zu verweigern. Nur wenn er es schon übernom men und abgefahren hat, ist die Behörde nicht mehr im Stande, über eine solche Beschwerde zu urtheilen. Ebenso wird es nur einer Anregung bedürfen, um, soweit thunlich, die an geblich verspätigte Abgabe des Reißholzes zu beschleunigen. Ich komme noch zurück auf die Erklärungen, die von Seiten des Herrn Secretair Fritzsche gefallen sind, in Bezug auf die forstlichen Einrichtungen überhaupt. Zunächst rügte derselbe den Ausdruck: Forstbedienten. Ich darf wohl erwähnen und voraussetzen, daß es Ihnen allerseits wohl bekannt ist, daß der ältere Sprachgebrauch ein anderer war, als der gegen wärtige, und man an der Sache so lange keinen Anstoß nahm, als er von Niemandem darin gefunden und gerügt wurde. Ich kann aber auch verbürgen, daß schön bei den vor mehrern Jahren stattgefundenen Worerörterungen, die nur darum zu keinem Resultate noch zur Zeit haben führen können, weil in- mittelst ein wiederholter Wechsel des Ministeriums eintrat, wie auch dem geehrten Herrn Secretair bekannt sein wird, der Beschluß gefaßt worden ist, daß dieser Ausdruck ferner nicht mehr gebraucht werden solle. Was die forstlichen Ein- II. K. Achtungen selbst anbetrifft und die dabei etwa abzustellenden Mißbrauche, so ist schon erwähnt worden, daß die Regierung bereitwillig darauf eingegangen ist, einen Ausschuß niederzu setzen durch freiefWahlen, welcher über diesen Gegenstand die Wünsche aller dabei Betheiligten an die Staatsregierung zu bringen beauftragt sein wird. Sind die Wahlen zu diesem Ausschüsse einseitig und durchaus gar nicht in dem Sinne ausgefallen, wie es von dem geehrten Abgeordneten, der desselben erwähnte/gewünscht war, so kann ich unbedingt ver bürgen , daß dies die Regierung selbst bedauern würde. Es liegt, und meine frühere amtliche Stellung giebt mirGelegen- heit, dies mit vollerUeberzeugung auszusprechen, es liegt und hat durchaus in dem Willen der Regierung gelegen, daß bei diesem Ausschüsse alle Ansichten vollständig vertreten sein sollen und Jeder Gelegenheit finden möge, seine Wünsche auszusprechen. Sind die Wahlen nicht in diesem Sinne aus gefallen, so hat das zu verhindern nicht in der Möglichkeit gelegen für die Staatsregierung. Sollten aber Umstände nachgewiesen werden können, die als ungesetzliche, ich will nicht sagen officielle Wahlumtriebe zu betrachten wären, so wird die Regierung gewfß, davon können Sie überzeugt sein, keinen Anstand nehmen, abhülfliche Maaße zu treffen. Freilich haben beide Theile sich bemüht, die Wahlen, so viel möglich, in ihrem Interesse zu leiten. Ich glaube nicht, daß ihnen deshalb allein schon ein Vorwurf zu machen ist. Ich kann darüber um so unbefangener urtheilen, weil mir selbst, und zwar von beiden Lheilen, die Ehre geworden ist, zu diesem Ausschuß gewählt zu werden. Ich kann also nur wiederholen, daß, wenn wirklich mißbräuch liche Umstände stattgefunden hätten, dann die Regie rung auch gewiß nicht verabsäumen wird, dem wirklich abzuhelfen. Es wurde ferner noch geäußert, daß eine Un gleichheit insofern stattfände, als nicht alle Gemeinden einge- forstet seien, sondern mehrere als nicht eingeforstet betrachtet würden. Ich darf voraussetzen, daß es Ihnen von selbst einleuchten wird, daß die Regierung schwierig sein muß mit dem Zugeständniß dieser sogenannten Einforstung, die, wenn auch nicht wirklich, doch vermeintlich ein Recht zu begründen scheint, weil eben das Erzeugniß nicht ausreicht, alle An sprüche zu befriedigen. In der frühem Zeit hat sich wohl immer die Einrichtung so gebildet, daß zunächst jedes Domi nium für seine Einsaffen zu sorgen hatte, und wenn in der neuern Zeit auch Rittergutsdürfer Ansprüche an die Staats verwaltung machten und gleichwohl damit zurückgewiesen worden sind, so gründet sich das nicht daraus, dqß man nicht anerkenne ihre gleichmäßige Berechtigung; aber es.ist unmög lich, alle zu befriedigen, und namentlich, neue pnt aufzu nehmen , die bisher ihren Bedarf nicht aus Staatswaldungen bezogen haben und ferner anderswoher zu beziehen im Stande sind. Es läßt sich in der Allgemeinheit über solche Beschwerden nicht füglich sprechen, nur im einzelnen Falle lassen sie sich begründen, oder widerlegen. Wenn ,ferner ge sagt worden ist, daß einzelne Gemeinden mehr als andere be- 4tt*
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