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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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m den gegenseitigen Staatsverhältnissen Reciprocität noth- wendig ist." Faßt man nunjdiese Worte genau ins Auge, so geht daraus hervor, daß man wegen der Punkte, die reci- procirlich mit andern Staaten in Betracht gezogen'werden sollen, namentlich wegen derAuswanderungsfrage und wegen ^>er Freizügigkeit aus dem einen Staate in den andern, wegen der Emancipation der Juden — daß man wegen dieser Punkte die ganze Publikation der Grundrechte einstweilen aufschieben will, bis sie mit andern Staaten regulirt sein werden. Das ist aber meiner Ansicht nach nicht richtig, es hätte vielmehr ausgedrückt werden sollen, man wolle die Grundrechte publiciren, mit Ausnahme der Punkte, worüber das Weitere mit den andern Staaten zu ordnen sein dürfte. Wenn diese Worte klar gewesen wären, so würde ich kein Be denken dagegen haben, aber so dürsten doch wohl noch Hin dernisse wegen der Publikation der Grundrechte anzunehmen sein. Allein abgesehen davon, weiß man nicht, welche sonstige Ereignisse eintreten, reactionaire Gelüste sind vollkommen vorhanden, und ich wünschte nicht, daß die Kammern das wichtige Recht der Steuerbewilligung jetzt schon so weit aus sprächen, daß nach Befinden auch ein reactionaires Mini sterium davon Gebrauch machen könnte. Wir wollen also abwarten, ob es nicht möglich sein würde, in kürzester Frist dasBudget überhauptso weitberathen zu sehen, daß ein Provi sorium nicht erforderlich ist. Ist dies aber in kürzester Frist, in ein oder zwei Monaten, nicht möglich, so würden die Kam mern, wenn sie mit dem Ministerium und das Ministerium mit den Kammern weiter regieren würden, auch natürlich die Steuern weiter bewilligen, hie auf die nächste Zeit, bis das Budget berathen werden kann, erforderlich sein werden, und dann würde der Vorschlag der Majorität, der sich aufdie^ Zweckmäßigkeitsfrage gründet, ganz in der-Ordnung sein, in-' dem hierdurch die Grundsteuer mit der Gewerbsteuer aus geglichen und nicht blos ein Theil, die Grundeigenthümer, sondern auch der andere Theil, die Gewerbtreibenden zugleich belastet würden. Das liegt nämlich darin, daß die Gewerb steuer halbjährlich, die Grundsteuer dagegen vierteljährlich er hoben wird. Jetzt in diesem Augenblicke thun wir besser, wir lassen das aufsich beruhen, wirgenehmigen diebisjetztmitdem Februar gefällig gewesene Steuererhebung bis zuher Zeit, wo wir uns näher darüber entscheiden können. Ich werde daher einen präjudiciellen Antrag, der den Vorschlag unserer De putation betrifft, stellen, der dahin lautet: „Die Beschluß fassung über den Vorschlag Nr. 2 indemBerichtederFinünz- deputation bis auf weiteres üuszusetzen." Ich bitte, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Hensel: Vicepräsident Kzschirnerbeantragt: „Die Beschlußfassung über den Vorschlag Nr. 2 in dem Be richte der Finanzdeputation bis auf weiteres auszusetzen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht ausreichend. Abg. v. Bertling: Ich verkenne zwar nicht, daß die Bemerkungen, welche soeben vomVicepräsidentenTzschirner geäußert worden sind, in hohem Grade eine ernste Erwägung in Anspruch nehmen, allein ich glaube doch, mich dem An träge, der von ihm gestellt worden ist, nicht anschließen zu können; denn obgleich mein Mißtrauen, gegenüber dender- maligen Zeitverhältnissen, sehr weit greift, so glaube ich doch noch so viel Vertrauen schöpfen zu dürfen, daß wir uns bis Ende Juni wenigstens in den bisherigen Zuständen und viel leicht noch in bessern bewegen werden. Auf der andern Seite glaube ich auch, daß es für die Finanzverwaltung eine außer ordentliche Verlegenheit herbeiführen würde, wenn wir blos bis Ende März die Steuererhebung bewilligen würden. Ich werde daher im Materiellen für den Antrag der Majorität der Deputation mich erklären. Was aber das Formelle be trifft, muß ich mich entschieden den Aeußerungen und dem Anträge des Vicepräsidenten v. Schaffrath anschließen. Das, was vom HerrnFinanzminister gegen diesen Antrag erwähnt worden ist, berührt auch nicht im entferntesten die Gründe, welche vom Antragsteller angeführt worden sind. Daß §.88 der Verfassungsurkunde, an und für sich betrachtet, der Staatsregierung die Ermächtigung ertheilt, welche in der er lassenen Verordnung beansprucht ist, das hat selbst der An tragsteller nicht bezweifelt; allein er hat.darauf aufmerksam gemacht, in welchem Zusammenhangs dieser Para graph stehe, und zugleich darauf aufmerksam gemacht, was außerdem die Verfassungsurkunde in den anderweit ange führten, das Finanzwesen ganz eigentlich betreffenden §§. 105, 96 und 104 vorschreibt. Was in dieser Beziehung der Antragsteller richtig bemerkt, darauf ist der Herr Finanz minister auf keine Weise eingegangen, jedenfalls, soviel ich wenigstens glaube, in dem Bewußtsein, daß sich dagegen nichts anführen lasse, daß die Argumentation des Vicepra- sidenten v. Schaffrath vollkommen in der Ordnung sei. Was die Erwiderung des Abg. Riedel betrifft, so kann ich mich m der That einer gewissen Verwunderung nicht erwehren, daß er es unternimmt, nicht etwa nach §. 88 der Verfassungs urkunde die Verordnung, die doch auf jenen §. 88 begründet wird, zu rechtfertigen, sondern daß er sich deshalb gegen der Schaffrath'schen Antrag ausspricht, weil er gegen §. 105 ge richtet sei. Es kann dieser Vorwurf den Antrag des Vice präsidenten v. Schaffrath durchaus nicht treffen, denn der selbe geht vielmehr blos dahin, daß die Ermächtigung, welche aus §.88 der Verfassungsurkunde entlehnt werde, nicht ge nügend sei. Auf der andern Seite begreife ich nicht, wie es möglich ist, daß man ein so hochwichtiges Recht, welches die Volksvertretung ausübt, von dem Standpunkte, wie der Abg. Riedel, beurtheilen kann. Das Recht der Steuerbewil ligung ist eines der allerwichtigsten und heiligsten, und es ist unsere Pflicht, dieses Recht aufrecht zu erhalten und auf keine Weise irgend etwas davon zu mindern. Deshalb ist es eben unsere Pflicht, an dem formellen Rechte festzuhalten, zumal wenn der materielle Sinn der Verfassungsurkunde mit dem formellen Ausdrucke derselben vollkommen übereinstimmt, wie im vorliegenden Falle. Was inBezug auf §.105 Abg. Riedel
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