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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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regicrung bestimmt erklärt hat, von den Bemerkungen sub 8. absehen zu wollen, eine Inkonsequenz sein, wenn sich das Mi nisterium an einer Debatte über den zweiten Bericht bethei- ligte. Nur gegen den Vorwurf des Abg. Blöde, als ob sich das Ministerium hier eine kleine Unterlassungssünde hätte zu Schulden kommen lassen, muß ich mir noch eine Bemerkung erlauben. Es heißt in dem Decrete, durch welches an die Kammern die Ansicht der Staatsregierung in Bezug auf die A 3 und 4 gebracht wurde, und welches zu gleicher Zeit die Antwort auf die ständische Schrift über die Publikation der Grundrechte ist, ausdrücklich, daß der König die Anträge der Kammern in Bezug auf Publikation der Grundrechte geneh migt har. Nun ist aber einer dieser Anträge die Weglassung, also Absetzung von den Bemerkungen sud 8. Demnach mußte das jetzige Ministerium der Ansicht sein, daß in dieser Erklärung eine hinreichende Bestimmtheit'liege, um annch- men zu können, daß das Ministerium von einer weitern Be- rücksiebrignng dieser Bemerkungen absieht. Abg. Blöde: Ich will mir nur einige Worte gegen den Herrn Viccprasid'enten Kzschirner ertauben. Wenn Jemand angegriffen wird, es geschehe dies mit Recht oder Unrecht, so bedarf er einer Rechtfertigung. Daß nun auch die Kammern angegriffen werden können, das haben wir gesehen, und inso fern können sich auch die Kammern nach meiner Ansicht recht fertigen. Ich stimme aber mit dem Herrn Vicepräsidenten Tzschirner darin überein, daß die Kammern sich am besten durch ihre Handlungen, d. h. Beschlüsse, rechtfertigen. Ich sehe eine solche Handlung nun in dem vorliegenden Berichte der Deputation über die Bemerkungen des frühen: Ministe riums zu den Grundrechten, und deshalb wünsche ich, daß durch diese Handlung die Rechtfertigung der Kammern bei dem Volke geführt werde. Abg. Spitzner: Der Kretzschmar'sche Antrag Zerfällt in zwei Lheile. Mit dem einen bin ich vollkommen einver standen, das ist der, daß der Deputationsbericht, als durch die erfolgte Publikation der Grundrechte.erledigt, auf sich beru henmöge. Mit dem andern Theile kann ich mich nicht ver einigen, daß nämlich die Deputation ersucht werden möge, über die einzelnen Bestimmungen der Grundrechte baldigst ei nen weitem Bericht zu erstatten. Es ist allerdings eine Be merkung in dem Berichte der Deputation enthalten, die dar auf hinweist, daß die Deputation eine ähnliche Absicht habe. Es heißt nämlich, sie werde zur umfänglichem Begutachtung aller einzelnen Bestimmungen der Grundrechte und zur Dar legung der durch diese Grundrechte unbrauchbar gewordenen sächsischen Gesetze, wie zur Aufstellung der erforderlich wer denden neuen Vorschriften verschreiten. Ich glaube, diese Arbeit, die noch dazu außerordentlich weit führen und viele Theilc unsers öffentlichen Lebens in sich begreifen würde, liegt nicht im Auftrage der Deputation. Es liegt nicht, sage ich, im Auftrage der Deputation, Gesetzentwürfe selbst zu machen, zumal da uns diese Gesetzentwürfe von Seiten der Ministerien bereits zugesichert worden sind. Ich erlaube mir daher, derr Antrag an den Herrn Präsidenten zu stellen, daß er die Frag- iellung über den Kretzschmar'schen Antrag theilen möge- Das ist zugleich die Motive zu meiner frühem, zmnTheil miß verstandenen Bemerkung. Abg. Gruner: Wenn der zweite Bericht der ersten De putation, wie ich auch wünsche, durch den Abdruck in den Mittheilungen möglichste Verbreitung im Volke erhalten soll, so wird es auch nothwendig sein, daß den Lesern zugleich auch die Regierungsvorlage sub 8. mit vorliege. Deshalb wollte ich den Zusatzantrag stellen, daß zugleich auch dieRegierungs- vorlage snb 8. in den Mittheilungen veröffentlicht werde. Präsident H ensel: Wird dieser Antrag unterstützt? - Geschieht ausreichend. Abg. Haustein: Es scheint mir doch wünschenswerch zu sein, daß der Herr Präsident die Güte haben wolle, den Antrag des Abg. Kretzschmar nochmals vorzulesen. Es ist j.Wenfalls ein Mißverständniß entstanden, insofern Abg. Spitzner annimmt, der Bericht solle für erledigt erklärt wer den. Ich habe es aber nicht anders verstanden, als daß die Regierungsbemerkungen für erledigt erklärt werden sollen. Es ist dies ein Unterschied. Was den Schlußsatz des Kretzsch mar'schen Antrags betrifft, daß die Deputation aufgefordert werden soll, die in ihrem Berichte bereits zugesicherte Dar legung der durch diese Grundrechte unbrauchbar gewordenen sächsischen Gesetze bald zu geben, so scheint mir dieser Auf trag an die Deputation sehr nothwendig zu sein. Ich habe dabei namentlich eine Verordnung des Ministeriums des Zir nern mit im Auge, welche in der gestrigen Leipziger Zeitung stand in Bezug auf die Jagd. Darum ist auf den Befehl vom 15. Juli 1712 verwiesen, daß vom Sonntage Jnvocavit an nicht weiter gejagt werden soll. Ich sehe aber keinen Grund ein, warum dieser Befehl noch weiter bestehen soll, denn ein Grundeigenthümer mag das Wild auf feinem Felde zu jeder beliebigen Zeit wegfangen können. Präsident Hensel: Der Abgeordnete hat gewünscht, den Antrag nochmals zu Horen. Ich werde die Beweggründe weglaffen. Er lautet: „Die Kammer wolle in Erwägung des von ihr bei der Berathung des ersten Berichts über das Decret vom 3. Februar -r. o. beantragten Wegfalls der zu diesem Decrete in der Beifuge sud 8. gemachten Bemerkun gen, so wie in Erwägung der seitdem erfolgten Publikation der Grundrechte ohne jene Bestimmungen, von der Bera- thung des darauf bezüglichen zweiten Berichts des Aus schusses absehcu und jene Bemerkungen und Bestimmungen für völlig erledigt erklären, zugleich aber die Erwartung und den Wunsch aussprechen, daß der Ausschuß zur umfänglichen Begutachtung aller einzelnen Bestimmungen der Grund rechte und zur Darlegung der durch diese Grundrechte un brauchbar gewordenen sächsischen Gesetze, wie zur Aufstellung der erforderlich werdenden neuen Vorschriften verschreiten
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