Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-12
- Titel
- Bemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte betr.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Möge." Wenn Niemand weiter spricht, so erkläre ich die Debatte für geschloffen. Berichterstatter Abg. Hel big: Die Deputation ist mit dem vom Abg. Kretzschmar gestellten Anträge vollkommen einverstanden, und hat nur zu bemerken, daß sie sich bereits in ihren einzelnen Mitgliedern in die Arbeiten getheilt hat, welche nothwendig werden, um die einzelnen Bestimmungen der Grundrechte näher zu beleuchten. Ob es gerade wird nothwendig werden, daß auch Gesetzentwürfe eingebracht werden, das wird sich finden und wird davon abhängen, ob dieStaatsregierung dergleichen Gesetzentwürfe schnell bringt. Uebrigens hat es auch durchaus nichts auf sich, wenn es ge schieht, daß Gesetzentwürfe vorgelegt werden, da wir inzwi schen jedenfalls mit dem Berichte über die Initiative zu Stande kommen werden und dieser vielleicht auch von der Regierung Genehmigung erlangen wird. Präsident Hensel: Der erste Theil des Antrags des Abg.Kretzschmar lautet: „Die Kammer wolle inEr- wägung des von ihrbei derBerathung des ersten Berichts über das Deeret vom 3. Februar g. v. be antragten Wegfalls der zu diesem Decrete in der Bei fuge sub L. gemachten Bemerkungen, so wie in Erwägung der seitdem erfolgten Publikation der Grundrechte ohne jene Bestimmungen, von der Berathung des darauf bezüglichen zweiten Berichts des Ausschusses absehen und jene Be merkungen und Bestimmungen für völlig erledigt erklären". Ich erwähne hierbei, daß blos der eigentliche Antrag zur Abstimmung kommt; denn die Worte: „in Erwä gung" u. s. w. sind blos als subjective Meinung des Antrag stellers zu betrachten. Ich frage also die Kammer: ob sie diesem Theile des Kretzschmar'schen Antrags beitritt?—Ein stimmig Ja. Präsident Hensel: Ferner ist beantragt worden: „zu gleich aber die Erwartung und denWunsch aus sprechen, daß der Ausschuß zur umfänglichen Be gutachtung aller einzelnen Bestimmungen der Grundrechte und zur Darlegung der durch diese Grundrechte unbrauchbar gewordenen sächsischen Gesetze, wie zur Aufstellung der erforderlich wer denden neuen Vorschriften verschreiten möge." Wird auch dieser Theil des Kretzschmar'schen Antrags ange nommen ? — Geschieht gegen 4 Stimmen. PräsidentH ensel: Abg. Gruner hat noch beantragt, die Bemerkungen sud v. in die Mittheilungen mit aufzunehmen. Abg. Blöde hat ferner beantragt, den Bericht der Deputa tion in den Mittheilungen abdruckcn zu lassen. Wird der Gruner'sche Antrag angenommen? — Geschieht gegen 15 Stimmen. Präsident Hensel: Ich frage nun: ob die Kammer dem Anträge des Abg. Blöde, den Bericht in den Mitthcilungen abdrucken zu lassen, beitritt?—Wird gegen 12Stimmen an genommen. *) Präsident Hensel: Hiermit wären die Gegenstände des heutigen Tages erledigt. — Die nächste Sitzung findet Mon tag früh 11 Uhr statt, auf die Tagesordnung bringe ich 1) die Antwort des Staatsministers v. Beust auf dieTzschirner'sche, Schaffrath'sche und Böttcher'sche Interpellation; 2) die mündliche Begründung des Fincke'schen Antrags aufNieder- setzung eines Ausschusses zur Reform der Gesetzgebung über Werwaltungsgegenstande; 3) den mündlichen Bericht über die Petition Barthel's um Gewährung einer Pension, und 4) eventuell den Bericht des fünften Ausschusses über die bis zum 7. März an die Kammern ergangenen 110 Adressen. Schluß der Sitzung nach 12 Uhr. *) Nach obigem Kammcrbeschluß erfolg: ver Abdruck rer Be merkungen v und des Berichts als Anhang. Die Retz. Anhang zu Nr. LA -er MLttheilungen -er zweiten Kammer. Bemerkungen 8. zu dem kömgl. Deerete, die deutschen Grundrechte betr Unter dem 27. December vorigen Jahres hat der Reichs verweser die Grundrechte des deutschen Volkes mit dem dazu gehörigen Einführungsgesetze in der Gestalt verkündigt, welche sie bei der am 21. December vorigen Jahres beendigten zweiten Lesung in der Reichsversammlung erhalten haben. Diese Reichsgesetze sollen nach der Absicht der Regierung auch in Sachsen zur Geltung gelangen, als die erste Frucht der Einigung des deutschen Vaterlandes in einem neuen Geiste. Daß die Einführung der Grundrechte in das Leben aber nicht ganz leicht und einfach ist, kann nicht verkannt werden. Die meisten der hierbei in Betracht kommenden Schwierigkeiten, welche durch besondere Gesetze beseitigt werden müssen, hat die Reichsversammlung selbst erkannt und in demEinfuh- rungsgesetze gewürdigt. Andere treten aus den besonder» Verhältnissen einzelner deutscher Länder hinzu, und für mehrere sehr wichtige und tief eingreifende Bestimmungen der Grundrechte muß es, wenn nicht die Bewohner einzelner deutscher Staaten den größten materiellen Nachtheilen aus gesetzt werden sollen, als wesentliche Voraussetzung betrachtet werden, daß die Grundrechte wirklich in allen denjeuigen Staaten zur Geltung kommen, welche das deutsche Reich bil den werden. Diese verschiedenenRücksichten machen es der Regierung zur Pflicht, diejenigen Grundsätze genauer zu entwickeln, nach welchen sie bei der Einführung der Grundrechte in Sachsen zu Werke gehen zu müssen glaubt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder