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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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des Staates zetteten sind, zeither geltend gemacht haben. Das Ministerium ist nicht aus den Kammern zusammen- getreten, und es ist daher nothwendig, daß die Kammern ge nau in Kenntniß gesetzt werden, welche Prinzipien das Ministerium bei der Staatsverwaltung befolgen will. Die Minister haben nun zwar, als sie hier eintraten, ein Manifest gebracht und darin Einiges angedeutet, aber dieses Manifest ist sehr lückenhaft, die wesentlichsten Punkte, um die es sich gegenwärtig handelt, und welche die hauptsächlichsten Forderungen des Volkes betreffen, sind darin nicht berührt, und am Schlüsse läuft es nur daraus hinaus, daß die Kammern so bald als möglich Geld bewil ligen. Nun die Kammern werden natürlich den Staat nicht aufhören lasten, sie werden das Geld, was durchaus noth wendig ist, um die Fortführung desselben zu erhalten, bewilli gen, allein sie haben auch Forderungen, die ihnen das Volk aufgetrageu hat, und sie müssen verlangen, daß diese For derungen ebenfalls zur Geltung kommen; es ist das ihre Pflicht, daß sie den Willen des Volks aussprechen. Ich glaube nun zwar, daß das Ministerium die Absicht hat, mit der Majorität der Kammern zu gehen, allein es ist nothwen dig, daß man auch von der Regierung im voraus unterrichtet wird, inwieweit sie auf diese Forderungen Rücksicht zu neh men gedenkt, oder es kann, denn es ist nicht zu leugnen, daß Mrdings gegenwärtig sich eine kleine Partei, eine Camarilla, geltend macht, die dem Lande mit Gefahr droht. Wir lesen tagtäglich, daß man den König zu umstricken sucht, man be müht sich, Schwerteradressen an ihn gelangen zu lassen, ihn aufzufordern, sein eignes Volk mit dem Schwerte anzugrei fen; man sagt dem Könige, er solle die Kammern auflösen, er solle das Wahlgesetz umstoßen, einen Staatsstreich verlangt man von ihm. Man weiß recht gut, daß Sachsen andere Verhältnisse bietet, als Preußen und Oesterreich, daß Sach sen bereits seit 1831 eine Verfassung hat, aus der fortgebaut worden ist, aber man will sie nichthaben, man will verlangen, daß dir Verfassung in Sachsen über den Haufen gestoßen wird, und man möchte, daß wie in Preußen und Oesterreich eine andere Verfassung octroyirt werde, man glaubt, daß das Wahlgesetz für die Partei nicht heilsam sei, daß auf diese Weise die Aristokratie im Lande nicht mehr mächtig werden könne, und doch meint man, sie sei allein die Stütze des Throns. Man hat vielfach versucht, dies zu erlangen, wir lesen das alle Tage in den Blattern. Man mag den König angegangen sein, und man hat vielleicht noch andere Mittel gebraucht; man sprach wohl von Sturmpetitionen und Auf ruhr, der vorbereitet werde, während man im Lande kein Wort davon weiß; man sucht alles Mögliche hervor, umdemKönige zu zeigen, daß er einen Staatsstreich vornehmen soll, man will ihn dazu bringen, von dem Throne zu steigen und sel bigen dem Prinzen Albert zu übergeben, ganz wie man es in Oesterreich gemacht hat. Das wird vielleicht versucht werden, allein ich bin fest überzeugt, wir können Alle ver trauen, dass Has siandesoberhaupt, das jetzt an der Spitze steht, die Verfassung, die es beschworen hat, tteulich halten wird. (Lebhafter Bravoruf in der Kammer und auf den Galerien.) Die Partei, die in der Kammer jetzt die Majorität-bildet, ist auch nicht hier, die Verfassung umzustürzen, sie wird nur auf verfassungsmäßigem Wege vo.rwärtsschreiten, sie wird aber auch verlangen, daß die Grundsätze der Neuzeit, welche die Democratie verlangt, gebührend in der Verfassung ausgenom men werden, daß sie zur Geltung kommen. Es läßt sich das nicht mehr aufhalten, und wenn wir es nicht auf verfassungs mäßigem Wege thun, so wird die Gefahr in Folge der Reaktion, dadurch, daß sie einen Staatsstreich vollführt wissen will, noch größerwerden. Man mag nurbedenken, daß, wenn dieBerfas- sung wirklich durch einenStaatsstreich verletzt werden sollte, die schlimmsten Folgen daraus gegen die Reaktion selbst hervor gehen werden. Die Herren mögen erwägen, daß man dann fragen wird, ob sie mit Recht die Millionen Steuerentscha- digung erhalten haben und ob das Land nicht das Recht in Anspruch nehmen kann, die Summen wieder zu fordern, und daß das Land die Verfassung dann auch in andern Punkten nicht halten wird. Also wie gefährlich das wäre, liegt auf der Hand, und ich darf zur Ehre des Namens Sachsen hoffen, daß solche Mittel bei uns niemals zum Durchbruch kommen. Gehen wir aber verfassungsmäßig weiter, so ist nicht zu ver kennen, es müssen die Fragen berührt werden, die jetzt nicht mehr umgangen werden können, die überall zur Geltung kommen müssen, man mag sie in den Nachbarstaaten durch Waffengewalt aufhalten wollen, so lange man es auch beab sichtigt, es wird vergeblich sein, es unterliegt gewiß die Ge walt, sie muß dem gesunden Geiste der jetzigen Zeit weichen. Vor allenDingen handelt es sich darum, daß die Verfassung revidirt und umgeformt werden muß; sie ist noch aus einer Zeit her, die nicht alle Principien so aufgefaßt hat, wie sie gegenwärtig sich herausgestellt haben, es fehlen viele wesent liche Punkte, welche sogar die octropirten Verfassungen der Nachbarstaaten enthalten, und ich glaube, daß unsere Negie rung geneigt sein wird, auf eine Revision der Verfassung einzugehen. Ich glaubedeshalb, daß, wenn eineAnfrage darauf gestellt wird, sie gewiß mit Ja beantwortet werden wird. Zwei Punkte sind es aber namentlich, die bei der Umgestaltung der Verfassung sich geltend machen müssen, das ist das Ein kammersystem und das suspensive Veto. Das Volk hat nur einen Willen, und es kann daher dieser eine unth eilbare Wille auch nur in einer unth eilbar en Kammer aus gesprochen werden. Man muß ferner zugestehen, daß der Wille des Volkes, der auf verfassungsmäßige Weise ausge sprochen wird, das höchste Gesetz sein soll, das Gesetz wird aber für das Volk und nicht für die Krone gegeben, es ist daher nothwendig, daß die Krone nicht durch das absolute Veto diesen Willen des Volkes verhindere, es kann ihr nur ein auf schiebendes Widerspruchsrecht zugestanden werden.. Es giebt
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