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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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auch Monarchien, die sich in gleicher Maaße befinden, und rvir wissen recht gut aus der Geschichte Englands, wie gefähr lich es ist, wenn man das absolute Veto praktisch gelten lassen will. Es kann daher nicht fehlen, daß die Kammern hierüber von der Regierung Aufschluß verlangen, wie sie das Veto in Bezug auf Sachsens Gestaltung sich denke. Es hängt dies auch mit der Reichsverfassung nicht zusammen, denn man weißrechtgut, daß die Selbstständigkeit der einzelnen Staaten in der Reichsversassung garantirt werden soll. Es wird daher kein Hinderniß sein, wenn auch in Frankfurt, was ich bedauern müßte, das absolute Veto begründet werden sollte, daß nichts desto weniger in Sachsen das suspensive Veto eingeführt werde; wir wissen auch recht gut, daß es nothwendig ist, hierbei sich mit der Forderung der Zeit zu ver einigen, denn wenn das suspensiveVeto nicht gegeben würde, sondern man bei dem absoluten stehen bliebe, so würde man die Möglichkeit entziehen, wichtige Fragen auf verfassungs mäßige Weise zur Geltung zu bringen. Das absolute Veto ruft die Revolution hervor, wir sind aber gemeint, mit dem suspensiven Veto ihr entgegenzuarbeiten. Es bedarf ferner einer Vorlage darüber, daß ein gerechteres Steuersystem her beigeführt werde. Es ist zwar von der Regierung bereits ein Gewerbe- und Personalsteuergesetz im Entwürfe den Kam mern vorgelegt worden, welches darauf hingeht, eine ge rechtere Vertheilung der Steuern einzuführen, allein es wird dies jedenfalls nicht ausreichen. Wir wollen zwar nicht eine Einkommensteuer in der Maaße, wie sie im vorigen Sommer gehandhabt worden ist, denn diese ist höchst mangelhaft und wird bei dem Volke keinen Anklang finden, aber ein Steuer system, nach dem Einkommen und dem Vermögen auf ge rechte Weise vertheilt, das thut Noth, es thut Noth, daß das reine Vermögen mehr in Anspruch genommen wird und weniger die Arbeit. Darauf muß also hingewirkt werden. Man wird hierin vielleicht ein kommunistisches Princip er blicken; hilft man aber hier nicht nach, erleichtert man die Last des Armen nicht, so wird sich der Communismus von selbst einfinden. Es ist daher in hohem Grade nothwendig, daß man Seiten des Staates darauf hinwirkt, daß die Rei chen höher besteuert werden, weil sie auch mehr Schutz für sich brauchen, als die Aermcrn, cs muß mithin eine Einkommen- und Vermögenssteuer mit progressivem Maaßftabe stattsin- den. In gleicher Weise wird von andern Staaten verfahren, und man hat darin nichts erblickt, was so außerordentlich und so unlösbar wäre. Es ist ferner nothwendig, daß der ganze Staatshaushalt wesentlich eingeschränkt und bedeu tend vermindert werde; wir wissen recht gut, daß das Volk schon jetzt sehr angestrengt ist, daß die Steuern so hoch ge stiegen sind, daß wir sie nicht erhöhen dürfen, daß wir viel mehr dahin wirken müssen, sie immer mehr zu erniedrigen. Wir werden nun zwar, was verfassungsmäßig ftststeht, nicht angreifen, wir werden daher keine einseitige Aufhebung oder Abänderung der Civilliste beanspruchen, denn sie ist verein bart, aber wir erwarten von dem Ministerium, daß es sich für eine Ermäßigung derselben verwendet, und wir hoffen, daß das Landesoberhaupt wohl auch nach andern Vorgängen hier auf billige Rücksicht nehmen wird. Wir werden darauf hin arbeiten, daß die Apanagen, die nichtAurch die Verfassungs urkunde garantirt sind, entweder in Wegfall gelangen oder wo möglich in die Civilliste mit aufgenommemwerdcn. Wir müssen weiter verlangen, daß die Gesandten, woraufbercits ein Antrag von den Kammern an die Regierung gelangt ist, endlich eingezogcn werde», weil wir sie für ein überflüssiges Institut erkannt haben. Wir haben endlich dafür zu sorgen, daß das Pensionswesen oder vielmehr das jPensionsun- wesen, «Bravoruf.) wie es dermalen organisirt ist, zu Ende gelange; wir wer den nicht bestreiten, daß den Dienern Ves Staates, die in seinem Dienste arbeitsunfähig geworden sind, eine Vcrwilli- gung gewährt werde, allein wir wünschen, daß man die Kammern darüber hört, die Kammern werden aber gewiß nun und nimmermehr für Leute, die wir im Marz vorigen Jahres haben von uns gehen heißen, noch so horrende Sum men bewilligen, wiesle dermalen an sie bezahlt werden; auf Entschädigung solcher Dienste werden die Kammern nicht eirrgehen. Die Kammern erwarten ferner, daß die Regierung sich dahin aussprcche, daß sie auch bei derWahl der richterlichen Beamten der Volksvertretung eine Mitwirkung einräume; es ist das dringend nothwendig, wenn das Volk wirklich souverain sein soll, wenn man wirklich wünscht, daß das Volk nicht durch Richter, die ihm von einer andern Gewalt gesetzt worden sind, verurthcilt werde; es ist erforderlich, daß man das Volk dabei höre, daß man ihm einraume, durch ein Vorschlagsrecht auch seine Meinung dabei geltend zu machen. Wir sehen jetzt recht wohl in Preußen den deutlichen .Beweis, wie sich dort der Richterstand theilweise entwürdigt hat, wie er gegen die Krone unterwürfig gekrochen ist; ich behaupte, es ist eine Schmach, daß das möglich gewesen ist. Wir müssen aberdeshalb wünschen, daß das Volk auch bei der Wahl seiner Beamten gehört werde, damit es Vertrauen zu denselben habe, und das bezieht.sich auch auf die Staatsanwälte. Wir wissen recht wohl, welche Macht ihnen in die Hände gelegt ist, und nur dann, wenn das Volk sie mit ernennt, wenn das Volk dabei gehört wird, wird man gegen alle Gefahren ge sichert sein; der Staatsanwalt kann jetzt die ganze Preßfrei heit vernichten, wenn er rigorös die Consiscation von Werken anordnet. Das Volk muß daher hierbei eine Stimme haben; übrigens ist das auch nichts Neues, es ist das in Monarchien und Republiken gebräuchlich gewesen, wir haben sogar in einem Eheile Sachsens, in der Lausitz, es gehabt. Es habe» dort die Stände das Vorschlagsrecht bei der Besetzung von Stellen, sogar bei der Besetzung der wichtigsten und ersten Stelle, der des Oberamtshauptmanns, ausgeübt und üben cs noch gegenwärtig in Bezug auf die Stelle des Amtshaupt manns. Also etwas Auffälliges ist es nicht, wenn man den Kammern das Recht einräumt, hier Leute mit vorzuschlagen,
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