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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-06
- Titel
- Zweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision der Kriegsartikel und des Dienstreglements für die sächsische Armee.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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wiesen worden ist, daß die von dem Antragsteller beantragte Erklärung auch neben ^dem Gutachten der Deputation be stehen könne, so würde ich jetzt keinenUnterschied weitersehen, ob über das Eine oder das Andere zuerst abgestimmt wird. Die Deputation hat vorgeschlagen: „Das Ehren geeicht d es Dsficierstandes, wie solches nach Z. 1185 bis 1204 des Dienstreglements für die sächsische Armee vom 8. April I833Fbisher thatsächlich bestanden hat, außer Wirksamkeit zu setzen und den bezeichneten Theil des Dienstreglements in Wegfall zu brin gen." Erklärt sich die Kammer für diesen Antrag der De putation ? — Einstimmig Ja. Präsident Hensel: Ferner hat die Deputation bean tragt: „Daß die Ehrengerichte, wie sie bisher be standen haben, unverweilt außer Wirksamkeit gesetzt werdjen sollen." Ist die Kammer auch hiermit einverstanden? — Gegen 1 Stimme Za. Präsident Hensel: Es ist ferner von der Deputation der Antrag gestellt worden: „Ingleichen Z. 44ä. desMi- litairstrafgesetzbuchs vom 5. April 1838 in Weg fall zu bringen." Erklärt sich die Kammer auch für diesen Antrag? — Gegen 1 Stimme Ja. Präsident Hensel: Es hat ferner der Abg. Tauer- schmidtfolgenden Antrag gestellt: „Die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten Kamlmer erklä ren: das Ehrengericht des Dfficierstandes, wie solches bishest mißbräuchlich bestanden hat, ist ungesetzlich. Das Kriegsministerium ist für die unverzügliche Aufhebung desselben verantwort lich." Nimmt die Kammer diesen Antrag an? — Gegen 13 Stimmen Ja. Präsident Hensel: Es ist ferner von dem Herrn Be richterstatter der Antrag gestellt worden, den vorliegenden Bericht nebst der Beilage «ub D in die Mittheilungen auf zunehmen. Wird dies genehmigt? — Einstimmig Ja. *) . Präsident Hensel: Die Zeit ist-bereits zu weit vor gerückt, alsWaß wir heute noch den dritten Gegenstand der heutigen Tagesordnung vornehmen könnten, weshalb ich denselben auf die Tagesordnung von morgen setzen werde. Die nächste Sitzung findet morgen früh 10 Uhr statt und ich bringe auf die Tagesordnung: 1) den Bericht des dritten Ausschusses über das Budget für 1849; 2) den zweiten Be richt des Finanzausschusses, welcher sich ebenfalls gedruckt in den Händen der Mitglieder befindet; 3) die Wahl einer Nedactionsdeputation, wie sie §. 159 der Geschäftsordnung vorschreibt, es sind dazu von jeder Kammer 2 Mitglieder zu wählen. Ich ersuche die Kammer, nach der heutigen öffent lichen Sitzung noch zu verweilen, um an einer geheimen Theil zu nehmen. Schluß der öffentlichen Sitzung nach U 2 Uhr. *) Nach obigem Kammerbeschluß erfolgt der Abdruck dieses Berichts als Anhang. Die Red. Anhang zu Re. 47 der Mittheilungen der zweiten Kammer. Zweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision der Kriegsartikel und des Dienst reglements für die sächsische Armee. Berichterstatter: Lincke. Die Deputation hat sich der in ihrer Aufgabe liegenden Revision des Dienstreglements für die sächsische Armee vom April 1833 unterzogen und trägt zunächst das Ergebniß ihrer Prüfung hinsichtlich des «nd D beigedruckten Abschnit tes desselben KZ. 1185 bis 1204, das Ehrengericht des Ofsi- .ci'erstandes betreffend, der Kammer in Folgendem vor; Unter den neuzeitlichen Errungenschaften einer natur- gemäßern Entwickelung unsers Staatslebens bildet die Vereidung des Militairs auf die Verfassung einen wichtigen Moment. Die Schranke, welche die Metternich'sche Politik durch §. 24 der geheimen Wiener Conferenzbeschlüffe zwischen Heer und Volk aufgerichtet hatte, siel, und die Nothwendig- keit einer entsprechenden Reform in den organischen Einrich tungen und der Disciplin des Heerwesens war damit aner-! kannt. " ' Diese Reform ungesäumt ins Werk zu setzen, ist hohe' Pflicht, und es glaubt dieDeputation diese vor Allem auf das oberwähnte Institut, als eins der schlimmsten Erbstücke des, vormärzlichen Regierungssystems, hknlenken zu müssen. Der ausdrückliche Zweck des militairischen Ehrengerichts besteht in der Wahrung der gemeinsamen Standesehre der Genossenschaft der Offlciere, so wie der Einzelnen und in der Entscheidung der Frage, ob ein Ofsicier wegen Verletzung jener Standesehre ferner dienen könne oder nicht. Eine ehrengerichtliche Untersuchung tritt ein, wenn auf erfolgte Anzeige eines Ofsiciers an dessen Vorgesetzten und des letztem Berichterstattung an den Regiments- rc. Com- mandanten dieser in Gemeinschaft mit drei Ofsicieren die Anzeige für erheblich befunden und auf dessen Antrag an die oberste Commandobehörde, so wie hiernach von letzterergesche henen gutachtlichen Vortrag an den König, dieser die Geneh migung dazu ertheilt. Die Ehrenrichter, lauter Militairs, von wenigstens gleichem Rang mit dem Beschuldigten, werden vom Ofsicier- corps aus den vonderoberstenCommandobehördebezeichneten Regimentern ernannt. Den Vorsitzenden bestimmtdreseallem, beziehendlich der König. Für die Untersuchung und Entscheidung gilt die Person-
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