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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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Staarsbudget erkenntlich gewesen, und es würde sich also bei Herstellung einer derartigen Vermögensübersicht nur noch darum handeln, die verschiedenen Jnventarien und Betriebs capitalien aufzuführen; ich mache aber zugleich darauf auf merksam, daß hierin nichts desto weniger noch eine ziemlich aufhältliche Arbeit bestehen wird. Sowohl diese Arbeit, als auch die Aufstellung eines dreijährigen Budgets überhaupt wird einen ziemlichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Es wird deshalb nothwendig sein, für diese Zwischenzeit auf eine Bestimmung, nach welcher die Regierung sich in Bezug auf die Deckung des Staatsbedarfs zu achten hat, Bedacht zu nehmen. Es wird also nichts übrig bleiben, als daß in der Zwischenzeit bis zur definitiven Verabschiedung des Budgets die Regierung für Bestreitung des nothwendigen Aufwandes das gegenwärtig vorgelegte Budget zumAnhalten nehme, wo bei sie sich des Einverständnisses der Kammern versichert hal ten zu dürfen glaubt. Abg. Haberkorn: Als ich den uns heute vorliegenden ersten Bericht des dritten Ausschusses unserer Kammer las, war ich, das kann ich offen gestehen, ganz und gar nicht davon hefriedigt,insbesonderefandichdengrößtenAnstoßanPunkt3. Derselbe schien mir viel zu allgemein gefaßt und.deshalb ta- delnswerth; allein ich habe mich mit diesemBerichte vollständig ausgesöhnt, als später die dazu gehörige, von dem Ausschüsse gefertigte Uebersicht des Staatshaushaltplans für das Kö nigreich Sachsen erschien. Schien es nach Lesung des bloßen Berichts, als ob man rein nur getadelt, aber nicht besser ge macht habe, so fand ich jetzt, daß das keineswegs der Fall ist, sondern daß das, was derAusschuß vorschlägt,wahrhaft besser ist, als was uns zeither geboten ward, und daß der Ausschuß dieses Bessere auch wirklich auszuführen im Stande ist. Ich glaube daher, daß die ganze Kammer dem Ausschüsse für die so äußerst mühevolle Ausarbeitung dieser Uebersicht zu großem Danke verbunden ist. — Was die Sache selbst anbelangt, so habe ich einige Bemerkungen zu machen, beobachte, nach dem Vorgänge des Herrn Staatsministers, die Reihenfolge des Berichts und beginne mitPunkt 2. Hier sagt der Ausschuß, daß es mit großen Schwierigkeiten verbunden sein werde, den Staatsbedarf auf 3 Jahre sofort zusammenzustellen, setzt aber hinzu, er halte dessenungeachtet die Ausführung nicht für eineUnmöglichkeit. Hier hätte ich freilich sehr gewünscht, die Deputation hätte sich darüber etwas deutlicher ausgespro chen, wie sie sich die Möglichkeit denkt. Möglich ist allerdings Alles, und es wird daher auch die Zusammenstellung des drei jährigen Budgets nicht in das Reich der Unmöglichkeit gehö ren. Ich glaube auch, die Kammer muß darauf bestehen, daß ein derartiges dreijähriges Budget vorgelegt werde, allein ich mache darauf aufmerksam, daß wahrscheinlich die Kammer dann in d ie Verlegenheit kommen wird, entweder großeVer- tr auenssummen zu bewilligen oder nach Befinden, wenn der Landtag nicht gar lange dauert, zu einem außerordent lichen Landtage zusammenzukommcn, da offenbar jetzt der ganze Staatsbedarf nicht übersehen werden kann. Ich bitte daher den Ausschuß, mir darüber noch Erläuterungen zu geben, wie er diese nicht zugegebene Unmöglichkeit zu beseiti gen Uedenkt. Einen zweiten -Punkt hat der Herr Staats minister erwähnt. Der Ausschuß sagt: „Es wird deshalb auch bei einer den Vorschriften der Verfassung nicht entspre chenden VorlageeineverfassungsmäßigePrüfungzuAnnahme oder Ablehnung um so weniger führen, zumal auch die „ge- naue"Berechnung der in der verflossenen Finanzperiodestatt gefundenen Einnahme und Ausgabe, welches die Verfassung erfordert, noch nicht mitgetheilt worden ist." Richtig ist es, daß nach §. 98 der Verfassungsurkunde die Kammern nur das Recht haben, die Uebersicht der Staatseinnahmen und Aus gaben auf die Jahre 1843—1845 zu verlangen; allein ebenso gewiß ist es, daß wir darauf unbedingt bestehen müssen, sie auch bis mit 1848 zu gewinnen, da nur hierdurch die genaue Prüfung ermöglicht wird. Der Herr Staatsminister meinte zwar, das wäre nicht möglich, denn die Einnahme und Aus gabe auf die Jahre 1845—1848 sei nicht abgeschlossen; allein das kann unserm Verlangen nicht hinderlich entgegenstehen, denn die Staatsregierung selbst hat ja jetzt schon das Gegen- theil bewiesen, indem sie in ihrer Vorlage an uns bereits zur Ziffer gebracht hat, wie viel auf die ganze Finanzperiode bis mit dem Jahre 1848 eingenommen und ausgegeben worden ist. Ist diese Berechnung zwar nicht auf Heller und Pfennig eingerichtet, so wird sie doch in der Hauptsumme ziemlich rich tig und jetzt, im Monat April, richtig zu machen möglich sein. Was nun den dritten Punkt betrifft, so hätte ich in der Ueber sicht noch gewünscht, die Angaben möchten noch etwas spe- cieller bewirkt worden sein; ich vermisse insbesondere, daß nicht die ganze Zahl der Beamten angeführt ist. Theilweise nur ist es geschehen, aber nicht durchweg. Ich würde daher auch noch den Ausschuß bitten, daß er in dieser Weise das Verlangen an die Regierung auffaßte und bei dem spätem Budget die Aufzählung sämmtlicherBeamten forderte. End lich hat zu Punkt 6 der Herr Staatsminister noch erwähnt, daß es nach Befinden nicht gut möglich sein dürfte, die Voll einnahme zu berechnen, er hat jedoch zugegeben, daß es ge schehen könne; nun, da mache ich darauf aufmerksam, daß die Staatsregierung jedesmal die Vo lleinnahme berechnet ver langt. Die Erfahrung hat nämlich mich und gewiß auch An dere gelehrt, daß die Kreisdirectionen als Organe der Staats regierung bei den städtischen Budgets unbedingt und auch mit Recht darauf bestehen, daß die Volleinnahmen berechnet werden; so gut, wie diejStaatsregierung an andere Behörden diese Anforderungen stellt, ebenso gut ist auch die Regierung verpflichtet, in derselben Weise zu verfahren. Im Allgemei nen schließe ich mich den sämmtlichen sachgemäßen An trägen des Ausschusses an und zweifle nicht daran, daß die ganze Kammer denselben durchweg beitreten wird. Staatsminister v. Ehrenstein: Ein kurzes Wort zur Erläuterung möchte ich hinzufügen. Wenn der geehrte Sprecher vor mir bemerkte, daß meinerseits geäußert worden
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