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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- Erster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche Decret vom 17. Januar 1849, die Budgetvorlage pro 1849 betr.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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Anhang zu Nr. Ä8 der MittheLlungen der zweiten Kammer. Erster Bericht des drittelt Ausschusses Wer das königliche Deeret vom 17. Januar 1849, die Budget vorlage pro 1849 vetr. Berichterstatter: Finck e. Durch das Decret vom 17. Januar 1849 ist den Kam mern mittelst der Anfuge T und deren Beilagen ll.—die erforderliche Mittheilung wegen Feststellung des Staats budgets aufs Jahr 1849 und Erlassung eines Steuergesetzes für den nämlichen Zeitraum „zur verfassungsmäßigen Prü fung" zugegangen. 1. Was zunächst das Steuergesetz anlangt, dessen Ent wurf sub k'. vorliegt, so sind über die einzelnen Lheile dessel ben b e s o n d e r e Decrete an die Volksvertretung gelangt und es wird dasselbe daher, wie bereits wegen der in §. 1 des Ent wurfs bemerkten Forterhebung der zeitherigen ordentlichen Steuern und Abgaben geschehen ist, bezüglich Z. 2 und 3 durch besondereBerichterstattung über dieköniglichen Decrete vom 17. Januar 1849 (L.-A. Abth. I. S. 135) und vom 18. Januar 1849 (L.-A. Abth. 1. S. 147) zur Erledigung ge bracht. 2. Wegen der Feststellung desSta.atsbudgets auf das Jahr 1849 hat die Staatsregierung in der Mittheilung D, das aufs Jahr 1849 vorzulegende Staatsbudget betreffend, die Schwierigkeiten angedeutet, welche es für dieselbe,räthlich machten, die Vorlage des Einnahme- und Ausgabebudgets für die beginnende Finanzperiode 18-U auf einen etwas spä tem Zeitpunkt zu verschieben und einen Überschlag der Ein nahmen und Ausgaben lediglich auf das Jahr 1849 zu ent werfen und vorzulegen. Ebenso sind in der gedachten Mittheilung (-) die Gründe enthalten, weshalb es für die Volksvertretung nicht rathsam ist, diesen Voranschlag für das Eine Jahr 1849 jetzt einer speciellen Begutachtung zu unterwerfen. In der erstem Hinsicht kann man zugeben, daß es zur > Zeit schwierig erscheine, einen Haushaltplan auf 3 Jahre, aufzustellen. Indessen die Verfassungsurkunde schreibt §. 98 aus drücklich und stringent vor, daß neben einer „genauen" Be rechnung der in den vorhergehenden drei Jahren stattgefun denen Annahme und Ausgabe „ein Voranschlag des Bedarfs für die nächstfolgenden drei Jahre" nebst den Vorschlägen zu dessen Deckung der Vdlksvertretung mit- getheitt werden soll. Und die stricte Befolgung dieser Vor schrift gehört nicht zu den Unmöglichkeiten. Demnach ist es, so rationell und wünschenswerth es na mentlich in democratischen Staaten sein mag, einjährige Haushaltpläne aufzustellrn, doch hier zweifellos, daß eine dreijährige Aufstellung als unbedingte Forderung des Ge setzes auftritt. Man kann aber Seiten der Volksvertretung nicht zu- geben- daß von dieser Vorschrift der Verfassungsurkunde ab gewichen werde, so lange sie besteht. Es wird deshalb auch bei einer den Vorschriften der Verfassung nicht entsprechenden Vorlage eine verfassungs mäßige Prüfung zu Annahme oder Ablehnung umsoweniger führen, zumal auch die „genaue" Berechnung der in der verflossenen Finanzperiode stattgefundenen Einnahme und Ausgabe, welche die Verfassung erfordert, noch nicht mitge- thcilt worden ist. 3. Wenn mithin auch eine specielle Berathung dieser Bud getvorlage als solcher nicht eintreten kann, so scheint doch die Sachlage geeignet, einige allgemeine Bemerkungen in for meller Beziehung über die auch bei dieser Vorlage beobach tete Anordnung des Staatshaushaltplanes zu machen. Für den sachkundigen und denkenden Beurtheiler er scheint die bisherige Anordnung allerdings mannichfacher Ver besserung ebenso fähig wie bedürftig. Sie trägt allzu deut liche Spuren des allmäligen Entstehens und Zusammenwür felns und erscheint nur allzu wenig als eine selbstorganische Darstellung des Organismus des ganzen Staatshaushaltes. Der Staatshaushalt muß'namentüch vor den Kammern möglichst durchsichtig sein, um der Finanzverwaltung das Vertrauen des Landes zu erhalten." Diese Durchsichtigkeit mangelt unfern bisherigen Bud gets, und nur erst em besonderes Studium vermag das Licht herbeizuführen, in welches sie gestellt werden müssen, um eine gewissenhafte und klare Entscheidung darüber den Kammern möglich zu machen. Es wird daher eine Budgetreform um so weniger ausbleiben können, als mit den Fortschritten der Volkswirthschaft sich fortwährend neue Vervollkomm nungen aufdringen. Die Aufgabe dieses Berichts besteht nicht darin, in eine vollständige Critik der Budgetanordnung einzugehen. Allein einige Punkte, deren Abhülfe besonders dringend erscheint, sind sofort geltend zu machen, damit sie schon bei der nächsten Budgetaufstellung berücksichtigt werden können-
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