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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Les Monats März , ehe die Frankfurter Gewalten noch be standen, ehe noch von der Wahl derselben die Rede war, die sächsische Verfassungsurkunde beschworen hat, so kann ich nicht anders, und wenn mir die ganze Welt gegenübertritt, als sagen, ich darf der Frankfurter Versammlung nicht das alleinige Recht bei Begründung der deutschen Verfassung einräumen, ich muß meinem Eide und meiner Pflicht gemäß darauf beharren, daß die sächsische Regierung erst die säch sischen Kammern zu fragen hat, ehe sie die Gültigkeit der Beschlüsse zu Frankfurt für Sachsen anerkennen kann. Aber ich habe nie und zu keiner Zeit bei diesem Pflicht gefühl Vie Vaterlandsliebe aufgegeben, und dadurch, daß ich sächsischer Minister geworden bin, habe ich nicht auf gehört, ein Deutscher zu sein. Zu allen Zeiten ist mein Entschluß, meine Pflicht im deutschen Sinne zu. handhaben, unerschüttert gewesen. Ich weiß nicht, ob in jenem kritischen Augenblicke, wenn es darauf ankommt, von der theoretischen Ueberzeugung den practischen Gebrauch zu machen, ich noch in dieser Collision von Pflichten stehen werde; wenn aber der Fall kommen wird, dann wird man sehen, ob ich ein deutscher Mann bin, oder ein Particularist. (Bravo in der Kammer, Beifallklatschen auf den Tribünen.) Abg. Heubner: Darf ich ums Wort zu einer kurzen Bemerkung bitten? Präsident Joseph: Ich würde wohl mindestens die Kammer darüber zu fragen haben, ob Sie, als einer der An tragsteller, das Wort noch erhalten sollen. Will die Kam mer, daß der Abg. Heubner unter den mehrern Antragstellern noch das Wort erhalte? — Einstimmig Za. Abg. Heubner: Meine Herren, ich werde so kurz als möglich sein. Ich beschäftige mich zunächst mit dem vom Abg. Börike gestellten Anträge. Ich bekenne offen, es würde mir sehr erwünscht sein, wenn die Regierung sich demjenigen, was von Seiten der Kammer in dieser Frage ausgesprochen wird, sofort anschlösse; allein andererseits ist es mir auch klar, daß ich, insofern ich gegen diesen Antrag auftrcte, durchaus nichts in meinen politischen Grundsätzen mir vergebe. Ich halte diesen Antrag für eine reine Zweckmäßigkeitsfrage. Meine Herren, es ist wohl anzunehmen, daß sich keine Regie rung mit dem mit so ungemeiner Majorität ausgesprochenen Willen ihres Volkes, wie dies rücksichtlich der zweiten Kam mer bereits der Erfolg gezeigt hat, und wie dies muthmaaß- lich in der ersten Kammer der Erfolg zeigen wird, ich sage, es ist nicht anzunehmen, daß sich die Regierung mit dem so er klärten Volkswillen irgend in Widerspruch befinde. Giebt also im Augenblick die Regierung keine Erklärung ab, so kann dies dem Eindrücke unserer Erklärung bei dem Frank furter Parlament keinen Schaden bringen. Man wird dann annehmen, daß die Regierung Grund gehabt hat, mit der Er klärung ihrerseits aus diplomatischen oder sonstigen Rück sichten für den Augenblick noch zurückzuhalten. Schaden aber kann es nicht brinßen, wenn in dieser Frage nicht sofort ein gemeinschaftliches Auftreten von Seiten her Kammer und der Regierung erfolgt; es ist ja eben hier nur die Fragevorlie gendüberden AusdruckeinerWillensmeinung, welche nurden Zweck haben soll, das Parlament in Frankfurt von denAnsich- ten, die im sä chsischen Volke herrschen, inKenntniß zu setzen. Ich muß daher gestehen, daß ich es sogar sehr gern sehen würde, wenn der Herr Antragsteller sich genöthigtsähe, seinen Antrag zurückzuziehen. Meine Herren! Wir stimmen heute zum ersten Male in Bezug auf den von mir und meinen po litischen Freunden gestellten Antrag über höchst wichtige Principien ab. Ich habe vorhin schon ausgesprochen, daß ich hoffe und zuversichtlich erwarte, daß bei dieser Abstim mung eine sehr große Majorität sich Herausstellen werde. Ich glaube fast, es möchte den Eindruck dieser Abstimmung schwächen, wenn nach derselben noch eine weitere Abstim mung erfolgte, bei welcher, weil ich glaube, daß es sich nur um eine Zweckmäßigkeitsfrage handelt, die Ansichten der jenigen, die sonst im Einklänge stehen, vielleicht mehr oder weniger auseinändergehen könnten. Ich habe nun noch etwas auf einige Bemerkungen des Abg. Dufour zu erwidern. Der Abg. Dufour meinte, wir seien nicht in der Lage, uns über die betreffende Frage aus zusprechen, es sei das eine Frankfurter Sache. Allein wir müssen bedenken, daß in ganz Deutschland fast überall, wo Versammlungen des Landes tagten, diese in dieser Sache ein Wort gesprochen, eine Erklärung abgegeben haben. Still schweigen würde hier bei uns als eine Unterlassungssünde z« betrachten sein. Wir haben noch ganz besonders Veran lassung dazu in dem Ausspruche, den ein sächsischer Abgeord neter in Frankfurt über den Geist des sächsischen Volkes in Beziehung auf diese Frage gethan hat. Das war eine Pro vokation, auf die nothwendig eine Antwort erfolgen mußte. Was eine weitere Bemerkung anlangt, so ist es mir in der That nicht recht verständlich gewesen, wie man meinem An träge gegenüber von Anarchie sprechen konnte. Ich hätte nicht geglaubt, daß auch hierbei das so vielfach gebrauchte und mißverstandene Gespenst der Anarchie auftauchen könnte. Es ist eine Verwechselung der Begriffe. Man verwechselt die Anarchie mit einer auf wahrhaft volksthümlicher Grund lage beruhenden Staatsverwaltung. Dies und nichts weiter wollen wir bei dem positiven Theil unsers Antrags, und ich kann mir nicht erklären, wie in dieser Beziehung von Anar chie die Rede sein konnte. Dieses Wort scheint mir auch noch in anderer Weise Anwendung erlitten zu haben, und in dieser Beziehung muß ich mir eine weitere Entgegnung gestatten. Es ist zuerst von Anarchie und später vonUnangemessenheiten der preußischen Nationalversammlung die Rede gewesen. Meine Herren! Das ist ein ernster Punkt. Die preußische Nationalversammlung stand auf dem Rechtsboden und sie übte das erste, theuerste und unerläßlichste Recht des Volkes aus, indem sie, da kein anderes Mittel mehr vorhanden war, zum letzten Acte verschütt, zur Steuerverweigerung. Was ist Anarchie? Ich kann mir es nicht anders deuten, als die
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