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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Herrschaft der faktischen Gewalten außer dem Boden, des Rechts. Nun, meine Herren, da Möchte der Vorwurf der Anarchie bei diesen preußischen Vorgängen nach einer ganz andern Seite hin fallen, denn wer verließ denn den Boden des Rechts? Wer trat denn aus dem Gesetze heraus durch die Auflösung einer zur Vereinbarung derpreußischen Verfassung niedergesetzten Versammlung? Wer begab sich aus diesem gesetzlichen in den faktischen Zustand des Herrschens? Die preußische Regierung. (Bravoruf.) Schließlich habe ich noch eine ganz kurze Bemerkung auf die von dem Herrn Staatsminister v. d. Pfordten gegebene Er klärung zu machen. Der Hauptinhalt seines Vortrags in Bezug auf die Frage: ob Vereinbarung oder nicht, läßt sich dahin zurückführen, daß angeführt worden ist, man müsse Alles aus dem Mandate der Nationalversammlung fol gern, dieses Mandat sei nicht weiter gegangen, als auf Ver einbarung, und in Gemäßheit dieses Mandats sei auch in Sachsen die Verordnung zu Vornahme der Wahlen nach Frankfurt erlassen worden. Nun, meine Herren, ich kann kein anderes Mandat für die Nationalversammlung zu Frank furt anerkennen, als das Mandat des gesammten deutschen Volkes und desVolkes allein und ausschließlich, ein Mandat, wie es sich ausgesprochen hat durch die aus dem Volke fak tisch hervorgegangene Versammlung des Vorparlaments, ein Mandat, wie es speciell hingestellt worden ist, durch das in ganz Deutschland anerkannte Dekret des Fünfzigeraus schusses. Der Fünfzigerausschuß hat der Nationalversamm lung den Charakter einer constituirenden, also nicht verein barenden Versammlung vindicirt. Auf diesen Grund hin komme ich zur Annahme, daß die Beschlüsse der Nationalver sammlung bindend seien, ohne Vereinbarung, denn das ist eben der Charakter einer constituirenden Versammlung, in dieser Weise spricht er sich aus. Uebrigens bescheide ich mich sehr wohl, daß in dem Beschlüsse vom 27. Mai, ich will nicht sagen eine Zweideutigkeit, aber doch eine Art vonUnbestimmt- heit liegt. Diese Unbestimmtheit besteht darin, daß man die Bestimmungen der Verfassungen der Einzelstaaten so lange fortbestehen lassen wollte, bis die deutsche Verfassung ins Leben getreten sein wird. Nun ist es allerdings zweifelhaft geblieben, ob man den Schlußpunkt abwarten müsse, um die Verfassungen, soweit sie im Widerspruch mit den einzelnen Beschlüssen des Parlaments sind, abzuändern, oder ob man sofort den Beschlüssen der Nationalversammlung nachgehen solle. Ich behaupte aber, daß diese anfängliche Unbestimmt heit durch die spätere Praxis der Nationalversammlung ge hoben worden ist. Sie ist insbesondere gehoben worden durch den Act der Niedersetzung der provisorischen Central gewalt. Es ist dies ein reiner Act der Souverainetät und man muß annehmen, daß jeder Beschluß von demjenigen, der ihn gefaßt hat, am besten interpretirt wird. Hierauf be ziehen und gründen sich also meine in dieser Hinsicht bei Be gründung meines Antrags gethanen AeußerungeN und meine dabei festgestellte Ueberzeugung. Abg. Börike: Ich weiß nicht, ob ich mir noch eine Be merkung erlauben darf, da es sich noch um einen Unterantrag handeln wird. Präsident Joseph: Nach dem Schluffe der Debatte wird dies nicht statthaft fein. Wenn jetzt auch nur in einzel nen Bemerkungen die Debatte noch fortgesetzt würde, so würde dies dem Beschlüsse, die Debatte zu beenden, Wider streiten. Wenn Sie vielleicht auf die Aufforderung, Ihren Antrag zurückzunehmen, eine Erklärung abzugeben haben, so würde ich Ihnen noch das Wort geben. Abg. B örji k e: Das will ich allerdings nicht. Präsident Joseph: Ich würde nun zur Abstimmung über die beiden Ihnen bekannten Anträge zu schreiten haben. Der erste vom Abg. Heubner und mehrer» Andern gestellte Antrag lautet folgendermaaßen: „InGemäßheit des §. 2—4 und §. 109 der Verfaffungsurkunde, so wie des §. 124—126 der provisorischen Geschäftsordnung stellen wir den Antrag an die zweite Kammer: In Gemeinschaft mit dererstenKam- mer folgendenBeschluß zu fassen: indem die Kammer wieder holt die thatkräftige Ueberzeugung des sächsischen Volkes von der Nothwendigkeit der Einheit u.nd Freiheitdes deutschen Volks ausspricht, versichert sie zugleich der Regierung den entschiedensten Widerwillen des sächsischen Volks gegen die Uebertragung der Regierung des deutschen Bundesstaats auf ein unverantwortliches und erbliches Oberhaupt wie gegen die Uebertragung der deutschen Negierungsgewalt an eine der Kronen eines deutschen Einzelstaats und erklärt, daß sie an die Spitze Deutschlands einen verantwortlichen Prä sidenten gestellt wünscht, und jede andere, nicht wahrhaft de mokratische Lösung der deutschen Oberhauptsfrage als eine unheilvolle betrachtet. Zugleich tragen wir darauf an, daß die Kammer in Gemäßheit des §. 128 s. der provisorischen Geschäftsordnung obigenAntrag als einen höchst dringlichen, ohne vorherige Begutachtung durch eine Deputation sogleich berathe und nach §. 129 auf die nächste Tagesordnung zu bringen beschließe." Ich werde die Kammer fragen, ob sie mit diesem Anträge sich einverstanden erklären wolle, wenn Niemand gegen die Fragstellung selbst etwas cinzuwen- den hat. Abg. Oeh mich en (aus Kiebitz): Ich würde darum bitten, daß die einzelnen Abtheilungen in diesem Anträge getrennt zur Abstimmung gebracht würden, denn es könnten vielleicht einige Mitglieder sein, die für die eine Abtheilung stimmen wollten, für eine andere aber nicht, sie würden sonst in die Nothwendigkeit versetzt werden, gegen den ganzen An trag zu stimmen. Präsident Joseph: Dieser Antrag hätte wohl früher, vor dem Beginne der Abstimmung gestellt werden sollen. Wenn jedoch die Kammer der Meinung ist, daß auf diesen
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