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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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bücher oder wie es überhaupt hier und da bei Errichtung der selben zugegangen ist. Ich will über die Art und Weise, wie diese Errichtung bei den königlichen Justizämtern vorgenom men worden ist, nicht sprechen, ich habe darüber keine Kennt- niß; aber bei sehr vielen Patrimonialgerichten und Herrschafts ämtern verhielt es sich folgendermaaßen. Seiten des Gerichts verwalters oder Beamten ist die Besorgung dieser Angelegen heit einem Registrator oder einem Schreiber oder sonst Einem, der im besonder» Interesse des Beamten oder der Gerichts herren ist, übertragen gewesen. Dieser hat meistens die Han delsbücher, ohne Rücksicht darauf, ob darin beglaubigte oder nicht beglaubigte Abschriften der Käufe sich befanden, herge nommen und die einzelnen Gefälle, die darin eingetragen, auf die Folien des Grund- und Hypothekenbuches übertragen. Hier und da hat auch der Hypothekenbuchführer ein Gefall- Register, welches der Patrimonialgerichtsherr übergeben hat, als alleinigen Maaßstab der Einträge angesehen, und, unbe kümmert darum, ob es richtig war oder nicht, die Einträge be sorgt. Nun ist eine große Anzahl unserer ärmern Mitbürger, namentlich der kleinern Grundbesitzer bei ihrem geringer» Erwerbe nicht im Stande gewesen, sich um diese Angelegenheit ..genau zu bekümmern, und weil sie auch von früher gewußt ha ben, daß die Abschriften eines Kaufes, er mag beglaubigt oder unbeglaubigt sein, hierin einen besonder« Beweis ebenso we nig führen, als die Privatschriften und Register eines Gerichts verwalters oder Gerichtsherrn etwas gegen Grundeigenthümer beweisen können, so haben sie auch in dem Einträgen der vom Gerichtsherrn gemachten Ansprüche auf ihre Grundstücksfolien etwas Unschuldiges, etwas Gleichgültiges gefunden und keines- weges im Allgemeinen so ihre Rechte wahrgenommen, wie es sonst geschehen sein würde. Nachdem sie die Frist meistens haben verstreichen lassen, spricht die Auslegung des §. 231 des Grund- und Hypothekengesetzes gegen sie, gegen ihr Be freiungsrecht. Diese Auslegung, die Seiten des Lbcr- appellationsgerichts gefaßt worden ist, wirkt also sehr nach theilig auf die zeither bestandenen Verhältnisse der Grund besitzungen. Denn ihr Werth und ihr Besitz würde da, wo die Leistungen früher streitig waren, jetzt aber durch den Ein trag geschützt sind, durch Vermehrung der Lasten bedeutend verschlechtert werden. Ich halte aber die bemerkte Auslegung, welche vom Dberappellationsgerichte gegeben worden ist, für rein doctrinell, diese Auslegung kann eine richtige, aber auch die unrichtige sein, und es ist Sache der Gesetzgebung, hierüber zuentscheiden, namentlich bei der authentischen Auslegung von der Stellung der einzelnen Betroffenen auszugehen, und im Interesse derjenigen, welche durch ihre Lage gedrückt zu sein scheinen, zu entscheiden, ob die Auslegung des Oberappella- rionsgerichtes richtig ist oder nicht. Aus diesen Gründen habe ich meinen Antrag für nothwendig erachtet. Präsident Joseph: Der Antrag wird an die Abtheilung gelangen. Es waren noch einige Wahlen einzelner Abgeord neten dieser Kammer zu prüfen. Die Vorstände der früher« Wahlabtheilungen sind zusammengetreten, haben sich dieser Prüfung unterzogen, und Einzelne haben die Berichte über die rückständige Prüfung übernommen. Ich ersuche zunächst den Herrn Vicepräsidenten Haden, den ihm übertragenen Bericht zu erstatten. Berichterstatter Vicepräsident Haden: Es sind mir die Acten über die im vierten, fünften und sechsten Bezirke'ge wählten Abgeordneten Unger und Elsner zur Prüfung vor gelegt worden; in diesen Acten befinden sich mehrfache Re- clamationen gegen die Wahlen, so wie beispielsweise die von einem gewissen Zähne in Schönbach, worauf auch diese Wahl cassirt worden ist. Es ist eine anderweitige ganz legal ange ordnet und durchgeführt worden, und sonach hat sich hier diese Reklamation erledigt. Andererseits findet sich wieder von dem Gersdorfer und Berthelsdorfer Vaterlandsvereine ein Recurs in den Acten, die Wahlen in den Dörfern Eibau und Ebersbach betreffend. Die Wahlen waren, als dieser Recurs einging, bereits sehr weit vorgeschritten, und der Wahlcommissar erstat tete deshalb Bericht an das Minsterium des Innern mit der Anfrage: ob dieWahl cassirt werden solle oder nicht; das Mi nisterium gab die Verordnung hinaus, daß in Bezug dieses Recurses ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden solle. Es ist damit der Stadtrath zu Zittau als betreffende Orts obrigkeit beauftragt worden. Die Wahlausschüsse sind dar über vernommen, ja es sind selbst angeführte Zeugen abge- hört worden, und es hat hat sich, diese Beschuldigung der bei den Vaterlandsvereine nicht ergeben, sondern es sind viel-' mehr diese Wahlen völlig richtig befunden worden. Das mögen wohl auch die Antragsteller selbst gefühlt haben, denn inmittelst war ihr Recurs wieder zurückgenommen worden. Auch in die sen Acten spielt wieder das Stück mit den von dem Stadtrathe zu Zittau ausgcgebenen Wahlzetteln, und der betreffendeWahl commissar hat sich sofort an Ort und Stelle verfügt, hat genau untersucht, ob durch die Ausgabe dieser Wahlzettel ein Nach theil für die Wahlen erwachsen sei, und es geht abermals aus diesen Protocollen hervor, daß eine Benachtheiligung nicht constatirt hat werden können. Uebrigens muß ich bemerken, daß hier der betreffende Wahlcommissar, der Landgerichts director Priber, in seinen Acten die größte Ordnung innege halten hat. Es geht weiter daraus hervor, daß die zur Wahl eines Abgeordneten erforderlichen gesetzlichen Eigen schaften nachgewiescn und die Fristen beobachtet worden sind, und sonach rath Ihnen die Deputation an, die Kammer wolle die beiden Abgeordneten Unger und Elsner nunmehr als voll ständig legitimirt betrachten. Präsident Joseph: Verlangt Jemand das Wort? Wenn nicht, so frage ich die Kammer: ob sie die genannten beiden Abgeordneten nun definitiv zulassen will? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Ich ersuche nunmehr den Abg. Kai ser, Bericht über zwei andere Wahlen zu erstatten, und da ich bei denselben selbst betheiligt bin, ersuche ich den Herrn Viceprasidenten Tzfchucke, meinen Platz einzunehmen.
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