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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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so Bittet um Verwendung für Entlassung ihres Ehemannes aus der Haft und um dessen Gestellung vor Geschworne. Präsident Joseph: In letzterer Beziehung hat bereits der Abg. Böricke einen Antrag gestellt. Dieser Antrag ist einer Deputation zugewiesen worden, und ich bin der Ansicht, daß auch diese Petition derselben Deputation zugewiesen werde. — Mitzutheilen habe ich der Kammer, daß die Abgg. Wöhler und Ahnert wegen dringender Geschäfte für heute um Entschuldigung gebeten haben. —- Wir gehen nun zum Ge genstand der Tagesordnung über, und ich ersuche den Abg. Böricke, die Rednerbühne zu besteigen. Ich habe aber, be- wor der Referent seinen Vortrag an die Kammer erstattet, dieselbe zu fragen: ob sie will, daß bereits heute auf die Dis kussion über den Bericht eingegangen werde, da Ihnen der selbe erst vor zwei Tagen zugefertigt worden ist. Die Staats regierung hat bereits ihre Einwilligung zur Abkürzung der H. 67 der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Frist gegeben. Will die Kammer sofort auf die Berathung des Berichts ein gehen? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Böricke: Für jede Gesellschaft, für jede Corporation imStaate, steht derBeruf fest,sichselbst- ständig eine Organisation zu Behandlung ihrer Geschäfte zu geben. Auch die Kammern müssen sich selbstständig ihre Organisation schaffen, sonst würden sie in ihren Wirkungen machtlos sein, ja so ohnmächtig sein, wie es leider in vielen Beziehungen bei der frühern Ständevertretung der Fall war. Die Regierung hat zu diesem Behuf den Kammern eineGeschäftsordnung vorgelegt und diese beschlossen, die vor gelegte Geschäftsordnung prüfen zu lassen. Ich habe der Kammer das Resultat der hier angestellten Prüfung mitzuthei len. Zunächst war eine Erörterung darum nothwendig, weil Hie Stqatsregierung den Kammern gewisse Fragen vorgelegt chatte, welche in dem königlichen Decrete enthalten sind. Ich werde der Kammer das königliche Decret vorlesen. (Die Vorlesung erfolgt; s. L.-A. I. Abth. S. 1 ff.) Dem ersten Wunsche der Regierung haben wir bereits genügt, indem wir die Geschäftsordnung, so wie sie uns vorgelegt ist, unsern Berathungen zu Grunde gelegt und die Zeit bestimmt haben, innerhalb welcher wir uns an die Geschäftsordnung binden. Die übrigen Punkte, welche das Decret erwähnt, werden in dem Berichte erledigt werden. Ich würde jetzt die Motiven zum Gesetzentwürfe vorzulesen haben, wofern nicht Her Herr Regierungscommiffar darauf Verzicht leisten will. Königl. Commissar Todt: Die Regierung besteht nicht darauf, daß die Vorlesung erfolge. Präsident Joseph: Will die Kammer von der Vorle sung der Motiven absehen? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Böricke: Ich würde nun unmit telbar zum Vortrag des Berichts schreiten, wie er von der außerordentlichen Deputation berathen und hier der Kammer mitgetheilt worden ist. (Der Berichterstatter.verliest den allgemeinen Theil des Be richts, s. L.-A. 1l. Abth. S. 3 bis 4, Z. 12 v. oben.) Königl. Commissar Todt: Wenn ich mir jetzt, noch ehe die Berathung über die Geschäftsordnung begonnen hat, das Wort erbitte, so geschieht es, um einige allgemeine Bemerkun gen zum allgemeinen Theile des Berichtes zu machen. Es giebt mir dazu insonderheit die Ansicht der Deputation Anlaß, nach welcher, vermöge der den Kummern zustehenden Autonomie, jede Kammer allein und ohne Betheiligung der Regierung sich eine Geschäftsordnung soll entwerfen können; es geben mir dazu die Anträge, welche die Deputation unter 1 und 2 hierauf gegründet hat, Veranlassung. Die Deputa tion schlägt nämlich in diesen ersten beiden Punkten vor, daß die Kammer von selbstständiger Ausarbeitung eines neuen Entwurfs einer Geschäftsordnung absehen und auf die von der Regierung durch Decret vorgelegte Geschäftsordnung ein gehen soll. Es ist also in diesen Punkten ausgesprochen, daß die Kammer nur deswegen von selbstständiger Ausarbeitung einer Geschäftsordnung absehen soll, weil man, um mich so auszudrücken, für jetzt keine Lust dazu habe, oder sich nicht die Zeit nehmen wolle, während dieRegierung der entgegengesetz ten Ansicht, wahrend die Regierung der Meinung ist, daß eine Prüfung der Vorlage erfolgen müsse, weil nach der Ver fassungsurkunde und nach unserm seitherigen Geschäftsbräuche auf ein Decret auch eine Antwort, wenn sie verlangt worden ist, zu geben sei. Die Deputation geht, wie es auch in der jenseitigen Kammer geschehen ist undich schon angedeutet habe, von der Ansicht aus, daß eine Geschäftsordnung ohne Zu ziehung der Regierung von der Kammer geschaffen werden könne. Es ist aber aufmerksam zu machen, daß mindestens nicht in der Allgemeinheit, wie es die Deputation und vorhin nochmals der Herr Berichterstatter ausgesprochen haben, die sen Grundsätzen beigepflichtet werden kann. In allen Fäl len, wo es sich um das innere Leben der Kammer handelt, wird von der Regierung anerkannt, daß die Erstere sich ihre Geschäftsordnung und die deshalb zu treffenden Bestimmun gen nach Belieben schaffen kann; Bestimmungen aber über Verhandlungen, an denen auch die Regierung Theil zu neh men hat, können nur durch Vereinbarung mit der Regierung getroffen werden. Es ist auch stets so verfahren worden, daß zwischen der Negierung und den Kammern eine Vereinbarung stattgefunden hat und nur auf diese Weife eine Geschäftsord nung aufgestellt worden ist. Ein ähnliches Verfahren findet in allen übrigen deutschen konstitutionellen Staaten statt. Es kann nicht meine Absicht sein und sie ist es auch in der Lhat nicht, schon jetzt hierüber oder überhaupt einen Princi- pienftreit hervorzurufen. Allein es ist meine Pflicht gewesen, auf diesen Standpunkt hinzuweisen und dabei zugleich imNa- men des Ministeriums gegen die Ansicht der Deputation Ver wahrung einzulegen, die ich auch zu Protokoll zu nehmen bitte.
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