Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dem Zustandekommen des gegenwärtig vorgelegten proviso rischen Wahlgesetzes in den nächsten W ahlenMittel und Gelegenheit haben, Organe zu finden, welche seine dies- fallsigen Wünsche und Ansichten geltend machen.. Was dann die aus dem freien ungebundenen Willen des Volkes hervorgegangene Repräsentation über die Frage des Ein- und Zweikammersystems entscheidet, wird vielmehr als der wahre Aus druck des Volkswillens gelten und für die Re gierung maaßgebend sein können, «als der malen der Fall ist." Herr Staatsminister v. d. Pfordten sprach: „es soll an die Stelle der aristocratischen Verfassung eine democratische gesetzt werden; dies ist die einfache Thatsache." Herr Staatsminister v. Braun erklärte in Bezug hier auf: „In der aus den Motiven angezogenen Stelle ist weiter nichts gesagt, als daß eben das Gesetz ein provisorisches sein solle, als daß eben die neu eintretenden Kammern zu be schließen haben sollen, ob sie das jetzt vorgcschlagene System als definitiv als maaßgebend anerkennen, oder ob sie Umge staltung in demselben treffen wollen." Und in der zweiten Kammer sprach er: „Den nächsten Kammern würden Sie uicht vorenthalten können, daß Sie diesen Gegenstand wieder in Erwägung zögen und Anträge und Wünsche an die Re gierung brächten, und daß die Regierung, wenn sie eine wirk lich parlamentarische ist, wie ich voraussetze, dann mehr oder minder moralisch gezwungen wäre, diesen Wünschen und Anträgen schuldige Rechnung zu tragen." Und Herr Staats minister Oberländer äußerte sich so: Die Regierung hat er klärt, daß sie sich bei der definitiven Entscheidung der Frage auf die Seite der überwiegenden Mehrheit des sächsischen Volkes seiner Zeit stellen werde. Soll sich die Regierung auf etwas Anderes stützen, als auf den verfas sungsmäßig ausgesprochenen Willen der Mehr heit des Volkes?" Und in der zweiten Kammer bemerkte er : „Sodann bahnt aber die Regierung den Weg an, daß nicht nur im Allgemeinen, sondern auch in Bezug auf die Wahl- und Verfassungsreformen in nächster Zeit das zur Geltung komme, was die Mehrheit des Volkes für wahr und richtig erkennt, das zur Geltung komme, was die lebendige Wissen schaft und die Moral, was Vaterlandsliebe und klarer poli tischer Verstand fordern. In dieser Beziehung kann die Re gierung vollkommen auf das sächsische Volk vertrauen. Es ist ein intelligentes und edles Volk, welches durch die neuen Wahlen beweisen wird, daß es auf dem Standpunkte politischer Reife steht." Und indem diese Erklärungen abgege ben wurden, hatte man nicht konservative Kammern in Aus sicht, nein, es war geradezu ausgesprochen, daß wahrschein licher-, wenigstens leicht möglicherweise, radicale Kammern zu erwarten seien. Es hat der Referent der Deputation der ersten Kammer,Kling er, darübergesagt:„Nehmen wir aber, es wür den von dell Majoritäten durchgängig Radicaleoder Ultrara- I.K. (Erstes Abonnement.) dkcalegewählt, was dann? Dannwürde die ersteKammer auch radical sein; ja wir müssen dann annrhmen, daß dann die ganze Nation radikal sein würde. Dann würde ein' anderer Geist in das Volk gekommen sein, eine andere öffentliche Meinung, die, wie jede öffentliche Meinung, wir nicht un beachtet lassen dürfen. Diese würde wenig danach fragen, ob ein solcher Paragraph, den Sie abwerfen wollen, schon vor handen sei oder nicht, sie würde sich solchen in wenig Wochen selbst zu schaffen wissen; denn die öffentliche Meinung, sie ist, wie Sie wohl begriffen haben werden, unwiderstehlich." Und in ganz gleichem Sinzie sprach sich derReferent in der zweiten Kammer, Schenk, aus; er sagte: „Das Gesetz giebt Gelegen heit zu einer vollkommen freien Wahl, und wie diese Wahl ausfallen wird, so wird siejedenfalls des Volkes Willen beurkunden. Erlangt bei den Wahlen die konservative Par tei die Oberhand, so erklärt das Volk seine mehr konservative Richtung; siegt aber bei den Wahlen die radicale Partei, so ist das ein Beweis dafür, daß im Volke die radicale Partei vorherrschend sei." Und nun, meine Herren, nun sind diese radikalen Kammern vorhanden, und wenn diese radikalen Kammern, die noch vor ihrer Geburt so freudig von der einen Seite und so achtungsvoll von der andern Seite begrüßt wurden, wenn diese Kammern sich nun regen und nur irgend etwas ausführen wollen, was aus dem Boden gewachsen ist, aufdem sie stehen, was zur Durchführung ihrer Grundsätze nöthig ist, da lästert und verketzert man diese radikalen Kam mern von mancher Seite her und stellt ihnen einPrognosticon, was ich hier nicht wiederholen mag, denn ich halte, es unter meiner Würde. (Eine Stimme: Sehr gut!) Meine Herren, von diesem Gesichtspunkte ausgehend, wird Sie es allerdings Wunder nehmen, daß die Deputation nicht sofort mit einem derartigen entschiedenen Anträge hervor getreten ist; aber was sich in der Deputation zugetragen hat, hat sich auch heute wiederholt, Sie haben auf die freisinnige Bemerkung des Abg. Todt nicht ein annäherndes Wort von Seiten des Herrn Staatsministers Oberländer gehört, wir haben nicht die geringste Hoffnung erhalten, daß ein Antrag, gerichtet auf eine Abänderung der betreffenden Gesetzesstelle, in dem Sinne einer allgemeinen und unbeschränkten Stimm berechtigung eine baldige und befriedigende Lösung bekommen würde. Woher kommt dies? Warum stützt sich die Regie rung nicht auf den verfassungsmäßig ausgesprochenen Willen der Mehrheit des sächsischenVolkes? Warum soll das, was die nunmehr vorhandene, aus dem freien und ungebun denen Willen des sächsischen Volkes hervorgegangene Re- präsention entscheidet, nicht mehr als der wahre Ausdruck des Volkswillens gelten, für die Regierung nicht mehr maaß gebend sein können? Ich will mit dem, was ich hier gefügt habe, mit dem Gegensätze zwischen damals und jetzt, durchaus nicht gegen die Herren auf der Ministerbank die Bemerkung gemacht haben, daß man dort Reaktion verspüre, aber sie ist 29
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder