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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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höre, und es hat sich die Bemerkung bestätigt. Mögen unsere Mitbürger aus diesem Falle ein Beispiel nehmen, damit sie nicht Angelegenheiten an die Kammern abgeben, welche nicht vor sie gehören. Es wird dadurch nicht nur an Kostenaufwand, sondern auch an Zeit erspart. Es ist einleuchtend, wie viel Zeit durch diese Verwendung unnütz verschwendet worden ist. Hätte sich der Bittsteller zur rechten Zeit, wie es das Gesetz, die Geschwornen betreffend, vorschreibt, an das Justizmini sterium gewendet, so würde auch die Entscheidung zur rechten Zeit erfolgt sein. Das Ministerium hat nicht die Verpflich tung gehabt, ohneeinbesonderesGesnch über diese Angelegen heit zu entscheiden. Es lag im Interesse des Beschuldigten, sich an das Ministerium zu wenden. Dadurch, daß dies nicht geschehen und diese Angelegenheit in die Kammer gebracht worden ist, ist ein Zeitverlust für den Jnculpaten entstanden. Es ist im Interesse derBittsteller und Beschwerdenführer, daß dieser Bestimmung genau nachgegangen werde. -PräsidentJoseph: Ich mache aufmerksam, daß nur der Antrag der Deputation vorliegt: „die Bittschrift der Gräf in Verein mit der zweiten Kammer an die Regierung zur Kenntnißnahme abzugeben." JmUebrigenhältdieDeputation die Sache für erledigt. Vicepräsident Lzschucke: Zu meiner Rechtfertigung be merke ich, daß man wohl auch über einen Antrag sprechen kann, der die Sache für erledigt ansieht. Präsident Joseph: Ich habe auch einen Tadel nicht aus gesprochen, sondern nur erwähnt, daß rücksichtlich derUnter- suchung selbst ein Antrag nicht vorliegt, um die Discussion auf ihren Gegenstand, nämlich die Petition der Gräf, zu sixiren. Abg. Böricke: Ich habe mich fern von dem Vorwurfe gehalten, daß das-Justizministerium bei der Untersuchung über die Waldenburger Angelegenheit irgend einem Einflüsse gefolgt sei, habe nur das System des geheimen Unter suchungsverfahrens angeklagt; kann aber nicht bergen, daß sich mir die Ueberzeugung aufdrängt, er habe das Justiz ministerium bei den bedeutenden Bestrebungen derReactions- partei, die sich auf die strengste Untersuchung gegen Gräf sixirt hüt, auf die Aeußerungen dieser Partei viel gehört. Ich gebe zu, daß das Justizministerium der Gerechtigkeit gemäß alle Parteien zu hören habe. Aber es war auch Sache der Gerech tigkeit, durch und bei Einsichtnahme der Acten sich von der MeinUUg freizuhalten, als ob es den Stimmen und An regungen der Reactionspartei Gehör gebe. Es waren dann auch die entgegengesetzten Stimmen mit gleichem Eifer zu hören, nicht auf Gerüchte zu fußen. — Es ist noch von einem Abgeordneten bemerkt worden, daß es nur Sache des Jncul paten gewesen sei, diese Angelegenheit früher vor die Ge schwornen zu bringen, wenn er sich z« rechter Zeit an das Justizministerium gewendet hätte. Allein ich erinnete, daß Krs Ministerium, nach dem Beschlüsse der vorigen Stände versammlung ganz allgemein die Ermächtigung hatte, sol chen politischen Untersuchungsprocessen ohne weiteres die Wendung zu geben, daß sie an den Staatsanwalt ver wiesen werden, so daß es diesfalls eines besonder» Antrags des Angeschuldigten, der ohnedies nicht die neuesten Num mern des Gesetzblattes liest, nicht bedurfte. Auch hat das Justizministerium in andern Fällen, wie z. B. bei den Vor fällen in Treuen Und in Chemnitz, nicht auf Anträge der An geschuldigten gewartet, sondern die Ueberweisung an den Staatsanwalt als sich von selbst verstehend verfügt. Ob aber durch diese Berathung in der Kammer ein Zeitverlust oder eine Verschwendung von Kosten entstanden sei, will ich der Beurtheilung der öffentlichen Meinung anheimgeben, spreche aber die Ueberzeugung aus, daß, wenn diese Angelegenheit hier nicht zur Sprache gebracht worden wäre, es sich gar sehr fragen würde, ^ob das traurige Schicksal des Angeklagten die Wendung bekommen hätte, die nun endlich doch einge treten ist. Präsident Joseph: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so nehme ich die Discussion für geschlossen an. Berichterstatter Abg. Heubner: In Bezug auf die Bemerkungen, welche von Seiten des Abg. Böricke, und auf die Gegenbemerkungen, welche von dem Herrn Staatsminister Oberländer gemacht worden sind, bin ich, da die Deputation sich mit dem betreffenden Gegenstände nicht zu beschäftigen hatte und ihn auch nicht berathen hat, weder als Bericht erstatter, noch für meine Person in der Lage, eine Erklärung abzugeben. Ich brauche es um so weniger, als diese Ange legenheit in den Gang des öffentlichen und mündlichen Ver fahrens hinübergeleitet worden ist. Was in.dieser Sache im gegenwärtigen Augenblicke noch dunkel sein mag, wird sich bei diesem Verfahren in das volle und klare Licht stellen. Präsident J.oscph: Wie ich bereits vorhin sagte, hat die Deputation rücksichtlich des Böricke'schen Antrags, die Verweisung Gräf's vor das Geschwornengericht betreffend, keinen Antrag gestellt, sondern die Sache für erledigt halten zu müssen geglaubt. Sie legte der Kammer den Antrag vor, daß die Bittschrift der Graf: „daß das Justizministerium in dem von mir,(demInterpellanten) bezeichneten Falle von der unter 14 L. der königl. Entschließung (Landtags- abschied.v.J. 1848) und §.67 des Gesetzes vom 15.November ausgedrückten Ermächtigung Gebrauch machen und die gegen Alexander Gräf aus Crimmitzschau geführten Unter- suchungsacten d e m Staatsanwalte, welcher für denWoh n- ort des Angeschuldigten competentist, vorlegen,lassen möge," abgegeben werden möge, und ich frage die Kammer: ob sie demselben ihre Genehmigung ertheilt?— Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Ich ersuche den Abg. Böricke, uns einen Bericht des Ausschusses für die Grundrechte vorzu tragen. Berichterstatter Abg. Böricke: An dem Lage der feier lichen Eröffnung dieses Landtags, am 17. Januar, traten:
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