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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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- ' Abg. Todt: Es handelt sich jetzt wohl hauptsächlich darum, daß ein Verfahren festgestellt werde, wie es in Be ziehungen der vorliegenden Art im Allgemeinen angewendet werden soll. Denn was den concreten Fall anlangt, so kann ich bemerklich machen, daß darüber Seiten der Regierung be reits Beschluß gefaßt und das, was hier in Frage ist, bereits als Unterlage eines Gesetzentwurfs angesehen worden ist, der, soviel mir bekannt ist, auch in der Bearbeitung begriffen ist. Was also auch inBezug auf den vorliegenden Fall beschlossen werden mag, es scheint mir das nicht sehr wesentlich, viel mehr wird der Beschluß, den die Kammer jetzt fassen wird, hauptsächlich dazu dienen, dadurch ein allgemeines Verfahren festzustellen, da der Fall, der uns jetzt beschäftigt,, wohl noch oft vorkommen wird. Berichterstatter Abg. Haußwald: Dem Ausschuß kann es am Ende ganz gleich sein, ob diese Petition und mehrere von denjenigen, überwelche ich noch Bericht zu erstatten habe, an den hier in dieser Kammer niedergesetzten Ausschuß ab gegeben werden oder an die jenseitige Kammer gelangen. Es schien aber der Lage der Sache nach zweckmäßig zu sein, daß sie an die zweite Kammer gelangen, weil man voraussetzen kann, daß das darauf bezügliche Gesetz dort zunächst berathen wird. Präsident Joseph: Die Deputation hat vorgeschlagen, die erwähnte Petition an die zweite Kammer behufs der Mit theilung an deren Deputation für die deutschen Grundrechte abzugeben. Die verschiedenen Meinungen anderer Redner sind nicht zu besonder» Anträgen gediehen. Vicepräsident Lzschucke: Ich stelle ausdrücklich den Antrag darauf, daß diese Petition an dieDeputation der ersten Kammer abgegeben werden möge. Diese wird, wenn sie es für gut hält, später ohnehin alle bei ihr eingegangenen Peti tionen an die zweite Kammer abgeben. Präsident Joseph: Ich werde zunächst die Frage auf den Antrag der Deputation richten, und wenn derselbe ab gelehnt werden sollte, auf den Antrag des Vicepräsidenten Lzschucke: Ist die Kammer gemeint, daß diese Pe tition an die zweite Kammer behufs der Mit theilung an deren Deputation für die deutschen Grundrechte abgegeben werde? — Wird mit 27 Stimmen verworfen. Präsident Joseph: Ist die Kammer damit einverstan den, daß diese Bittschrift dem Ausschüsse für die Grundrechte in der hiesigen Kammer übergeben werde? — Einstim mig Ja. - Berichterstatter Abg. Haußwald: Einen ähnlichen Beschluß beantragt der Ausschuß hinsichtlich der folgenden Petition. Sie geht aus von der Gemeinde Griesbach bei Zschopau von Karl Heinrich Weber und Genossen. Die Pe tenten bitten um die Minderung verschiedener Abgaben^ welche sie an die Herrschaft zu Scharfenstein zu entrichten haben und deren Ueberweisung auf die Landrentenbank ihnerr verweigert worden ist. Diese speciell aufgesührten Lasten sind folgende: „Holzschlagegeld, Spinngeld, Gesindegeld, Frohnen, Erbzins, Hasenjagdgeld, Flachsgeld u.s.w." Diese Abgaben sind in der neuern Zeit zusammengezogen und ihnen unter dem Namen: „herrschaftliche Zinsen" abverlangt wor den. Sie bitten nun die Volksvertretung um Verwendung, daß diese Lasten erleichtert und wo möglich einige Berücksich tigung ihnen zu Theil werde. Der Ausschuß war der An sicht, daß allerdings einige dieser Abgaben durch Einführung der Grundrechte beseitigt werden könnten, und beantragt deshalb ebenfalls, auch diese Petition an den Ausschuß für die Einführung der Grundrechte zu erweisen. Es versteht sich nun von selbst, daß nach dem bereits gefaßten Beschlüsse diese Petition nun auch an den in dieser Kammer nieder gesetzten Ausschuß abgegeben werden muß. Präsident Joseph: Ist die Kammer mit dem Anträge auf Abgabe dieser Bittschrift an denAusschuß für die Grund rechte in unserer Kammer einverstanden? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Haußwald: Ferner ist an den Ausschuß ein Gesuch der Hausbesitzer zu Kleinnaundorf Gotthelf Mißbach und .Genossen um baldigste Aufhebung der Rittergutsgrundrechte und Gefälle abgegeben worden. Diese, in einem ganz eigenthümlichen Style abgefaßte Pe tition beginnt mit den Worten: „Obwohl die Aufhebung der deutschen Grundrechte und der ihnen entsprechenden GrundlastenvonderVölkervertreterVersammlung zu Frankfurt a. M. schon längst beschlossen und das hierüber ab gefaßte Gesetz u. s. w." und kommt nur nach langen Um schweifen auf den Petitionsgegenstand zurück. Die Petenten führen an, daß sie Besitzer von Häuslernahrungen seien, welche früher als Wüsteneien zum Grundeigenthume des Ritterguts Kleinnaundorf bei Radeburg gehört haben, jetzt aber um einen entsprechenden Kaufpreis, den sie jedoch nicht näher angeben, von dem Besitzer des Ritterguts an sie und bezüglich ihreVorbesitzer verkauft und ihnen überlassen worden seien. Außerdem seien ihnen noch Erbzinsen, Frohntage und von lOOKHalern 4 Thaler Lehngeld auferlegt worden. Sie behaupten nun, daß das Alles zusammen ein bei weitem zu hoher Kaufpreis sei, und stellen deshalb die Bitte: „Die Standekammern des gegenwärtigen sächsischen Landtags wollen uns so bald wie möglich im Wege der Gesetzgebung nicht allein von den beiverzeichneten beschwerlichen Grund lasten, sondern auch von dem nicht minder drückenden Lehn- gelde zu 4 Thaler vom Hundert, welches auf jede Veräuße rung auf denLodesfall oder unter Lebenden an dasRittergut Kleinnaundorf abentrichtet werden muß, befreien." Der Aus schuß war der Meinung, daß den Petenten eine wesentliche
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