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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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liegt, den Gesichtspunkt nämlich, daß wir in Gefahr sind, die Ausfuhr von Getreide zu verlieren, aus demselben Gründe zu verlieren, aus welchem wir die Ausfuhr in anderer Hinsicht bereits verloren haben. Die Ausfuhr beträgt, soviel ich er fahren habe, durchschnittlich gegen 9 Millionen Thaler jähr lich. Die Ausfuhr würde aufhören müssens wenigstens wür den wir nnt andern Staaten nicht concurriren können, also wollen wir uns hüten, daß wir nicht selbst die Schuld tragen, wenn wir die Ausfuhr brauchen und späterhittsverlieren soll ten. Es ist dagegen angeführt worden, daß wir in kurzem die Ausfuhr nicht mehr brauchen, weil sich die Bevölkerung mehrt, aber bisher hat der Erfahrung nach die zunehmende bessere Cultur auch den Bedarf des Zuwachses an Bevöl kerung gedeckt. Abg. Hitzschold: Alles, was die Abgg. Heubner, Bö- ricke und Zschweigert für den Antrag vorgebracht haben, na mentlich die beiden erstern, Hat mich veranlaßt, meine Ab stimmung wider den Antrag des Abg. Jahn einzurichten. Ich erblicke darin, daß wir jetzt bereits von dem Siscus eine billigere Art und Weise der Ablösung verlangen, einmal eine halbe Maaßregel, von denen ich überhaupt kein Freund bin, und dann eine Sache, die gegen das Princip der Gleichheit verstößt. Es ist bemerkt worden, der Staat könne wohl ver schenken, wenn dieWolksvertretung damit einverstanden sei. Allein ich erlaube mir, zu bemerken, daß der Staat, wenn er als Berechtigter, als Begüterter, als Bemittelter erscheint, daraufsehen muß, daß Andere, die Privaten, die ebenfalls zu verschenken haben, mit ihm zugleich verschenken, zumal wenn es sich um eine Maaßregel handelt, in deren Folge alle Staatsbürger zum Tragen einer erhöhten Last herbeigezogen werden müßten. Es sind drei Faktoren, denen wir uns bei dieser Frage gegenüber befinden, erstens die Steuerpflichtigen, zweitens diejenigen, welche beim Fiscus, und drittens solche, welche bei Privaten Lehngeld abzulösen haben. Ich glaube nicht, daß uns die Staatsbürger im Allgemeinen viel Beifall zollen werden, wenn wir eine nur theilweise Ablösung bevor- worten; ich glaube aber auch nicht, daß sich diejenigen un serer ländlichen Mitbürger darüber sehr freuen würden, welche dann noch nach den alten, Hartern Sätzen die Ablösung zu bewirken hätten. Deshalb werde ich g e g en den Antrag des Abg. Jahn stimmen. Abg. Heubner: Ich glaube nicht, daß in dem/was ich vorhin gesagt habe, wie der Herr Staatsminister Ober länder vermeinte, gefunden werden könne, daß ich habe be haupten wollen, in Sachsen seien die Interessen des Acker baues vernachlässigt. Das lag in dem, was ich sagte, gewiß nicht. Dessenungeachtet glaube ich die Behauptung aus sprechen zu dürfen, daß die Interessen des Ackerbaues we nigstens bishernoch nicht in dem gleichen,Maaße durch Staats mittel unterstützt worden sind, wie es namentlich bei den in dustriellen Interessen der Fall gewesen ist. Was nun den Jahn'schen Antrag anlangt, so ist dagegen der Einwand er hoben worden, namentlich auch von dem letzten Sprecher, I. K. daß dadurch die Gleichheit verletzt werde und daß er nur eine halbe Maaßregel enthalte. Diesen Einwand muß ich ent schieden bestreiten. Ich sehe darin nicht eine halbe, sondern eine vorbereitende Maaßregel. Ich bin der Ansicht, daß, wenn wir jetzt lm Namen des Volkes für den Staat dieses Recht theilweise aufgeben, wir uns dadurch vorläufig schon verpflichten, dasjenige, was wir für das Volk aufgegeben habxn, auch denen gegenüber aufzuheben, welche dieses Recht als Privatleute in Anspruch nehmen. Von Seiten des Herrn Staatsministers v. Braun ist erwähnt worden, man müßte dabei die Gerechtigkeit nicht aus den Augen setzen. Ich gebe das zu; allein nur bis zu einer gewissen Grenze. Es hat der Herr Staatsminister selbst anerkannt, daß die Lehngelder erhebung von Grund aus schon dem System nach falsch und verwerflich sei.. Nun, wenn einmal die Idee von der sittlichen Nothwendigkeit des Wegfalls solcher von Grund aus schlechten und verwerflichen Institutionen zu derjenigen Herrschaft im Reiche der Geister gelangt ist, daß sie eben aufhört, eine bloße Idee zu sein, wenn sie diejenige Herrschaft erlangt hat, daß sie sich practisch iw Staatsleben geltend machen kann, dann ist die Zeit gekommen, wo auch althergebrachte Gerechtsame dieser nunmehr practisch gewordenen Idee zum Opfer fallen müssen. Von demselben Gesichtspunkte und unbeschadet jener Theorie der Gerechtigkeit sind auch bereits viele gesetz gebende Versammlungen, ist auch die Nationalversammlung in Frankfurt ausgegangen. Haben ja auch nach Beschluß der Nationalversammlung die Grundrechte im §. 35 die aus drückliche Bestimmung: „Die Patrimonialgerichtsbarkeit und die grundherrliche Polizei sammt den aus diesen Rechten fl ic- ßenden Befugnissen, Exemtionen und Abgaben sind ohne Entschädigung aufgehoben." Das sind alles auch wohl her gebrachte Gerechtsame gewesen, und man würde der Gerech tigkeit zu nahe getreten sein, wenn man diese Gerechtsame ohne Entschädigung hätte aufheben wollen; allein die öffenr- liche Meinung hatte in dieser Frage ihr entscheidendes Urthcil gesprochen, hie Idee vo.n der.Nothwendigkeit des Wegfalls dieser Gerechtsame hatte sich im Rechtsbewußtsein des Volkes festgestellt-und sie mußte zurAusführung kommen, unter Auf hebung jener durch das hier practisch gewordene Vernunft recht gemißbilligten Gerechtsame. Hiervon ausgehend wie derhole ich, daß wir dem Jahn'schen Antrag unsere volle Zustimmung zu geben haben, und bemerke nochmals, daß er eine vorbereitende Maaßregel sein wird, und daß wir das, was wir jetzt in Bezug auf die fiskalischen Gerechtsame, wo wir in Betreff unserer Eigenschaft als Volksvertreter nicht einmal irgend welchen Rechten zu nahe treten, beschlossen haben, nachher auch, wenn die Gesetzvorschläge wegen der Lehngelderlast überhaupt vorliegen, in Bezug aufdiegleichen Gerechtsame Privater beschließen werden. 'Es ist gut, daß in dieser Sache einmal ein guter Anfang gemacht werde. Staatsminister Georgi: Nichts wäre für die Regierung leichter, als in derartigen Angelegenheiten sich volksthümlich -42*
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