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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Präsident Joseph: Bewendet hierbei. 5. (Nr.239.) Vertrauensadresse des politischen Vereins zu Frauenstein an die Ständeversammlung. Präsident Joseph: Bewendet hierbei, ist aber annoch an die zweite Kammer abzugeben. '> 6. (Nr. 240.) Vertrauensadresse des Vaterlandsvereins zu Limbach bei Chemnitz, zugleich den Anschluß an die Adresse des Leipziger Vaterlandsvereins im Odeon wegen des An schlusses der thüringischen Staaten an Sachsen enthaltend. Präsident Joseph: An die Bittschriftendeputation. 7. (Nr. 241.) Petition Karl Peniral's und 27 Genossen zu Falkenstein, die Aufhebung der Feudallasten betreffend. Präsident Joseph: An dieselbe Deputation. 8. (Nr. 242.) Abg. Heinze erklärt im Auftrage des Va- terlandsvereins zu Hagenest dessen Anschluß an die Adressen des Leipziger Vaterlandsvereins im Odeon bezüglich des An schlusses der thärr'ngr'schen kleinern Staaten an Sachsen, der neulichen Ministercrisis und der Grundrechte. Präsident Joseph: In Bezug auf den ersten Theil an den Brttschristenausschuß abzugeben, in Bezug auf den zwei ten Theil bewendet es bei dieser Erklärung. 9. (Nr. 243.) Protoeollauszug der zweiten Kammer vom 1. März 1849, den Beschluß über die in Antrag gekom menen Erörterungen über das Verfahren des Wahlcommissars Lorentz enthaltend. Präsident Joseph: Der Justizamtmann Lorentz ist ge storben, ich glaube daher, daß wir diese Angelegenheit als er ledigt betrachten können. 10. (Nr. 244.) Protoeollauszug derselben von demsel ben Tage, die Genehmigung der über die Geschäftsordnung entworfenen Landtagsschrift betreffend. Präsident Joseph: Diese Landtagsschrift wird später vorgetragen werden. Die Abgg. Günther und Oehmichen haben sich Ersterer wegen dringender Abhaltung und Letzterer wegen Krankheit für heute entschuldigen lassen. Zunächst hat der Abg. Heinze um das Wort gebeten, um eine Inter pellation vorzubringen. Ich gebe ihm das Wort. Abg. Heinze: In öffentlichen Blättern ist die Mit theilung enthalten, daß das Reichsministerium des Innern vor ungefähr vier Wochen an die Bevollmächtigten der deut schen Staaten bei der Centralgewalt in Frankfurt die Auf forderung erlassen hat, sie möchten bei den betreffenden Re gierungen die Anfrage stellen, ob diese, die Regierungen, in Bezug auf die Reichsverfassung einige Bedenken zu erheben hatten. Von einem großen Kheil der deutschen Staaten sind die betreffenden Erklärungen eingegangen, namentlich auch vom Königreich Sachsen. Nun sagen die öffentlichen Blat ter, daß in der Erklärung der sächsischen Staatsregierung unter Anderm, ich kann nicht gewiß sagen, ob die Ansicht oder der Antrag, ausgesprochen wie folgt: nämlich die säch sische Regierung wünscht, daß an die Stelle deS Suspensiv- veto's das absolute Veto ausgenommen werde. Ich -frage hiermit bei der Staatsregierung an, ob sie eine derartige Er klärung gegeben hat? A 'Präsident Ioseph: Ich werde diese Anfrage der Staats regierung schriftlich zufertigen lassen und dieselbe ersuchen, einen Tag zur Beantwortung derselben zu bestimmen. Noch theile ich mit, daß einer bei mir soeben eingekommenen Anzeige zufolge derAbg.Zschweigert auf heute sich wegen Unwohlseins entschuldigen läßt. Ich ersuche den Herrn Schriftführer, die Landtagsschrift, die Geschäftsordnung betreffend, vorzutra gen. Die Schrift ist wegen der Beilage sehr umfänglich, ich werde daher, einem mir erst bekannt gewordenen frühern Ge brauche der Kammern zufolge, Ihnen Vorschlägen, daß blos die Schrift selbst vorgetragen wird, die Beilage aber für die Mitglieder, welche sich dafür interessiren, drei Tage lang bei dem Registrator ausgelegt wird. Sind Sie damit ein verstanden? — Wird einhellig genehmigt und die Schrift vom Schriftführer vorgetragen. Präsident Joseph: Genehmigt die Kammer diese Schrift? — Einhellig genehmigt. Präsident Joseph: Die Beilage wird also zu Ihrer Kenntnißnahme und Prüfung bei dem Registrator drei Tage lang ausgelegt sein. Ich ersuche nun den Abg. Kaiser, uns den aufdieheutige Tagesordnung gestellten Vor trag über die Differenzpunkte mit der zweiten Kammer wegen des Kaiser'schen Berichts über den Antrag des Abg. Böricke aufAufhebung des Generale vom 3. November 1751, wegen des Sterbelehns und dessen Beweises und auf authen tische Interpretation des §. 231 des Gesetzes vom 6. Novem ber 1843 zu erstatten. Berichterstatter Abg. Kaiser: Wie der Kammer bekannt, hatte der Abg. Böricke folgende drei Anträge eingebracht: 1) auf Aufhebung des Generale vom 3. November 1751, den Beweis der Lehnwaare betreffend; ferner auf Aufhebung aller sonstigen, nach der ersten sonderlichen Constitution vom Jahre 1572 publicirten, den Beweis des Lehngeldbefugniffes betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und 3) auf authen tische Interpretation des ß. 231 des Gesetzes vom 6. Novem ber 1843. Ihr Ausschuß hatte diese drei Anträge in einem Berichte begutachtet, und in Bezug auf den letzten Antrag des Abg.Böricke wurde folgender Beschluß gefaßt: „Die Kammer wolle beschließen, im Verein mit der zweiten Kammer die Staatsregierung um baldigste Vorlage eines Gesetzes zu er suchen, wodurch der ß. 231 des Gesetzes vom 6. November dahin erläutert werde, daß der Grundstücksbesitzer, er mag auf die an ihn ergangene Aufforderung binnen der ihm gestatteten achtwöchigen Frist sich über das Anerkenntniß des seiu Grund- stück betreffenden Foliums im Entwürfe zu dem Grund- und
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