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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 25.03.1849
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Abg. Kaiser: Eine gleiche Anzeige habe ich zu machen. Der Ausschuß zur Begutachtung der Böricke'schen Anträge hat sich ebenfalls constituirt. Ich bin zum Vorstände erwählt, und dem Abg. Böricke ist die Berichterstattung übertragen worden. Berichterstatter Vicepräsident Haden: Der aus den Vorständen der frühernWahlabtheilungen ernannteAusschuß hat sich der Prüfung der Acten des im 22., 23. und 24. Bezirk gewählten Abg. Klinger unterzogen und ich habe dabei zu be merken, daß die gesetzliche achttägige Frist zu Abholung der Stimmzettel in der Wahlabtheilung Connewitz, Lhonberg und Straßenhäusern nebst Brandvorwerk in der Wahlabthei- lung des Nathslandgerichts zu Leipzig inne gehalten worden ist, indem diese Bekanntmachung am 11. Januar öffentlich angeschlagen worden und am 19. desselben Monats Abends die Frist abgelaufen ist. Gleichwohl befindet sich unter dieser öffentlichen Bekanntmachung eineBemerkung ohneNamens- unterschrift, worin es heißt: „Die Stimmzettel können laut Gemeinderathsbeschluß vom 14. dieses Monats von Nach mittag 2—4 Uhr an und die übrigen Lage täglich Vormittag von 10—12 Uhr und Nachmittag von 2—5 Uhr bis zur oben angegebenen Frist in dem dazu bestimmten Locale im hiesigen Gasthofe abgeholt werden." Wenn nun jenem angeblich gefaßten Beschlüsse nachgegangen worden wäre, so wärealler- dings die von der competenten Behörde angeordnete Frist um zwei Tage verkürzt worden, und es dürften somit wohl einige Zweifel an der Legalität der Wahl an diesen Orten erregt werden. Allein der Ausschuß glaubt, da jeneRandbemerkung von einer dazu nicht berechtigten Behörde ausgegangen, außerdem auch mit einer Namensunterschrift nicht versehen ist, da überdies auchReclamationen gegen das Wahlverfahren nicht eingegangen sind, daß jene Randbemerkung als nicht geschrieben zu ^betrachten sei. Uebrigens finden sich weitere Formfehler in den Acten nicht vor und es ist allenthalben den gesetzlichen Vorschriften nachgegangen worden; auch sind von dem Abg. Klinger die zur Wahl für die erste Kammer er forderlichen Eigenschaften hinlänglich nachgewiesen. Des halb schlägt Ihnen der Ausschuß vor, die Wahl des Abg. Klinger für unbeanstandet zu erklären. Abg. Böricke: Ich kann mit dem Vorschläge des ge ehrten Berichterstatters in dem Punkte nicht übereinstimmen, wonach derselbe meint, daß die Randbemerkung, welche sich unter der Bekanntmachungsschrift des Gemeinderaths zu Connewitz befindet, für nicht geschrieben zu erachten sein soll. Das würde voraussetzen, daß die Acten gefälscht worden wären, und hiervon können wir ohne vorgängige Untersu chung nicht ausgehen. Wir müssen vielmehr die Legalität der Acten, die dem Wahlcommiffar vorgelegen und demselben^ keinen Grund zu einer Actenunrichtigkeit dargeboten habest, so lange annehmen, als "sticht das Gegentheil davon ausdrück lich bewiesen ist. Ich muß vielmehr hier fragen, wie sich denn eigentlich die Zahl der Stimmberechtig ten in Connewitz zu denen verhalte, welche in Connewitz und den Straßenhäu- I. K. (Zweites Abonnement.) fern wirklich abgestimmt haben. Sodann wünschte ich zu erfahren, welcheDifferenz zwischen der Anzahl der Stimmen, wodurch der Abg. Klinger gewählt worden ist, und zwischen der Anzahl stattfindet, welche dem nächst auf ihn folgenden Wühlcandidaten zu Lheil geworden. Nur dadurch würde sich ermitteln lassen, ob die Verkürzung der Frist um zwei Lage Mehrern die Gelegenheit genommen hat, sich attzu- melden, oder mit andern Worten, ob dies wirklich von Ein fluß auf die Wahl gewesen ist oder ob nicht. Sonst kann man die Wahl nicht sofort als unbeanstandet erklären. Berichterstatter Viceprasident Haden: Im Dorfe Con newitz sind 51 und in den Straßenhausern am Lhonberge 14 Stimmzettel ausgegeben worden; demnach zusammen 65. Abgegeben wurden 47 Stimmzettel, davon fielen auf den Abg. Klinger 43 und auf den Kaufmann Gustav Harkort in Leip zig 4 Stimmen. Im Ganzen wurde der Abg. Klinger ge wählt mit 469 Stimmen, dagegen hatte der Kaufmann Har kort nur 260. Fallen nun alle 43 auf den Abg. Klinger in Connewitz und den Straßenhäusern gerichtete Stimmen weg, so würde er immer noch 423 Stimmen erhalten haben, wah rend der Kaufmann Harkort, welcher nächst Klinger die meisten Stimmen erhielt, nur 209 haben würde. Es würde so nach der Abg. Klinger, wenn man auch die ganzen zu Conne witz und den Straßenhäusern auf ihn gefallenen Stimmen ausfallen ließe, dieser Berechnung nach immer noch eine Ma jorität von 212 Stimmen haben. Abg. Böricke: Ich erkläre nun mein Bedenken für er ledigt. Abg. Klinger: Es ist mir unangenehm, meine Herren, in einer persönlichen Angelegenheit das Wort ergreifen zu müssen. Ich wünsche nichts wehr, als daß die Kammer mit möglichster Strenge alle die Formalitäten aufrecht erhalte, die nun einmal durch das Gesetz vorgeschrieben sind. JstJemand in Mangel der Beobachtung einer Formalität als nicht ge wählt zu betrachten, so muß er aus der Kammer ausscheiden; ob ich es bin oder ein Anderer, darauf kommt nichts an. Ich glaube auch — und ich würde ja außerdem der Gewissenhaf tigkeit der Deputation zu nahe treten, wenn ich das Gegen theil behaupten wollte, — ich glaube, daß dieDeputation mit der höchsten Gewissenhaftigkeit zu Werke gegangen ist. Aber die Frage des Abg. Böricke ist von ihr zur Zeit noch nicht be antwortet und erledigt worden. Diese Frage ist allerdings von dem höchsten Einfluss^. Es kommt nämlich nicht darauf an, wie viel Stimmzettel ausgegeben und wieder eingenom men worden sind, sondern darauf, wie viel Stimmberechtigte da waren im Orte. Lassen Sie sich das durch ein Beispiel erläutern. Es ist das Dorf Connewitz und es sind die Straßenhäuser am Lhonberge die, von denen man sagt, es seien ihnen zwei zur Abholung der Stimmzettel bestimmt ge wesene Lage abgeschnitten worden. Es sind dort 65 Stimm zettel ausgegeben worden. Wenn nun beide Ortschaften 556 Stimmberechtigte gehabt und wenn davon 500 geglaubt. 15
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