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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 16.ö3.1849
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Abg. Müller (aus Laura): Wir waren der Erwar tung, daß mit Einführung und Publikation der Grundrechte und deren Gesetzlichkeit die von den Kammern einstimmig ver langte Amnestirung von Jagdvergehen werde ausgesprochen werden. Es war dies um so billiger, als auch gerechter, zu erwarten, da die Verbrechen bei den Jagdberechtigten, z. B. das Lodtschießen von Hunden und Katzen, das Beschädigen und Zertreten der Saaten früher gar nicht einmal bestraft wurde, und hier wie sonst in mancherHinsichtUngleichheitdes Rechts und der Gerechtigkeit stattfand. Jene Amnestie wäre daher eine fast schuldige Ausgleichung gewesen. Dennoch ist sie bis jetzt noch nicht erfolgt, und ich frage daher, welchen Entschluß hat die Staatsregierung auf die unterm 3. Februar abgegangene Landtagsschrift, die Niederschlagung der Un tersuchung bei Jagdvergehen betreffend, gefaßt? Präsident Joseph: Die Interpellation wird der Staats regierung zugefertigt werden. Der Abg. Ziesch hat das Wort. Abg. Ziesch: In gleichem Sinne, wie der Abg. Mül. ler, hatte auch ich eine Interpellation abzugeben, und zwar bewegt mich dazu ein erst kürzlich vorgekommener Fall. In dem unter der rühmlichst bekannten klösterlichen Gerichts barkeit stehenden Dorfe Ralbitz ist ein armer Häusler, Water von mehrern unerzogenen Kindern, wegen ver meintlicher Jagdvergehen auf eine fast unerhört grau same, unmenschliche Art bestraft worden. Sein Jagd frevel bestand darin, einmal, daß er Sonntags, auf sein Feld gehend, durch Zufall ein Gewehr in seine Hände be kam, ohne es jedoch zu entladen, ein anderes Mal ebenfalls ein fremdes Gewehr, das nur mit Pulver geladen war, ab schoß. Der deutschen Sprache nicht mächtig, konnte er vor Gericht sich nicht vertheidigen, bekam 8 Lage Gefängniß und über 20 Lhaler, sage über 20 Lhaler Geldkosten. Ich kenne den Mann als einen durchaus ehrlichen und redlichen Arbei ter, dem es niemals in den Sinn gekommen ist, .in fremdes Eig'enthum einzugreifen. Das ganze Vergehen ist eine Un vorsichtigkeit, und trotzdem wird er mit einer Strafe belegt, die ihn selbst und seine Familie in das größte Elend stürzt. 20 Lhaler Kosten soll dieser arme Mann zahlen, der in der Sorge für seine Familie das ganze Jahr hindurch nicht 20 Neugroschen erübrigt! Nun — die Lhränen dieser Armen mögen den Wildbraten würzen! Ich halte es nun doch nicht für recht, daß die Regierung solche, dem Rechtsgefühl des Vol kes widerstrebenden und daher so oft übertretenen Gesetze zu halten sucht, ich halte es vielmehr für ihre Pflicht, für ihre Christen- und Menschenpflicht, daß sie diese Strenge mildert; die Menschen sind ja nicht um der Gesetze willen da, sondern die Gesetze um der Menschen willen. Mit Freuden habe ich deshalb den Müllcr'schen Antrag auf Amnestirung der Jagd frevel begrüßt, und da er bis jetzt leider noch keinen Erfolg ge habt hat, so trete ich der Interpellation aus voller Ueberzeu- gung bei, gehe aber demnach noch weiter: von der Regierung I. K. erwarte ich mit Zuversicht,, daß sie die beantragte Amnestie nicht länger vorenthalten wird, um vielleicht hundert ähnli chen Fallen vorzubeugen, will sie anders den'Namen einer ge rechten sich erhalten. Die Gerechtigkeit des kalten Buchsta bens aber, die Gerechtigkeit ohne Billigkeit wird stets eine Un gerechtigkeit bleiben. Den speciell von mir angeführten Fall betreffend, so ersuche ich nun das Ministerium, die betreffen den Untersuchungsacten einzusehen, die Kosten niederzuschla gen und jede etwaige Ungerechtigkeit zu ahnden. Präsident Joseph: Ich habe geglaubt, daß der Ab geordnete eine Interpellation an die Regierung bringen würde, nur für eine Interpellation einzig und allein durfte er jetzt das Wort nehmen. Der Abg. Hohlfeld har das Wort zu einer Interpellation. Abg. Hohlseld: Vertrauen wir einer Druckschrift, welche seit gestern die Runde in den Häusern Dresdens macht, so müssen wir glauben, daß unser Sachsenland auf einem Standpunkte angelangt ist, zu dem, wenn andere gute Bür ger reden, zu schweigen, ein Verbrechen Sekten der Volksver tretung sein würde. Ich weiß nicht, ob allen den Herren in diesem Saale die.Bekanntmachung und beziehendlich Adresse bekannt ist, welche, der Oeffentlichkeit übergeben durch einige hiesige Bürger, in der gestrigen Nummer des Dresdner An zeigers enthalten ist; wenn dies nicht allseitig der Fall sein sollte, so würde ich an den Herrn Präsidenten die Bitte rich ten, die Kammer zu fragen, ob sie mir gestatten wolle, diese Adresse vorzulescn. Präsident Joseph: Will die Kammer dem Schriftfüh rer Hohlfeld gestatten, daß die von ihm erwähnte Adresse vorgelesen werde? (Es erheben sich von 41 Anwesenden 20 dagegen.) Der Schriftführer Hohlfeld hat die Erlaubniß erhalten. Secretair Hohlfeld (verliest die Adresse aus Nr. 71 des Dresdner Anzeigers): Sie haben nun, meine Herren, die Adresse angehört, und sowohl der Gesammteindruck, den sie zu machen geeignet ist, als auch die einzelnen directen bezüg lichen Stellen lassen schließen, daß den Unterzeichnern jener Bekanntmachung eine genauere Kunde über die Zustande unsers Vaterlandes geworden sein muß, als sie wenigstens mir innewohnt. Die letzten Lage hatten mich in meine Hei- math geführt und ebenso gewiß auch Viele von Ihnen, und wie ich versichern kann, habe ich jene Provinz ruhig und die braven Bewohner jenes Landestheils nur dem Augenblicke entgegenharren sehen, der ihnen längst gehoffte Rechte und Vorttzeile durch die Gesetzgebung zu Lheil werden lassen soll. Ich habe nirgends von Wühlereien der Art gehört, welche die Begriffe für Pflicht und Recht lockerten, die dar auf abzweckten, Meuterei im Heere heimisch zu machen oder deren im Hintergründe verborgene Zwecke die Umstürzung des Lhrones und somit die Auflösung oder gar gewaltsame Zertrümmerung des Verfassungsstaates waren. Dieselben 17*
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