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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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gebung für den Schritt gedeckt, den sie ohne Vorwissen der jetzt versammelten Kammern gethan hat. Aber ich muß be streiten, daß diese geheimen Verhandlungen mit dem Geiste unsers Staatsrechts, mit dem Geiste unserer Verfassungs urkunde in Einklang stehen. Es ist allerdings begründet, daß die Staatsregierung durch den Minister des Auswärtigen über alle die Angelegenheiten, die nur die eigentliche Regie rung, die Verwaltung berühren, die nur dem Gange der Staatsmaschine angehen, daß, sage ich, dieStaatsregierung bei allen diesen Angelegenheiten frei verfügen, frei verhandeln kann. Sie kann demnach Handels- und Schifffahrtsver träge, Verträge wegen Auslieferung von Vagabonden mit deutsch- und fremdausländischen Regierungen abschließen. Sie hat zwar hier einen-Vertrag auch nicht abgeschlossen, aber sie hat doch den Weg einer Verhandlung in einer Art und Weise betreten, die für den Abschluß derselben von besonderm Momente sein kann. Bei der gegenwärtigen Frage handelt es sich nicht um einen Gegenstand der Regierung, sondern um einen Gegenstand der Gesetzgebung, und zwar der Gesetz gebung, die des Volkes eigenste und heiligste Interessen be rührt. In unserer Verfassungsurkunde ist freilich von einer derartigen Lage der Dinge, wie die gegenwärtige ist, nichts gesagt, weil die deutschen Verhältnisse seit vorigem Jahre ganz andere geworden sind. Ich muß aber hierbei bemerken, daß §. 82 der Verfassungsurkunde der Staatsregierung doch so viel hätte an die Hand geben sollen, daß bei einer Veräuße rung von Rechten der Krone die Kammern vorher unbedingt zu hören waren. Denn wofür beeiden denn die Abgeordneten desVolkes ausdrücklich, das unzertrennliche Wohl des Königs und des Vaterlandes überall beobachten zu wollen, wofür vereiden sie es, wenn es der Krone freistehen soll, ihre Rechte einseitig zu verschenken? So wenig sie ihre Rechte einseitig vergrößern darf (wie es auch ein gewissenhafterFürst nie thun wird), so wenig darf sie auch Rechte, sei es auch zu Gunsten einer größern Gesammtheit, veräußern. Ich hoffe daher, daß das gegenwärtige Gesammtministerium auf diese auch formell wichtige Frage wieder eingehen und im Mate riellen den Fehler wieder gut machen werde, welchen das ab gegangene Ministerium gemacht hat. Ich hoffe es nicht nur im Interesse des Vaterlandes, sondern auch im Interesse un sers vaterländischen Thrones. Abg. Heubner: Ich würde über die beklagenswerthe Erklärung zu der deutschen Verfassungsfrage, welche von Seiten der vorigen Staatsregierung gegeben und von Seiten der jetzigen aufrecht erhalten worden ist, nicht das Wort er griffen haben, wenn ich nicht noch aus einen Gesichtspunkt hindeuten wollte, der bei den jetzigen Verhandlungen noch nicht berührt worden ist. Diese Erklärung stützt sich auf alte Theorien, die aus dem Wesen der absoluten monarchischen Staatsverfassung in dieLehre von der constitutionellen Staats form mit herübergetragen worden sind. Man hatte aber, indem man diese Theorien auch bei der deutschen Reichs verfassung in Anwendung bringen wollte, ganz außer Acht gelassen, daß es sich dabei nicht um einen bereits bestehenden Staat, um bereits geordnete Staatsverhältnisse handelt, son dern um einen erst neu zu begründenden Staat. Das wissen wir doch Alle, daß die Nationalversammlung zu Frankfurt genug zu thun haben wird, wenn sie nur die ersten Grund gesetze für das Bestehen des Reichs, die Verfassung hinftellt und zu Stande bringt. Wenn aber dies geschehen ist, dann haben wir eben nichts Anderes, als dieBasis, woraufder wei tere Ausbau gegründet werden soll, wir haben imHinblick auf diesen ganzen weitern Ausbau noch nichts Bestehendes, was conservirt werden müßte, wir haben noch nichts, was gut ist und was also, wenn die gesetzgebenden Gewalten sich über das zu Schaffende nicht vereinigen können, bleiben könnte. Wir haben nichts, als die Basis des zu schaffenden Werkes. Ein solches neues Werk schaffen in der Regel constituirende Versammlungen, und das mit vollem Rechte, weil eben außer dem nichts zu Stande kommt, und hier verlangt nun unsere Staatsregierung, daß jetzt, wo das deutsche Reich, dessen Verfassung ohne die zum weitern Ausbau erforderlichen zahl losen Institutionen eine leere Form bleiben muß, zumWohle des deutschen Volkes fest begründet und durch und durch um gestaltet werden soll, —jetztverlangt nun dieStaatsregierung, daß zu den hundert und aber hundert organischen Reichs gesetzen, die zu diesem Behuf nach und nach ins Leben treten müssen, so verschieden organisirte Gewalten mitwirken sollen, daß mit Bestimmtheit vorauszufehen ist, daß die eine mit der andern gleichberechtigte Gewalt mit jener niemals Hand in Hand gehen werde. Was ist nun die Folge davon? Daß eben nichts zu Stande kommt. Meine Herren, was soll mit eurem Census von 50 Thalern werden? 90 Procent der gan zen Bevölkerung Deutschlands wird dabei ausgeschlossen und nicht vertreten und die übrigen 10 Procent der Bevölkerung haben es in ihrer Hand, jedem neuen nothwendigen Reichs gesetze entgegenzutreten, es zu verhindern, es dahin zu bringen, daß eben solche Gesetze, welche zum Wohle desVolkes geschaf fen werden sollen, nicht ins Leben treten. Dasselbe gilt vom absoluten Veto des Neichsoberhaupts. Auch dieses ist, gegen über derneuen deutschen Reichsorganisation, abgesehen davon, daß das absolute Veto überhaupt grundsätzlich nicht haltbar ist, ganz und gar nicht am Platze. Sollten die Grundsätze, wie sie hier von der Regierung ausgesprochen worden sind, bei der deutschen Reichsverfassung wirklich zur Geltung kom men, dann, meine Herren, glauben Sie mir, ist das Work von der deutschen Einheit und Freiheit eine leere Phrase. Abg. Böhme: Auch ich, meine Herren, als schlichter Landmann, kann mich mit dem Census von 50Lhalern durch aus nicht einverstanden erklären, ich kann nicht einsehen, daß wahre Redlichkeit und Kenntnisse nur in diesem vorgeschlage nen Census liegen können- Nein, unsere jetzige Zeit lehrt uns ja deutlich, daß auch Manner von Redlichkeit und Kennt- niß sich unter den Ständen befinden, die keinen solchen Cen-
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