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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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richte ich die Frage an die Kammer: ob sie auch den veränder ten Zusatz zu dem früher unterstützten Anträge des Abg.Floß: „Den Erlös in die Staatscasse fließen zu lassen", unterstützt? — Geschieht nicht ausreichend. Abg. Eymann: Es ist vielzeitkg davon gesprochen wor den, daß mein Antrag Rechte beanspruche, die die Gemeinden nicht haben; ich glaube aber, ich habe ihn auch nicht aus irgend einem Rechte begründen wollen, ich habe nicht gesagt, daß die Gemeinden ein Recht darauf haben, sondern in den ersten Worten, die ich mir erlaubte zU sagen, ausdrücklich auf die Pilligkeit hingewiesen, und die Gründe der Billigkeit werden Sie gewiß Alle anerkennen müssen. Der Abg. Riedel hat unter Andern: noch angeführt, es gehörte unbedingt die Straße dem Staate; ich muß ihm aber einhalten, daß das nicht überall derFall ist. Mirsind ganzeStrecken der Chaussee bekannt, wo der Staat keine Elle gekauft hat, namentlich in meiner Gegend im Plauen'schett Grunde ist das der Fall. Dort ist die Chaussee früher ein Commumcationsweg gewe sen, der nach und nach verbreitert und spater chausseeartig hergestellt worden ist, die Bauern haben ihn in den gehörigen chauffeemäßigen «Htand gebracht, es ist auch bis in die 20er Jahre hinein sämmtliche Grasnutzung den angrenzenden Feldbesitzern überlassen worden, blos nachher, wie denn wohl keine Behörde im Staate so absolut regiert, als in der Regel alle Straßenbaubehörden, wofür ich aus der neusten Zeit, vomvori- gen Jahre noch Beispiele beibringen könnte, blos nachher, sage ich, ist immer mehr und mehr den Grundstücksbesitzern abge zwackt worden. Noch vor zwei Jahren, wo wir die Nutzung der Feldböschung noch hatten, bekamen wir von der Straßen baucommission den Befehl, uns nicht mehr daran zu vergrei fen. Mein wir ließen uns nicht im Besttzthum stören, wir wurden denuncirt, der eine HU, der andere um 11 Uhr vor geladen, als ob wir gestohlen hatten, und es hat viel Mühe gekostet; wir haben ein ganzes Jahr darüber gestritten, bis wir durch das vorige Finanzministerium, unterZeschau, nach dem wir von der Kreisdirection und überall abgewiesen wor den waren, in dem vorigen Besitze gelassen wurden. Also denken Sie ja nicht, ich wollte für mich oder meine nächste Umgebung einen Nutzen daraus ziehen; bei uns besteht das Recht jetzt, wir haben die Nutzung der Feldseite, so viel steht fest. Mit der Ansicht des Vicepräsidenten Haden kann ich mich nicht ganz einverstanden erklären, wenn er aufeineVer- rainung der Straßen angetragen hat und glaubt, daß dann die Uebergriffe endlich aufhvren würden; ich bin zwar für die Verrainung, aber man möchte erst ausmessen, wie viel der Staat zur Chaussee gekauft hat, und was nach und nach erst hinzugekommen ist von der Feldseite bei der Hebung der Straßengraben, was dann den Angrenzenden wiederzurück gegeben oder nachträglich bezahlt werden müßte. Haupt sächlich aber mache ich darauf aufmerksam, wo der Staat noch keine Elle Straße gekauft hat, da müßten auch die eigentlichen Besitzer entschädigt werden. Abg. Gautsch: Ich trage auf Schluß der Debatte an. l. K. (Zweites Abonnement.) Präsident Joseph: Ich erwarte,' ob der Antrag unter stützt wird. — Ges chieht ausreichend. Präsident Joseph: Verlangt Jemand das Wort da gegen? Abg. Kaiser: Ich wollte mich blos rechtfertigen da gegen, als ob ich der Staatsregierung hätte eine Plackerei der Staatsangehörigen zur Last legen wollen, nämlich dem jetzi gen Ministerium; das ist mir nicht beigekommen. Ich halte das jetzige Ministerium für meine Person gar nicht für fähig, sich einerPlackerei schuldig zu machen, ebenso wenig aber auch das Ministerium „Braun". Der Fall, den ich angeführt habe, fällt unter das Ministerium „Könneritz" und ist ganz richtig. Abg. Riedel: Ich weiß nicht, ob mir es wird gestattet sein, ich wollte meinen zweiten Antrag zurückziehen, oder ob ich es bei der Fragstellung thun kann. Präsident Joseph: Das kann der Abgeordnete, wenn die Debatte geschlossen werden sollte, noch bei der Kammer beantragen. Will die Kammer den Antrag auf Schluß der Debatte genehmigen? — Einstimmig Ja. Präsident Joseph: Der Abg. Riedel hat zu erkennen gegeben, daß er seinen zweiten Antrag: „Die Staatsregierung wolle die Grasnutzung an denBöschungen der an der Chaussee anliegenden Felder denBesitzern derselben überlassen", zurück ziehen wolle. Abg. Riedel: Ich ziehe meinen Antrag aus,dem Grunde zurück, weil ich mit dem Anträge des Vicepräsi denten Haden ganz einverstanden bin, weil dadurch derselbe Zweck erreicht wird, den ich habe erreichen wollen. Präsident Joseph: Ich kann keine Motivirung oder Debatte darüber weiter zulassen. Will die Kammer die Zu rückziehung des erwähnten Antrags genehmigen? — Ein stimmig Ja. Präsident Joseph: Der erste Antrag des Abg. Riedel unterscheidet sich von dem Anträge des Abg. Eymann rm ersten Lheile desselben dadurch, daß der Riedel'sche Antrag außer den Pappelalleen auch noch alle übrigen an Chausseen stehenden Hölzer getroffen wissen will, und dadurch, daß er „die Ueber- lassung der Anlagen und deren Benutzung an die Gemeinden" in Wegfall gebracht wissen will; im Uebrigen stimmt der Riedel'sche Antrag mit dem des Abg. Eymann überein. Zwar soll das Präsidium die Anträge so zur Abstimmung bringen, wie sie gerade gestellt worden sind, ich glaube aber doch, daß es in dem vorliegenden Falle fast nothwendig sein wird, daß ich den Riedel'schen Antrag umgestalte. Ich werde ihn dadurch treffen, daß ich den Eymann'schenAntrag trenne und in den Punkten, wo der Abg. Riedel das Mehrere und das Wenigere will, die betreffende Stelle seines Antrags zu einer besondern Abstimmung bringen. Dadurch würden auch zugleich die von den Abgg. Heinze und Haden gestellten Anträge auf Trennung der Frage getroffen werden.. Abg. Eymann: Ich würde mich damit er'nverstandem 31
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