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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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den früher.bestehenden Verhältnissen, einem freundschaftlichen VerhältniffeundeinemVertragsverhältnisse, besser entspricht. Wenn man nun auf beiden gleich sicher zum Ziele zu kommen hoffen darf, so ist wohl jedenfalls der letztere allemal der vor züglichere. Aus dem, was ich erwähnt habe, wird die geehrte Kammer ersehen haben, daß gerade in Bezug auf die hier vor liegenden Punkte, und ich beschränke mich nur aufdiese, eine bestimmte Hoffnung und die allersicherste Aussicht da ist, das Resultat in der vollständigsten Weise auf dem von mir ange gebenen Wege zu erreichen; und darum liegt vor der Hand dem Ministerium kein Grund und keine Notwendigkeit vor, den rauhen Weg zu betreten. Wenn man übrigens den Ein wurf, den ich vorhin gemacht habe, daß man die Grundrechte als ein sächsisches Landesgesetz betrachten könne, als einen von dem Ministerium ausgegangenen bezeichnet hat, so ist das auch nicht richtig. Ich habe nur beispielsweise anführen wollen, daß man selbst über die Frage, daß dieGrundrechte demReceß derogiren, noch Streit erheben könne, und zwar gerade von demangegebenenStandpunkte. Wenn derHerrAbg.Gautsch die unbedingte Souverainetät derNationalversammlung ent gegengehalten hat, so ist dagegen nur zu bemerken, daß von Seiten der Kammern sowohl, als von Seiten der Regierung eine besondere Genehmigung der Kammern zu Publikation der Grundrechte noch für erforderlich erachtet worden ist, also man eben aus diesem Umstande schließen könnte, daß die Grundrechte in Sachsen nur als Landesgesetz publicirt seien. Ich stelle nur die Möglichkeit auf, und sage nicht, daß die Ne gierung dieser Ansicht ist, denn wenn das so wäre, so würde ich nicht haben sagen können, daß ich in dem Hauptprincipe mit der Deputation einverstanden sei. Abg. Oberländer: Ich habe gerade nicht bemerken können, daß die von dem Herrn Staatsminister ausgespro chenen Ansichten den Behauptungen des Abg. Gautsch so we sentlich widersprächen, als es nach dem Sinne seiner Rede der Fall zu sein schien. Ich habe in dem Ausschüsse ungefähr die nämlichen Ansichten ausgesprochen, welche wir soeben von der Regierungsbank gehört haben, und dessenungeachtet mit voller Ueberzeugung denBericht genehmigt, weil ich eben der Ansicht bin, daß alle einzeln aufgeführten Punkte aller dings in Folge der angenommenen allgemeinen Staatsgrund- sätze und namentlich der deutschen Grundrechte fallen müssen. Daß sich im Berichte in der Regel bei den einzelnen Punkten des Ausdrucks bedient worden ist, daß das betreffende Ver- haltniß als bereits außer Kraft gesetzt zu achten sei, ist nur eine Fassung, die der Berichterstatter allein zu verantworten hat, da bekanntlich die Form der Berichte jetzt nur dem Be richterstatter anheimgegeben ist. Daß trotz dieses Ausdrucks bei der Ausführung und Uebergabe, die sich in Bezug auf manche Verhältnisse nothwendig machen wird, eine freund schaftliche Verständigung und eine freundschaftliche Ausein andersetzung mit den Herrenv. Schönburg wünschenswerther und der Förderung des Geschäfts dienlicher ist, als ein Zank, das ist wohl natürlich und versteht sich von selbst, wenn nur dabei dem Rechte selbst nichts vergeben wird. Die Grund rechtehaben auf das bestimmteste ausgesprochen, daß die Re gierungsrechte der Patrimonialherren dem Zwecke des Staa tes widersprechende Institute seien. Es ist das, was die liberale Partei seit Jahren angestrebt hat; und nachdem der Constitutionalismus zur Wahrheit geworden ist, nachdem die von uns erstrebten Grundsätze zur Geltung gekommen sind, nachdem man die Grundrechte des deutschen Volkes anerkannt hat, ist es nun eine nothwendige Folge, daß alle diese Son derrechte fallen müssen, und man kann deshalb wohl sagen, sie sind außer Kraft getreten; die Ausführung kann des halb immer noch auf freundschaftliche Weise erfolgen; kurz, sie muß erfolgen. Man kann diejenigen einen Augenblick beklagen, welchedurch die Macht derUmstände genöthigt sind, zeither ausgeübte Rechte zu verlieren, von denen sie nun einmal von ihrem Standpunkte aus glaubten, daß sie wirk liche Rechte seien. Allein das kann und darf nicht die Folge haben, daß man die freundschaftliche Verständigung zu weit treibt, und dies auf Kosten der Grundsätze selbst geschehe. Ich befürchte auch keineswegs, daß solches von Seiten der Regierung geschehen werde. Die Fürsten und Grafen v. Schönburg haben in den letzten Lagen eine Darstellung ihrer Verhältnisse dem Drucke übergeben und sich dabei aller dings auch namentlich auf die Garantie des vormaligen deutschen Bundes bezogen und auf andere historischeVer- haltnisse. Wenn man aber annimmt, daß die Centralgewalt alle Institutionen des vormaligen deutschen Bundes mit Zu stimmung der Nationalversammlung und der einzelnen Ne gierungen übernommen hat, und nun diese deutsche Central gewalt selbst die jetzigen Grundsätze anerkennt und als Gesetz in das deutsche Reich erläßt, so bleibt auch nicht der geringste Zweifel mehr übrig, daß man sich auf jenes Verhältniß, auf das Bundesverhaltniß von 1818 von jener Seite her durch aus nicht beziehen kann, und ich glaube deshalb auch, daß, abgesehen von politischen Grundsätzen, auch das positive Staatsrecht den Schönburgern nicht zur Seite steht, sondern daß auch in dieser Beziehung Alles vollkommen richtig und unzweifelhaft ist. Um nochmals auf dieAusführung zu kommen, so bin ich der Meinung, daß die Fürsten und Grafen v. Schönburg wenigstens nicht schlechter stehen kön nen, als die gewöhnlichen Rittergutsbesitzer. Der Umstand, daß sie zeither einen besondern Vertrag für sich gehabt haben in Bezug auf ihre Rechte, kann sie doch eben, wie ich schon bemerkt habe, wahrhaftig nicht in eine schlimmere Stellung bringen, als andere Grundherren, die nicht einen solchen Vertrag für sich haben. Es soll ihnen der Umstand, daß sie einen Vertrag für sich haben, nichts nützen, er soll ihnen aber auch nicht schaden, sie sollen nicht schlechter gestellt werden, als diejenigen, welche keinen Vertrag für sich haben. Wenn man nun in Bezug auf die übrigen Grundherren bei Aus führung der Grundrechte, namentlich bei der Uebernahme der Patrimonialgerichtsbarkeit, der Polizei und dergl. einefreund schaftliche Verständigung stattfinden lassen wird, um das Geschäft kurz und bündig ab^machen, so weiß ich in der Lhat nicht, was man groß dagegen einzuwenden hat, daß es auch hier geschehen soll. Also so sehr ich auch sonst mit un- serm Berichte einverstanden bin in allen seinen Theilen, so kann ich doch nicht finden, daß Seiten der Regierung Grund sätzeausgesprochen worden feien, aus denen man dieBefürch- tung ziehen könnte, daß sie der Ausführung irgend ein Hin derniß in den Weg legen würde. Präsident Joseph: Es haben sich noch mehrere Redner angemeldet, ich will deshalb die heutige Sitzung schließen und setze dieFortsetzung der Berathung über den vorliegenden Bericht auf die Lagesordnung der morgen Vormittag lOUHr stattsindenden Sitzung. Die heutige Sitzung ist geschlossen. Schluß der Sitzung 8 Minuten nach 2 Uhr. Mit der Redaction provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von V. G. Teubner in Dresden. Letzte Versendung dieser Nummer in die Provinzen r am 29. März.
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